Universaldienst vs. Breitbandförderung

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Beitragvon governet » 23.01.2008 10:53

just4fun hat geschrieben:Richtlinie 2002/22/EG (Universalrichtline) sagt vor Artikel I einführend:

(25) ... Die auf Gemeinschaftsebene festgelegten Universaldienstverpflichtungen sollten daher regelmäßig überprüft werden, damit eine Änderung oder Neufestlegung des Umfangs vorgeschlagen werden kann. Eine solche Überprüfung sollte der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung und auch der Tatsache Rechnung tragen, dass eine Änderung des Umfangs die beiden Kriterien für Dienste erfüllen muss, die der großen Mehrheit der Bevölkerung zur Verfügung stehen, mit dem damit einhergehenden Risiko der sozialen Ausgrenzung derjenigen, die sich diese Dienste nicht leisten können.[/i]

Dies bezieht sich aber direkt auf die Universaldienstrichtlinie selbst. Wie die von mir oben zitierten Texte aussagen, steht es jedem Staat frei, eine Anhebung der Geschwindigkeitsgrenzen des funktionalen Internetzugangs selbst festzulegen. Und ob es sich hierbei dann um eine Änderung des Umfangs handelt oder nur um eine Anpassung der "Qualität" bzw. "Quantität" eines funktionalen Internetzugang, müsste erst einmal festgestellt werden. Meiner Meinung nach wäre es keine Änderung des Umfangs, da kein neuer Dienst aufgenommen wird, sondern ein Dienst angepasst wird.

Zudem wäre wie oben schon geschrieben, zu prüfen, was mit "zur Verfügung steht" gemeint ist. --> Geschaltet oder die Möglichkeit es zu bestellen.
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Beitragvon essig » 23.01.2008 15:13

governet hat geschrieben:steht es jedem Staat frei, eine Anhebung der Geschwindigkeitsgrenzen des funktionalen Internetzugangs selbst festzulegen.

deute ich auch so

just4fun hat geschrieben:Die öffentliche Statistik sagt jedenfalls, dass aktuell um die 60% in Internet gehen und davon um die 60% Breitband haben. Macht Summa summarum um die 36% Verbreitungsgrad. Und das ist zu wenig.

die onliner/nonliner zahlen haben rein gar nichts mit dem tatsächlichen verbreitungsgrad zu tun. im breitbandigen haushalt a leben 5 personen, 2 davon nutzen internet und 3 nicht. im schmalbandigen haushalt b leben 3 personen von denen 2 internet nutzen und eine nicht. es ist ja eben nicht so, dass in einem haushalt mit internetanschluss diesen auch alle nutzen aber er steht trotzdem allen im haushalt zur verfügung.

wenn der nonliner atlas bei den leuten anruft und fragt "nutzen sie internet" und der angerufene (z.b. die oma) antwortet nein, dann heißt das nicht, dass der haushalt nicht internetfähig ist.

mit anderen worten kann man nicht davon ausgehen, dass die 40 % nonliner automatisch keinen internetanschluss im haushalt haben. diese können also durchaus einen haben und ihn nur nicht nutzen dafür aber die kinder usw.

wende doch deine "60% Internet / 60% Breitband / 36% Verbreitungsgrad" formel mal auf den fall an, dass 100 % aller haushalte breitband haben es also keinen einzigen schmalbandnutzer und haushalt mehr gibt. dann hat breitband doch keinen verbreitungsgrad von nur 60 % nur weil es kleinkinder und uninteressierte innerhalb der haushalte nicht nutzen.

es gibt 39 millionen haushalte und allein 20 millionen dsl anschlüsse (umts, tv-kabel kommt also noch hinzu) und das ist entscheidend und nicht ob jedes kleinkind oder älterer mensch diesen gemeinsamen anschluss auch nutzt.

von daher kann man wiederholen, dass die mehrzahl der haushalte/anschlüsse breitbandig sind.

