Vorschläge für Aktionen

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Beitragvon governet » 25.07.2006 10:42

Hab auch schon was an die Verbraucherzentrale geschickt. Mal sehen, die haben wohl grade viel Urlauber und andere Aktionen, könnte also noch nen bischen Dauern, bis die Antwort kommt.

Über TV hatten wir auch schon nachgedacht, das Problem fängt meist erst an, wenn sie jemand Interviewen wollen. Meistens möchte nämlich keiner ins Fernsehen.

Ansonsten, wenn du die Mail noch findest, stelle sie mal rein.

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Beitragvon Blue Xpiration » 25.07.2006 11:22

Nach diesen Artikel soll Deutschland laut einer Studie auf 57 Prozent Marktanteil der Deutschen Telekom kommen.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75801

Weiterhin steht da:

Auch beim Breitband-Internet befinden sich die Schweizer in jeder Beziehung in der Pole Position. Gemäß der neusten OECD-Studie zu diesem Thema liegt die Schweiz klar in der Spitzengruppe der Länder mit der höchsten Breitbanddichte und einer Penetrationsrate in der Gesamtbevölkerung von 23,1 Prozent. Damit ist das Land auf dem fünften Platz unter 30 geprüften Ländern, so das Bakom (OECD-Durchschnitt: 13,6 Prozent). Deutschland liegt demnach auf dem 18. Platz (13 Prozent) zwischen Australien und Italien. Die Spitzenplätze nehmen Island (26,7 Prozent) und Südkorea ein (25,4 Prozent), die beiden Schlusslichter sind die Türkei und Griechenland.
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Beitragvon governet » 25.07.2006 16:36

Das ist geil, woher kommen die 57 %? In der Studie stehen sie nicht drinne.

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Beitragvon Meandron » 25.07.2006 21:19

Hier ist die Antwort auf meine Anfrage an die Regulierungsbehörde (ISDN Flatrate). Die Antwort erreichte mich am 9. Mai 2005.

Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über die Tarifgestaltung von
Internetangeboten, die über schmalbandige Anschlüssen (z.B. ISDN) erbracht
werden, beschweren. Insbesondere beklagen Sie sich darüber, dass keine
Internet-Flatrate am Markt angeboten wird.

Gestatten Sie, dass ich zunächst näher auf die rechtlichen Möglichkeiten
einer Verpflichtung von Unternehmen zur Bereitstellung von
Telekommunikationsdienstleistungen für ihre Kunden eingehe.
Gemäß § 78 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22.06.2004 (BGBl. I Nr.
29 S. 1190) sind Universaldienstleistungen ein Mindestangebot an Diensten
für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und
zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu
einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die
Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist. Neben der
Verfügbarkeit mindestens eines öffentlichen Teilnehmerverzeichnisses und
Auskunftsdienstes, der flächendeckenden Bereitstellung öffentlicher
Telefonstellen sowie der Möglichkeit, von diesen unentgeltlich Notrufe
durchzuführen, wird nach § 78 Abs. 2, Tz. 1 als Universaldienstleistung "der
Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der
Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort bestimmt.
Das öffentliche Telefonnetz wiederum muss einen funktionalen Internetzugang
ermöglichen (§ 3 Nr. 16 TKG). Das Angebot einer Internet-Flatrate
(schmalband oder breitband) unterliegt hingegen im TKG nicht der
Universaldienstverpflichtung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet Sie mit
einer Internet-Flatrate zu versorgen. Der Gesetzgeber hat die RegTP nicht
mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet.

Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich
denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen
Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB)).

Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem
unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft
insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service,
einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein
Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit
den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.

Es obliegt somit alleine der Preis- und Produktgestaltung der Anbieter von
Telekommunikationsdienstleistungen Flatrate-Angebote am Markt
bereitzustellen. Ich besitze keine Möglichkeit, das Angebot von Flatrates im
Sinne von Kundenfreundlichkeit anzuordnen.
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Beitragvon governet » 25.07.2006 21:34

Du hast wenigstens noch eine Antwort gekriegt. Bei mir kam ja nicht mal mehr eine zurück.

Hattest du aber nicht geschrieben, der Brief wäre an die Verbraucherzentrale gegangen, weil du jetzt ne Antwort von der Bundesnetzagentur reinstellst?

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Beitragvon Meandron » 25.07.2006 21:44

Die Antwort ist vom Verbraucherservice der Regulierungsbehörde, steht jedenfalls vor der eigentlichen Antwort in der Mail.
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Beitragvon governet » 25.07.2006 21:47

Achso, dann hast du dich bestimmt verschrieben, da Verbraucherzentrale noch nen anderer Verein ist ;)

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Beitragvon Meandron » 25.07.2006 21:50

Hm, da hast du wohl recht. Zu meiner Verteidigung: Ist ja schon über ein Jahr lang her, da bringt man solche Begriffe schon mal durcheinander.
:lol:
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Beitragvon governet » 25.07.2006 21:54

Bei der Hitze verständlich ;)
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Beitragvon essig » 25.07.2006 22:33

@Meandron: wenn du möchtest kannst du dein schreiben (falls noch vorhanden) und die antwort HIER in einem eigenen neuen thema posten. EINS hast du ja dort bereits und weitere sind stets willkommen.

und danke ; )
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Beitragvon breaky » 26.07.2006 23:45

was haltet ihr von ner e.V. Eintragung?
da stehen uns als initiative doch ganz andre Möglichkeiten zur verfügung.
haben wir vielleicht "rechtsverdreher" hier, welche sich damit auskennen?!

damit liessen sich auch sponsoren gewinnen, z.b. die onlinedienstanbieter, welche schmalbanduser nicht als klientel haben können. ich denke da an kommerzielle online-spiele-betreiber oder z.b. ebay oder oder oder...
da kommen mir ganz neue ideen..
:D
ich fang schon mal an zu e-mailen :D
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Beitragvon governet » 27.07.2006 01:36

Als e.V. müssten dann aber alle Mitgliedsbeiträge zahlen. Wäre wohl für einige nicht so schön und würde sie eher abschrecken.

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Beitragvon velofreak » 27.07.2006 07:31

governet hat geschrieben:Als e.V. müssten dann aber alle Mitgliedsbeiträge zahlen. Wäre wohl für einige nicht so schön und würde sie eher abschrecken.

Gruß Governet


Das kommt auf den Betrag an. 1 bis 10 Euro pro Jahr würde vielleicht jeder zahlen können.
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Beitragvon essig » 27.07.2006 11:37

welche neuen möglichkeiten würden uns denn durch eine vereinsgründung zur verfügung stehen? was könnten wir dann was wir momentan nicht können?

ein verein bedeutet oft zusätzlichen meist unnötigen aufwand und ist das vom system vorgesehene instrument um lose gruppen greifbarer und einschätzbarer zu machen. projekte, initiativen und andere gruppen kommerzialisieren und bürokratisieren sich oft durch die vereinsgründung und scheitern und zerbrechen letztendlich daran.

ich finde es kompliziert unnötig und es sollte ein sehr sehr gut überlegter schritt sein.

Als e.V. müssten dann aber alle Mitgliedsbeiträge zahlen.


was wieso? ist aber keine bedingung eines vereins oder? wenn ein verein nichts oder wenig kostet dann muss er doch auch nicht zwingend mitgliedsbeiträge verlangen und könnte das was er braucht über spenden finanzieren oder?
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Beitragvon breaky » 02.08.2006 18:27

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