PETITION EUROPÄISCHES PARLAMENT

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

PETITION EUROPÄISCHES PARLAMENT

Beitragvon geteilt.de » 18.04.2007 11:12

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Thema von: geteilt.de
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Petition an das Europäische Parlament
The President of the European Parliament, Rue Wiertz, B-1047 BRUSSELS



Anliegen der Petition

Das Europäische Parlament möge eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es jedem EU-Bürger ermöglicht das Internet von seinem Wohnsitz aus als universelles Informationsmedium in angemessener Qualität* zu einem für den Endnutzer erschwinglichem Preis zu nutzen.
Es wird vorgeschlagen dies beispielsweise durch die Aufnahme von Breitband-Internet-Anschlüssen als Universaldienstleistung in die Richtlinie „2002/22/EG Europäischen Parlaments und des Rates“ zu realisieren.

* vergleiche "Quality of Service" (QoS): ITU-T E.800, International Telecommunication Union [1]


Die Unterzeichnenden:


Begründung und Erläuterung:

1. Das Breitband-Internet - unabhängig von der verwendeten Technik - stellt die Schlüsseltechnologie des Informationszeitalters dar. Die Verfügbarkeit eines Breitband-Internetzugangs hat zunehmend Einfluss auf die Standortwahl von Unternehmen und Privatpersonen. Erheblichen Teilen der EU-Bevölkerung steht diese Technologie nicht zur Verfügung – daraus ergeben sich für die Betroffenen eklatante Nachteile in den Bereichen Bildung, Kultur und Wirtschaft.

2. Aufgrund diverser technischer, wirtschaftlicher und politischer Faktoren ist nicht davon auszugehen, dass eine Angleichung zwischen mit Breitband-Internet versorgten Gebieten und bislang un- oder unterversorgten Gebieten auf Grundlage marktwirtschaftlicher Prozesse stattfindet oder jemals stattfinden wird! Im Gegenteil, derzeit nimmt die Diskrepanz zwischen versorgten und nicht versorgten Gebieten in erheblichem Maße zu.

3. “Anders ausgedrückt verfügen aufgrund ihres Wohnortes nicht alle Europäer über dieselben Chancen und Erfolgsaussichten angesichts der Herausforderungen der Globalisierung. Hier versucht die europäische Kohäsionspolitik korrigierend einzugreifen, […]“ - Zitat aus „Eine Verfassung für Europa“ [3]. - Die Petenten bitten darum!

4. Die Richtlinie „2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ stellt EINE Möglichkeit des regulatorischen Eingriffs in den Telekommunikationsmarkt dar. Zwar wird in der Richtlinie im Erwägungsgrund 8 ausgesagt, dass ein Anschluss an das öffentliche Telefonnetz auf einen einzelnen "Schmalbandnetzanschluss" begrenzt ist; gleichzeitig wird aber in demselben Erwägungsgrund gefordert, dass derartige Anschlüsse Übertragungsraten ermöglichen sollen, die für den Zugang zu Online-Diensten geeignet sind.
Gemäß der "List of Standards" [4] ist zur Beurteilung der Mindestqualität für die Nutzung von Online-Diensten die Empfehlung G.1010 der ITU-T [2] heranzuziehen. Die sich aus der Empfehlung ergebenen Performanzanforderungen zur Nutzung von Online-Diensten zeigen aber, dass ein Schmalbandtelefonanschluss (PSTN) zur Nutzung von Online-Diensten ungeeignet ist. Dies belegen auch zahlreiche Studien. Der in Artikel 4 der Richtlinie 2002/22/EG geforderte "funktionale Internetzugang" ist über einen schmalbandigen Zugang zum Telefonnetz nicht gewährleistet! Die Folge ist der Ausschluss der Betroffenen von einem Teil des öffentlichen Lebens, von Kultur, Bildung und Wirtschaft.

5. Die Breitbandinitiative[5] - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird – stellt beispielsweise fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Es ist aber auch davon auszugehen, dass sich dieser Wert zukünftig ständig erhöhen wird. Aus diesem Grund wird dazu geraten mit einer dynamischen und regelmäßig zu überprüfenden Festlegung zu arbeiten.

6. Die Europäische Union sollte dringend dem Beispiel anderer Wirtschaftsnationen folgen, um in diesem wichtigen Bereich nicht den Anschluss zu verlieren. Beispielsweise werden in der Schweiz ab 1.1.2008 Breitbandanschlüsse mit mindesten 600/100 (Downstream/Upstream) kbit/s zur gesetzlichen Grundversorgung gehören! [6]


Die Petition „Breitband für jeden“ an das Europäische Parlament wurde von der „Initiative gegen digitale Spaltung“ und „Axel Mielke“ geschrieben (eu_petition@geteilt.de). Die Petition wird öffentlich auf http://www.geteilt.de gehostet.


Quellen- und Literaturverzeichnis

[1] ITU-T E.800, International Telecommunication Union
[2] ITU-T, G.1010, International Telecommunication union
[3] „Eine Verfassung für Europa, Rom, den 29.10.2004“, Europäische Gemeinschaften Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2004, ISBN: 92-894-6112-8
[4] "List of Standards" Official Journal of the European Union L 86/11 vom 27.3.2007
[5] Internet: http://www.breitbandinitiative.de (Online 3.4.2007)
[6] Internet: http://www.bakom.ch/dokumentation/medie ... sg-id=7308 (Online 21.4.2007)
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