NACHTRAG: unsere erste petition beim bundestag hat man nämlich genau mit diesem blödsinn abgewiesen. man hat damals argumentiert, dass "In Deutschland lag im Oktober 2005 die Breitbanddurchdringung pro Einwohner ebenfalls bei ca. 11,5 Prozent. Die Forderung, dass der breitbandige Internetanschluss von der Mehrheit der Verbraucher genutzt wird, ist auch hier bei Weitem nicht erfüllt." diese damalige argumentation war mehr als peinlich und wurde nicht nur hier kritisiert.
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Behauptung ins Blaue hinein

Beitragvon just4fun » 23.01.2008 15:24

Auch 'ne nette Prozentmathematik :-)

Wenn einer zu 200% versorgt ist (DSL + Kabel) und einer garnicht, zählt das dann als Vollversorgung? ;-)

Ihr erklärt ja mit Eurer Behauptung ins Blaue hinein die Erhebungen der (N)onliner-Studie zu Makulatur. Auch wenn ich selbst nur einer Statistik glaube, die ich selbst gefälscht habe ;-) traue ich dieser Studie durchaus mehr Brauchbarkeit zu.

Ich denke mal, dass auch die (ISDN-)Verfügbarkeit nach der geltenden Universalrichtlinie immer nur dann auf den Prüfstand kommt, wenn ein Antrag auf Anschluß eingeht. Somit würde ich nichteinmal anzweifeln, dass selbst der Standard, der dort gesetzt ist, im IST nicht zu 100% verfügbar ist. ABER, er wird nach Antragseingang verfügbar gemacht, so dass es hier keine Rolle spielt.

Zur Statistik nochmal: Es gibt in Deutschland mehr Handys als Einwohner. Das bedeutet trotzdem nicht, dass jeder Einwohner ein Handy hat. In meinem Haushalt z.B. ist nur 50% "Abdeckung".

NACHTRAG zum NACHTRAG: Habe ich also mit meiner Lesart = Lesart des Gesetzgebers doch irgendwie recht gehabt. :-(
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Beitragvon essig » 23.01.2008 15:49

Wenn einer zu 200% versorgt ist (DSL + Kabel) und einer garnicht, zählt das dann als Vollversorgung?

der eine haushalt gilt dann als versorgt (wenn auch doppelt) und der andere als nicht versorgt. was sonst. außerdem ist es eher üblich, dass haushalte nur über einen strom, wasser, internetanschluss verfügen und nicht über zwei oder drei.

Ihr erklärt ja mit Eurer Behauptung ins Blaue hinein die Erhebungen der (N)onliner-Studie zu Makulatur. Auch wenn ich selbst nur einer Statistik glaube, die ich selbst gefälscht habe traue ich dieser Studie durchaus mehr Brauchbarkeit zu.

wen meinst du mit ihr? der nonliner atlas wurde außerdem gar nicht kritisiert sondern nur wie du ihn eingesetzt hast. der nonliner atlas will die internetnutzung, -gewohnheiten, -verhalten innerhalb der haushalte deutlich machen und du wolltest ihn benutzen um auf einen breitband verbreitungsgrad von 36 % zu schließen.

Zur Statistik nochmal: Es gibt in Deutschland mehr Handys als Einwohner. Das bedeutet trotzdem nicht, dass jeder Einwohner ein Handy hat. In meinem Haushalt z.B. ist nur 50% "Abdeckung".

handys sind eindeutig personenbezogen und internetzugänge haushaltsbezogen. so einfach ist das manchmal. haushalte haben meist nur einen strom, wasser und telefon/internetanschluss aber durchaus mehrere computer, handys, fahrräder und was weiß ich. das eine ist personenbezogen und das andere haushaltsbezogen und man kann das nicht so verwenden wie es gerade von vorteil ist.

wenn man darstellen möchte wieviele haushalte über einen stromanschluss verfügen dann kann man doch nicht 39 millionen stromanschlüsse zu 82 millionen bewohnern ins verhältnis setzten und meinen 50 % aller bewohner haben einen stromanschluss. man sollte bei haushaltsbezogenen dingen die 39 millionen stromanschlüsse ins verhältnis zu den 39 millionen haushalten setzen oder etwa nicht?

