bkt hat geschrieben:Echte Diskriminierung kann es eigentlich nur zwischen gleichen Diensteklassen geben, also z.B. zwischen verschiedenen Streamingangeboten, wenn eins gedrosselt wird und das andere nicht.
gibt es derzeit aber auch in Dienstklassen, ein Beispiel ist für mich die sipgate Sperre, welche wohl zu einem zusätzlichen Mobilfunktarif führen soll..
das sagst du eigentlich hiermit
bkt hat geschrieben:ABER: Streamingangebote untereinander könnten sehr wohl diskriminiert werden, z.B. wenn T-Home immer Vorfahrt vor YouTube bekäme (oder umgekehrt), wenn es oberhalb der UD-verpflichtung eng wird.
Nenunikat hat geschrieben:spokesman hat geschrieben:Netzneutralität heißt ja auch QoS...
Nein, QoS kann genau die Technologie sein, um Netzneutralität zu verhindern, indem andere Dienste oder Nutzer bevorzugt behandelt werden und die anderen sich dann bei erhöhtem Bandbreitenbedarf "hinten anstellen dürfen".
gut QoS ist ein Mittel welches nach einigen Meinungen (Netzneutralität wird ja von jedem anderes definiert) im Netzmanagment seine Anwendung findet. Problematisch ist ja nicht nur, dass man derzeit nicht selbst bestimmen kann welche Prio ein Dienst hat, die Auswirkungen ohne Diskriminierung würden sich (beim heutigen Stand) ja auf andere auswirken.
In diesem Sinne wirkt das derzeitige Netzmanagment in eine Richtung, welche grundsätzlich jeden Dienst am Laufen hält - es macht derzeit einfach wenig Sinn Echtzeitanwendungen hinter Mailverkehr oder Downloads zu stellen - wer das möchte sollte dies machen können, doch darf sich kein Nachteil für einen weiteren Netzteilnehmer ergeben..
bkt hat geschrieben:Auch das ist noch keine Diskriminierung
finde ich schon..
Wir stehen auf der technischen Seite ja derzeit vor mehreren Engpässen im, der wesentlichste tritt im Access-Netz des Verbrauchers auf. Da hier eher die Verbraucher sich in einem Wettbewerb gegenübertreten indem es eigentlich keinen Gewinner gibt, ist ohne das angesprochene Netzwerkmanagment mehr Diskriminierung vorprogrammiert als mit Netzwerkmanagement, bestes Beispiel ist der Mobilfunkbereich. Im Festnetz haben wir ein ähnlich gelagertes Problem, es wurde bereits die "dedizierte Leitung oder Faser" angesprochen und genau hier ist eine Lösung gegben, welche die Probleme zumindest im Accessbereich für einige Zeit lösen wird (perspektivisch natürlich die Glasfaser). Es stellt sich nach dieser Variante jedoch die Frage wie der weitere Transport erfolgt und ob sich das Problem einfach nur verlagert. Mit der Verlagerung des Problems müsste ein weiterer Netzausbau erfolgen o. man distanziert sich als ISP einfach von dem weiteren Transport und gibt nur eine Garantie im eigenen Netz. Die letzte Variante wäre zwar am Ziel vorbei, würde sich aber spätestens an der deutschen Grenze nicht anders regeln lassen.
Die Netzneutralität hat also mehrere Gesichter, im Grunde soll sie vor Diskriminierung schützen. Die Enquete Kommission hat den Begriff Diskriminierungsfreiheit in die Diskussion gebracht und im Allgemeinen zu verstehen gegeben, dass dies eine Ungleichbehandlung ohne gerechtfertigten sachlichen Grund darstellt. Sie ist zudem zu folgenden möglichen "Diskriminierungsgegenständen" gekommen:
Enquete Kommission hat geschrieben:- des Inhalts
- der zu transportierenden Datenmenge
- des vom Nutzer oder Serviceanbieter bezahlten
- einzelner Nutzer
- einzelner Diensteanbieter
- einzelner Programme und Services.
die Qual der Wahl - hier gerechtfertigte Sachliche Gründe, gibt es diese überhaupt, wo treten sie auf und wann?
VoIP ist in Anbetracht der Notrufverfügbarkeit wohl ein relativ eindeutiger Fall, hier müsste man wohl auch Abstand von der eigenen "heimischen" Priorisierungseinstellung machen. Unwissende könnten sich somit die Möglichkeit zum Notruf verbauen..
Vllt. wäre auch eine Multicast IPTV Anwendung in diesem Zusammenhang eine interessante Variante, man könnte somit Evakuierungspläne oder andere Maßnahmen im Fall der Fälle nutzen und Katastrophenverläufe so mindern.
Interessant ist auch die Anbindung der Content-Anbieter an das Netz, also z.B. Standleitung zu kaufen und oder für Trafic zu zahlen - in der
Enquete Kommission wird dieses Thema ebenfalls kurz beleuchtet, ohne ein solches Vorgehen wäre das Angebot nicht wirtschaftlich tragbar heißt es.. Wenn ich als "Privater" Content anbieten möchte (Sender-Empfänger Prinzip des freien Internets) kann ich dies also auch nur wenn ich entsprechend mehr bezahle, da ich jedoch keinen Gewinn erziele (dies setze stelle ich hier mal als Bedingung) habe ich als Sender schlechte Karten (ich finde hier werden Grundrechte eingeschränkt) - dieser Umstand lässt das Netz zu einem TV-ähnlichen Medium verkommen. Für viele unserer Mitstreiter ist dieser Umstand harte Realität, besonders beim Ausweichen auf den Mobilfunk scheint sich indes keine Entspannung abzuzeichnen, hier werden eher Angebote wie 1GB Volumen für 10€ Extra gemacht. Ich denke die Analyse dieser Sachverhalte wird nicht andauern und man stellt einen technologiebedingten Verstoß gegen die Netzneutralität fest. Ein Schutz der Netzneutralität durch die UD-Einführung wie wir sie für gangbar empfinden kann im Mobilfunkbereich nicht eingehalten werden. Zumindest bei der UD Einführung kann Mobilfunk nicht im Technologieerschließungspool enthalten sein..