Ich möchte alle DSL- und LTE- Nutzer sowie alle Interessierten, über eine von mir beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte Petition informieren.
Im folgenden könnt Ihr die Petition bereits vorab lesen. Ich hoffe das sie zur Mitzeichnung im Portal des Petitionsausschusses veröffentlicht wird und nicht unter fadenscheinigen Vorwänden abgelehnt wird.
Sollte Sie zur Mitzeichnung veröffentlicht werden und Ihr Euch meinen Forderungen anschließen wollen, bräuchte ich noch Unterstützung in der Publikmachung.
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Petitionswortlaut:
Ziel:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, allen Haushalten und Firmen, soweit es die technischen Voraussetzungen zulassen, einen Internetanschluss mit Breitbandgeschwindigkeit, entsprechend dem „Stand der Zeit“ und ohne Volumenbegrenzung zu gewährleisten. Dies gilt auch für LTE. Die Bundesnetzagentur als Aussichtsbehörde wird verpflichtet, jährlich die Mindestdatenübertragungsrate als Begriff der Breitbandgeschwindigkeit zu definieren.
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Begründung:
1. Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Wohnort, insbesondere der Bewohner auf dem Lande in den bisherigen Gebieten mit schwacher Internetanbindung. Nur eine dauerhafte Breitbandverbindung ohne Volumenbegrenzung gewährleistet die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger in der Ausübung ihrer beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten sowie deren Informationsfreiheit. Dies betrifft in erster Linie alle Haushalte, die via Funk (LTE) mit Internet versorgt werden.
2. Im Jahr 2010 wurden die UMTS Lizenzen für die neuen LTE- Frequenzen mit der Auflage versteigert, zuerst die unterversorgten Gebiete mit LTE Internet zu versorgen, bevor ein Netzausbau in den lukrativen Städten beginnt. Grundlage dafür war das zuvor vom BMWi herausgegebene Strategiepapier “Breitbandstrategie der Bundesregierung” im Februar 2009. Der Aufbau des LTE- Netzes sollte entsprechend dem Strategiepapier nach den 2 folgenden Grundprämissen erfolgen:
1. „Breitbandnetze sind wesentliches Fundament für wirtschaftliches Wachstum“ und
2. „Insbesondere ländliche Gebiete können von Breitband und seinen Möglichkeiten profitieren. Breitband ist ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien und ist somit wichtig, um Arbeitsplätze zu sichern sowie die Ertragskraft und Attraktivität auch ländlicher Räume zu steigern“.
Stand 2009, werden in dem Strategiepapier 1 Mbit/s als Breitbandgeschwindigkeit definiert, heute sind es 2 Mbit/s. Nach aufbrauchen eines bestimmten Datenkontingents erfolgt durch den Anbieter jedoch eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf 384 kbit/s. Mit dieser Datenrate ist das Internet dem heutigen Stand der Zeit entsprechend, nicht mehr nutzbar! Clouds, Entertainment, Homepage, Heimarbeitsplatz, eigene Selbständigkeit, Gewerbeansiedlungen, Nutzung von Mediatheken … sind dann nicht mehr durchführbar! Unterstützt wird dies auch durch die Abmahnung einer Verbraucherschutzorganisation gegenüber einem der Anbieter (06.05.2013), in der es heißt:
„… Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. … Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken. … “.
Dies unterstreicht nochmals, das mit der derzeit praktizierten Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf 384 kbit/s,
a: der LTE- Anschluss nicht als Breitbandanschluss definiert werden darf,
b: der Hauptauftrag entsprechend dem Strategiepapier durch die Anbieter noch nicht erfüllt ist und
c: eine Chancengleichheit gegenüber Festnetznutzern nicht gewährleistet ist!
3. Die Telekommunikationsanbieter haben durch die Einführung von SpeedON, ihre bisherige Begründung zur Drosselung der Datenrate (Schutz vor einer Netzüberlastung) selbst für ungültig erklärt. Es ist mehr als fraglich, in wie weit, eine Drosselung überhaupt jemals zeitgemäß sein wird.
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Diskussionsanregung:
Chancengleichheit erfordert auch faire Preise gegenüber gleichwertigen Angeboten und nicht die schamlose Ausnutzung der Marktposition. Was soll der Nutzer auf dem Lande machen, wenn er nur die eine Internetzugangs- Möglichkeit hat. Zu dem einen(!) anderen Anbieter gehen, der dasselbe macht?
Der eigentliche Auftrag der Anbieter, „flächendeckendes Breitband- Internet auf dem Land“ ist noch nicht erfüllt! Den „Dörflern“ wird derzeit nur eine Kostprobe an schnellen Internet gegeben, das war nicht die Aufgabe an die Anbieter.
Es stellt sich auch die Frage, in wie weit andere Firmen mit Ihren Angeboten, auf dem Markt behindert werden, weil LTE- Nutzer grundsätzlich deren Angebote gar nicht erst nutzen können!