Habe ich also mit meiner Lesart = Lesart des Gesetzgebers doch irgendwie recht gehabt.

das macht die lesart aber nicht richtiger ;)
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon just4fun » 25.01.2008 07:23

<OFFTOPIC>: Sehr schönes neues Design :D </OFFTOPIC>

@essig: Es ist schlecht, wenn man nach Belieben die Sichtweise ode Betrachtungsebene wechselt. Eben noch redeten wir von Nutzern (immer personenbezogen) und auf einmal von Haushalten(unbestimmte Nutzerzahl) :? .

(N)onliner zählt Nutzer (Einzelpersonen) - Das sind auch bei Haushalten mit Internet ggf. 3, 4 ,5 ... ?
Zitat aus der 2007er Ausgabe:
... Betrachtet man den Anteil der "Breitbandler" an der (Gesamt)Bevölkerung ab 14 Jahren ...


+++ Die Studie wird von emnid erstellt. Grundlage de Befragung: Bevölkerung ab 14 Jahre. +++

Wo ist da von Haushalte die Rede? "... Haushalte ab 14 Jahre ... :wink: " Ich schmeiß mich weg. :lol:
Auch Nutzer einer Telefonzelle sind selbst bei einem Ort mit nur Einer, ggf. alle Bewohner plus Gäste. (zählts Du dann auch nur 1?)

Aber das ist eine gerne verwende Verwechselung, manchmal versehentlich, meist aber absichtlich, weil die Statistik dann besser aussieht. Wenn von einem 4 Pesonenhaushalt nur einer Onliner ist, sind das 25%, wenn man die Haushalte zählt, in denen gesurft wird, ist das 100%, da niemals 1/2-Haushalte gezählt werden.

Und wie würdest Du einen Haushalt zählen, der nur einen analogen Anschluß hat (noch aus Omas Zeiten, wo mit dem Telefon noch telefoniert wurde ;-) ), in dem aber Sohn oder Tochter per UMTS/HSDPA mit >3,2 MBit/s surfen?

Ist das ein Haushalt, der Online ist :?: Und hat der Breitband :?:

Statistik muß man nicht nur fälschen, sondern auch lesen können ;-)
===============================================================
Zum Thema des Threads: Es gibt ein Positionspapier des vatm vom 23.01.2008, in welchem sich der "Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V."(vatm) GEGEN die Aufnahme von Breitband in die Universalrichtlinie ausspricht.
Dies wird als "schwerwiegender ordnungspolitischer Eingriff" gesehen, der "für einen marktgerechten Breitbandinfrastrukturausbau kontraproduktiv" wäre.

Das Hauptproblem wird im Fehlen einer belastbaren öffentlich (für die Anbieter) zugänglichen Datenbasis gesehen, auf deren Grundlage ein potentieller Anbieter ein Geschäftsmodell entwickeln könnte.

Für viele, insbesondere kleine mittelständische Regionalanbieter, sind die Kosten der eigenständigen Erhebung der benötigten Daten schon zu hoch (Mitarbeiter vor Ort "Klinken putzen lassen" kosten auch nicht unerheblich Geld).

Hier sind insbesondere die Gemeinden angesprochen diese Daten zu erheben und zur Verfügung zustellen.
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon essig » 25.01.2008 12:52

just4fun hat geschrieben:Es ist schlecht, wenn man nach Belieben die Sichtweise ode Betrachtungsebene wechselt. Eben noch redeten wir von Nutzern (immer personenbezogen) und auf einmal von Haushalten(

das sagt genau der richtige :lol: wer dreht sich denn hier im kreis und wechselt immer dann wenn es nicht mehr weiter geht die position und argumentation und zaubert neue kaninchen aus dem hut? es kommt einen nicht so vor als hättest du zu dem thema eine eigene gefestigte meinung sonder eher als wolltest du egal wie unsere standpunkte wiederlegen. mal mit dieser studie, mal mit jener und mal mit zweifelhafter auslegung von gesetzestexten und und und...

just4fun hat geschrieben:Wo ist da von Haushalte die Rede?

das ist doch genau der punkt aber du wolltest doch mit dem nonlineratlas auf eine 36% breitbandverbreitung schließen. kannst du dich noch an folgendes erinnern?

