ThoRo hat geschrieben:Der derzeitige Preis wird also sicherlich kein Argument sein. Ebensowenig die Pingzeiten - zur Informationsbeschaffung benötigt niemand einen geringen Ping. Und telefonieren muß man auch nicht über den Internetzugang.
Auch beim Mobilfunk liegen die technischen Anforderungen und Preise deutlich unter dem was Du beschreibst. Das werden auch die Herrschaften im Europaparlament wissen (oder sich berichten lassen).
Das die Verträge eine Mindestlaufzeit haben und nicht das beinhalten, was Du Dir wünscht, wird bei der EU niemanden so richtig interessieren. Und über Telefonflats reden wir hier nicht einmal....
Nochmals, es geht mir nicht darum etwas auszuschließen, sondern einfach unsere Argumentationslinie einmal daraufhin "abzuklopfen", ob wir da nicht etwas zu viele persönliche Wunschvorstellungen hineinschreiben.
Wenn wir eine nachvollziehbare und diskussionsfeste Linie finden, die die Sat-Systeme als Breitbandversorgungsvariante ausschließt, bin ich dafür das auch noch in die Petition aufzunehmen. Ansonsten würde ich am derzeitigen Petitionstext festhalten wollen....
ThoRo
Bei der Petition, da sie an die EU gerichtet ist, geht es um den Wunsch der Petenten, ihr Recht gemäß Richtlinie 2002/22/EG einzufordern.
In der Richtlinie wird jedem Bürger ein sogenannter funktionaler Internetzugang als Teil der Grundversorgung zugestanden. Auf der Suche nach einer Erklärung, was denn dieser funktionale Internetzugang sein soll, stößt man auf die List of Standards, in der die G.1010 aufgrführt wird. Diese Richtlinie beschreibt grundlegende Anforderungen an die Performanz eines Netzanschlusses, um Dienste, die über das Internet (oder besser IP-basierende Netze) angeboten werden, nutzen zu können.
Ping-Zeiten und Telefonie sind wesentliche Eigenschaften eines solchen Zugangs. Das sind keine persönlichen Wunschvorstellungen. Jeder Nutzer hat seinen persönlichen Kommunikationsbedarf und der unterscheidet sich natürlich auch von dem der anderen. Natürlich kann bei einem bestimmten Nutzerprofil ein Sat-Zugang vollkommen ausreichend sein und alle Grundbedürfnisse befriedigen. Die Richtlinie muss aber eine gemeinsame Basis für alle Nutzer bilden und daher eine allgemeine Grundfunktionalität bieten. Wie die aussieht, darüber kann natürlich gestritten werden. Die einzige vorliegende (technische) Grundlage für eine solche Festlegung ist die G.1010 und die EU verweist in der List of Standards auch darauf.
Aus Sicht unserer Petition erfüllt ein Sat-Zugang (zumindest so, wie er momentan angeboten wird) nicht die grundlegenden Anforderungen an einen funktionalen Internetzugang. (Analoge oder digitale Telefondienstanschlüsse schon mal gar nicht.)
Ich sehe da eine klare Diskussionslinie.
Auch die Preisvorstellungen spielen bei der Grundversorgung eine Rolle, da der Preis "angemessen" sein soll. Da hier aber sehr viele andere Faktoren zu beachten sind, würde ich das in dieser Petition herauslassen. Da werden zu viele andere Nebenkriegsschauplätze aufgemacht.
Aus meiner Sicht wäre das beste Ergebnis, das die Petiton bei der Kommission erziehlen kann, dass eine Klarstellung erfolgt, welche Anforderungen an die Performanz eines Zugangs zum Telekommunikationsnetz (gemäß Richtlinie) gestellt werden. Im Prinzip ist das schon klar, da es die G.1010 gibt, aber leider noch nicht bekannt. Sollte so eine Klarstellung erfolgen (in welcher Weise auch immer), dann sind die Mitgliedsstaaten zum Handeln aufgefordert und der Bürger kann sich direkt über eine unzureichende Grundversorgung beschweren.
Es sollte aber auf keinen Fall von vorne herein eine bestimmte Technologie ausgeschlossen werden. Das geschieht immer nur im zweiten Schritt. Die Richtlinien sind ausdrücklich technologieneutral gestaltet. Bei dem leisesten Verdacht, dass daran gekratzt wird, hört ein Bearbeiter bei der Kommission auf zu lesen und stuft alles als "unwichtig" ein. Die Petition wird dann nur noch formal abgearbeitet; es geschieht nicht wirklich was.
catbert