just4fun hat geschrieben:Die öffentliche Statistik sagt jedenfalls, dass aktuell um die 60% in Internet gehen und davon um die 60% Breitband haben. Macht Summa summarum um die 36% Verbreitungsgrad. Und das ist zu wenig.

du siehst das immer noch so oder? vielleicht hast du ja auch recht aber so richtig überzeugen konntest du noch nicht. ich würde die breitbandversorgung oder die breitbandverfügbarkeit auf HAUSHALTE beziehen und du eben auf die gesamtbevölkerung. bezieht man die anschlüsse (mehr als 20 millionen) auf haushalte dann liegen wir bei über 50 % und bezieht man es auf die gesamtbevölkerung dann sind es eben nur 25 %.

just4fun hat geschrieben:Auch Nutzer einer Telefonzelle sind selbst bei einem Ort mit nur Einer, ggf. alle Bewohner plus Gäste. (zählts Du dann auch nur 1?)

was willst du nun wieder damit sagen? telefonzelle? gäste?

just4fun hat geschrieben:Aber das ist eine gerne verwende Verwechselung, manchmal versehentlich, meist aber absichtlich, weil die Statistik dann besser aussieht. Wenn von einem 4 Pesonenhaushalt nur einer Onliner ist, sind das 25%, wenn man die Haushalte zählt, in denen gesurft wird, ist das 100%, da niemals 1/2-Haushalte gezählt werden.

und nochmal: es geht um die breitbandverbreitung und da ist es meiner meinung nach unerheblich ob im haushalt nur einer oder alle vier diesen anschluss nutzen. du kannst doch nicht ernsthaft diesen breitbandigen haushalt dann nur mit 25 % breitbandig zählen nur weil die zweijährige tochter und opa und oma diesen nicht nutzen? ich finde der haushalt ist breitbandig, fertig aus. haben 40 millionen haushalte einen breitbandanschluss dann sind für mich 100 % breitbandverbreitung erreicht und nicht wie nach deiner logik erst 60 % da ja nur 60 % das internet nutzen.

just4fun hat geschrieben:Und wie würdest Du einen Haushalt zählen, der nur einen analogen Anschluß hat (noch aus Omas Zeiten, wo mit dem Telefon noch telefoniert wurde ;-) ), in dem aber Sohn oder Tochter per UMTS/HSDPA mit >3,2 MBit/s surfen?

die antwort hast du doch gleich mit in die frage geschrieben oder verstehe ich den tieferen sinn nicht? mutti, vati, tochter, sohn. der haushalt hat einen analoganschluss zum telefonieren und einen breitbandanschluss zum surfen. der haushalt ist breitbandig. ich betone der haushalt und nicht wie du sagen würdest ein halber haushalt ist breitbandig. davon abgesehen entsprechen deine beispiele (mehrere breitbandanschlüsse im haushalt, einen schmalband und einen breitbandanschluss im haushalt) in zeiten von wlan, router, gemeinsame internetnutzung wohl eher nicht der regal. wenn eltern und kind innerhalb des hauses getrennte haushalte haben dann sieht das schon anders aus aber dann sind es ja eigene haushalte.

just4fun hat geschrieben:Ist das ein Haushalt, der Online ist :?: Und hat der Breitband :?:

haushalte sind nicht online sondern haushalte haben einen breitbandanschluss oder auch nicht. darum geht es doch von anfang an. man muss die internetNUTZUNG, das surfverhalten und all diese sachen mit denen sich der nonliner atlas beschäftigt und auf die du dich berufst ganz klar von fragen der breitbandverfügbarkeit trennen. breitbandverfügbarkeit/breitbandverbreitung/breitbandversorgung ist für mich klar haushalts- bzw anschlussbezogen und wie du meinst personenbezogen. wenn es personenbezogen wäre und wir darauf warten bis breitbandanschlüsse die mehrheit darstellen dann bräuchten wir 40 millionen breitbandanschlüsse (bei 40 millionen haushalten) und müssten noch jahrzehnte warten. wie schon gesagt genau mit dieser logik hat man unsere erste petition abgewiesen.

just4fun hat geschrieben:Zum Thema des Threads: Es gibt ein Positionspapier des vatm vom 23.01.2008, in welchem sich der "Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V."(vatm) GEGEN die Aufnahme von Breitband in die Universalrichtlinie ausspricht. Dies wird als "schwerwiegender ordnungspolitischer Eingriff" gesehen, der "für einen marktgerechten Breitbandinfrastrukturausbau kontraproduktiv" wäre.

und? ist ja nun keine überraschung oder? was sollten qsc, arcor, versatel, eplus, telefonica & co auch davon haben, dass man breitband in die grundversorgung aufnimmt?

anstatt die vatm postition zu gunsten deiner eigenen position einzubringen, hättest du diese vielleicht kritisch hinterfragen sollen um auf schockierende aussagen wie " marktgerechten Breitbandinfrastrukturausbau " aufmerksam zu machen. bald haben wir dann auch eine marktgerechte stromversorgung, eine marktgerechte wasserversorgung, ein marktgerechtes gesundheitssystem und und und... gute nacht...
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon governet » 25.01.2008 12:59

just4fun hat geschrieben:Zum Thema des Threads: Es gibt ein Positionspapier des vatm vom 23.01.2008, in welchem sich der "Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V."(vatm) GEGEN die Aufnahme von Breitband in die Universalrichtlinie ausspricht.

Könntest du das mal verlinken, da ich es auf der Seite des VATM nicht gefunden habe,
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon just4fun » 29.01.2008 07:46

Aus InformationWeek:

Noch immer gibt es in Deutschland weiße Flecken auf der DSL-Karte. Mit Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.) sprach Ariane Rüdiger für "staatundit" darüber, wie diese Löcher zu schließen sind.

http://www.informationweek.de/unternehmen/showArticle.jhtml?articleID=204805015

Ist zwar nicht direkt der Text des Positionspapiers, aber inhaltlich die Vorwegnahme in Kurzfassung.

Der VATM präferiert sein eigenes Maßnahmepaket:
http://www.vatm.de/content/sonstige_materialien/inhalt/26-11-2007.pdf

... was im übrigen auch sehr vernünftig ist, denn gerade das Fehlen einer zentrale Datenbasis ist das Hauptproblem bei der Behebung des Problems. Und scheitert - meiner Meinung nach -nicht zuletzt vielfach an (fehlerhaften) Auslegungen des Datenschutzes sowie an der informellen Zugeknöpftheit vieler Unternehmen selbst.
Oder wieso gibts die effektiven DSL-Zugangsverfügbarkeitsdaten nicht von der TELEKOM selbst, sondern nur von solchen Aktivisten wie FRULI ? :( :( :(

Von der TELEKOM gibts ja nichtmal die Standorte der HVT/KVz, dabei könnte die jeder selbst zusammensuchen. Schliesslich sind die ja im Straßenbild kaum zu übersehen. Ist nur unendlich mühsam. (Begründung für die "Verschwiegenheit" :?: - Terrorismusgefährdung; Schutz strategischer Infrastuktur)
Ich denke, es ist eher Schutz der "mühsam" errungenen Marktmacht.

PS: wie kann man eine Datei hierher uploaden?
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon just4fun » 29.01.2008 08:39

@essig:
... mal mit zweifelhafter auslegung von gesetzestexten ...

na, na, na, :shock:

Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf :wink:

Wenn wir über Gesetze reden, dann ist einzig die Auslegung des Gesetzgebers maßgebend. Nicht der Wunsch des Lesers. :wink:

Wenn wir über Statistiken reden, dann ist der Ausgangspunkt des Erstellers maßgeben. Nicht der Wunsch des Lesers. :wink:
Statistik lesen - nicht uminterpretieren. Und nicht eine falsche Basis unterstellen.

... wer dreht sich denn hier im kreis ...


Das würde unterstellen, dass ich mal pro und mal kontra zu einer Sache diskutieren würde. Ist aber nicht der Fall.

Ich habe nur 3 verschiedene Ebenen:
1.) Schilderung des objektiven Sachverhaltes (ändert sich auch nicht durch eine andere Sichtweise)
2.) Darstellung der Meinung einer der beteiligten Seiten & Erklärung des Hintergrundes der zu diesem Standpunkt geführt hat (subjektiv)
3.) meine eigene Meinung (sehr subjektiv)
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon essig » 29.01.2008 13:58

just4fun hat geschrieben:Ich habe nur 3 verschiedene Ebenen:
1.) Schilderung des objektiven Sachverhaltes (ändert sich auch nicht durch eine andere Sichtweise)
2.) Darstellung der Meinung einer der beteiligten Seiten & Erklärung des Hintergrundes der zu diesem Standpunkt geführt hat (subjektiv)
3.) meine eigene Meinung (sehr subjektiv)

könntest du dir dann bitte für jede ebene einen eigenen account anlegen? :lol:

zumindest ist nicht immer ganz klar ob du gerade deine "eigene Meinung" oder die "Meinung einer der beteiligten Seiten" oder den "objektiven Sachverhalt" darstellst ;)
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon just4fun » 29.01.2008 14:07

Soll ich dann mit mir Selbstgespräche führen :lol:

Ich dachte, dass bisher schon klar wäre, wenn ich z.B. einen objektiven Sachverhalt (etwa Gesetzestext; bzw. Begründung dazu) schildere. Das manch einer das nicht glaubt, ist ja nun nicht mein Problem. :wink:

Und wie ich schon sagte, ich drehe micht nicht. Ich stehe immer mit dem Rücken zur Wand :lol:


Nachtrag zu "Mehrheit der Nutzer" :
Im Dezember 2007 verfügten der Bundesnetzagentur zufolge rund 47 Prozent der Haushalte über einen schnellen Internetzugang per DSL oder TV-Kabel.


Es ist Licht am Ende des Tunnels ;-) Noch 4%, wenn man Haushalte zugrundelegt, und es kann Universaldienst werden :D
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon just4fun » 31.01.2008 12:03

Wer mal ein "bischen" Text zur Universaldienstrichtlinie lesen will, der derzeit bei de EU beraten wird, sollte sich das hier mal antun: http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2007/0801-900/862-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/862-07.pdf

Ich warne Neugierige, das sind schlappe 46 Seiten. Zwar sind da 34 Fundstellen für Universaldienst drin, aber keine einzige befaßt sich dabei mit Breitband.
Für die EU regelt diese Richtlinie, so scheint es, nur die Sprachdienste. Zwar befaßt man sich mit der Umstellung der Netze auf NGN (next Generation Network), aber nur mit den Auswirkungen auf den Sprachdienst.

Schaut also nicht so aus, als ob absehbar eine Breitbandwirksame Änderung eintritt :-(
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon governet » 31.01.2008 14:09

Im der Drucksache steht doch:
Den derzeitigen Anwendungsbereich und den Begriff des Universaldienstes in der EU lässt der Vorschlag unberührt, da diese Aspekte 2008 Gegenstand einer getrennten Konsultation sein werden.
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon just4fun » 31.01.2008 14:53

Na darauf bin ich ja schon gespannt. :evil:

Die Diskussion in der EU läuft doch jetzt schon sehr konservativ ab. Mancher "befürchtet" ja schon jetzt eine "Aufweichung" der bestehenden, auf "Schmalband" fixierten RL in Richtung Breitband durch die folgende Änderung

„Artikel 4
Bereitstellung des Zugangs an einem festen Standort und Erbringung von Telefondiensten

1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass allen zumutbaren Anträgen auf
Anschluss an ein öffentliches Kommunikationsnetz an einem festen Standort
von mindestens einem Unternehmen entsprochen wird.


und den darin nicht mehr enthaltenen Bezug des Zugangs auf "Telefondienst" und hält an der Begründung Nr.8 zur derzeitigen RL (Volltext: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0022:DE:HTML ) fest:

(8) Eine grundlegende Anforderung an den Universaldienst besteht darin, den Nutzern auf Antrag
einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort zu einem
erschwinglichen Preis bereitzustellen. Diese Anforderung ist auf einen einzelnen Schmalbandnetzanschluss
begrenzt
, dessen Bereitstellung von den Mitgliedstaaten auf den Hauptstandort/
Hauptwohnsitz des Endnutzers beschränkt werden kann, und erstreckt sich nicht auf
das
diensteintegrierende digitale Netz (ISDN), das zwei oder mehr gleichzeitig benutzbare Anschlüsse bereitstellt.
Es sollte weder Einschränkungen hinsichtlich der technischen Mittel
geben, mit denen dieser Anschluss vorgenommen wird, so dass sowohl leitungsgebundene als
auch drahtlose Technologien zulässig sind, noch sollte es Einschränkungen dabei geben,
welche Unternehmen alle Universaldienstverpflichtungen oder einen Teil davon erbringen.
Anschlüsse an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort sollten Sprach- und
Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für den Zugang zu Online-
Diensten, wie sie z.B. über das öffentliche Internet angeboten werden, geeignet sind. Die vom
jeweiligen Nutzer festgestellte Geschwindigkeit des Internet-Zugangs kann von zahlreichen
Faktoren, unter anderem von der Internet-Verbundfähigkeit des Anbieters bzw. der Anbieter
sowie von der jeweiligen Anwendung, für die eine Verbindung genutzt wird, abhängen. Die
Übertragungsrate, die von einem einzelnen Schmalbandanschluss an das öffentliche Telefonnetz
unterstützt wird
, hängt sowohl von den Merkmalen der Teilnehmerendeinrichtung als
auch von dem Anschluss ab. Daher ist es nicht angezeigt, eine bestimmte Übertragungsrate
auf Gemeinschaftsebene festzulegen. Derzeit verfügbare Modems für das Sprachband weisen
in der Regel Übertragungsraten von 56 kbit/s auf und passen die Übertragungsrate automatisch
an die veränderliche Leitungsqualität an, so dass die tatsächliche Übertragungsrate unter
56 kbit/s liegen kann
. Es muss ein gewisser Spielraum geboten werden, damit die Mitgliedstaaten
zum einen gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können, um zu gewährleisten, dass
die Anschlüsse eine solche Übertragungsrate unterstützen können, und zum anderen gegebenenfalls
Übertragungsraten unterhalb dieser Obergrenze von 56 kbit/s zulassen können, damit
z.B. die Möglichkeiten der Drahtlostechnologien (einschließlich zellularer Mobilfunknetze)
genutzt werden, um einem größeren Anteil der Bevölkerung Universaldienste anzubieten.

Von besonderer Bedeutung kann dies für einige Beitrittsländer sein, in denen die Erschließungsdichte
der Haushalte mit herkömmlichen Telefonanschlüssen noch relativ niedrig ist. In
bestimmten Fällen, in denen der Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen
Standort für einen zufrieden stellenden Internetzugang eindeutig nicht ausreicht, sollten die
Mitgliedstaaten in der Lage sein, eine Aufrüstung des Anschlusses entsprechend dem Niveau
vorzuschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung steht, so dass Übertragungsraten
unterstützt werden, die für den Internetzugang ausreichen. Wenn solche besonderen
Maßnahmen eine Nettokostenbelastung für die betreffenden Verbraucher verursachen, kann
der Nettoeffekt in eine Nettokostenrechnung der Universaldienstverpflichtungen einbezogen
werden.


Hier bestimmt eindeutig der langsamste das Tempo :-(
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Re: Universaldienst vs. Breitbandförderung

Beitragvon Dino75195 » 07.06.2008 18:40

Hallo zusammen,

schaut mal bitte was einige so schreiben...

http://mvox.mobile-boards.net/wbb/mvox- ... /#post2681

Also meiner Meinung muss der Universaldienst her und/oder Zerschlagung der Telekom und Aufteilung in Netz und Betrieb.
Wie lange sollen den manche Bürger noch auf einen schnellen Internetzugang warten?

Gruß Robert
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AMD Ryzen 5 5600X, 6x 3.70GHz 32 GB RAM 24" TFT

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"Schnelleres DSL in Weichs und allen Ortsteilen"
http://www.dsl-weichs.de (Webseite inzwischen abgeschalten)
DSL 16000 ist in Weichs verfügbar seit 20.6.2011
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Dino75195
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