Petition - geteilt.de geht in Revision

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Beitragvon FlappyTM » 03.04.2007 17:13

OK, ich bin noch nicht wirklich zufrieden, aber ich denke als Arbeitsgrundlage reichts erstmal. Kritik, Hilfestellung, Ergänzungen und Vorschläge ausdrücklich erwünscht!

EDIT: Diese Version ist überholt. Aktueller Petitonstext siehe einige Beiträge weiter unten
Zuletzt geändert von FlappyTM am 23.04.2007 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon ThoRo » 03.04.2007 18:36

Sehr schön formuliert....

Ein Korrekturvorschlag (der Satz hat irgendwie kein richtiges Ende bisher):

Statt
Das Europäische Parlament möge eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es jedem EU-Bürger ermöglicht das Internet von seinem Wohnsitz aus als universelles Informationsmedium in angemessener Qualität* zu einem für den Endnutzer erschwinglichem Preis.

könnte man schreiben:

Das Europäische Parlament möge eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es jedem EU-Bürger ermöglicht das Internet von seinem Wohnsitz aus als universelles Informationsmedium in angemessener Qualität* zu einem für den Endnutzer erschwinglichem Preis zu nutzen.

Außerdem würde ich vorschlagen eine Kontrollfunktion - im Sinne einer jährlichen oder zumindest regelmäßigen Prüfung der vorgegebenen Mindestbandbreite - einzubinden. Sinn dabei ist, daß nicht in fünf Jahren eine Universaldienstleistung mit 256 kb/s festgeschrieben wird, während die technische Entwicklung schon längst mind. 1 Mb/s voraussetzt.

Formulierungsvorschlag:
Anstelle von
Es wird vorgeschlagen dies beispielsweise durch die Aufnahme von Breitband-Internet-Anschlüssen als Universaldienstleistung in die Richtlinie „2002/22/EG Europäischen Parlaments und des Rates“ zu realisieren.

könnte man schreiben

Es wird vorgeschlagen dies beispielsweise durch die Aufnahme von Breitband-Internet-Anschlüssen als Universaldienstleistung in die Richtlinie „2002/22/EG Europäischen Parlaments und des Rates“ zu realisieren, wobei die Definition der Mindestbandbreite einer jährlichen Kontrolle und ggfls. Anhebung unterliegt.


Was haltet Ihr davon?

MfG

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Beitragvon Viro » 03.04.2007 19:17

Eine Jährliche Kontrolle dürfte wohl kaum durchsetzbar sein. Jedoch sollte man dies trotzdem fordern. Bei Petitionen gilt viel fordern um ein Minimum zu bekommen denk ich.
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Beitragvon governet » 03.04.2007 19:32

Erstmal finde ich sie gut, nur sollte man vielleicht noch einbeziehen, dass vielleicht auch eine bessere Prüfung der gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten bzw. bessere Kontrolle der Regulierungsbehörden durchgeführt wird. Denn die gesetzlichen Regelungen vor allem hier in Deutschland sind nicht gerade immer Wettbewerbsfördernd oder Verbraucherfreundlich. Da ja eigentlich die Richtlinien dazu bestimmt sind um den EU-Binnenmarkt anzugleichen kann es nicht sein, dass ein Ex-Monopolist (Telekom) sich in anderen EU-Ländern Vorleistungen vor Gericht erstreiten kann (z. B. GHF) oder davon profitiert, aber selber vor solchen Vorleistungen geschützt ist.

(finde ich grade bei der Erschwinglichkeit von Universaldienstleistungen wichtig, falls es nicht zum Einbezug von Breitband kommen sollte)
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Beitragvon essig » 03.04.2007 22:00

ich bin mit Flappys grundlage und Thoros/Governets vorschlägen einverstanden und sehr zufrieden. eu_petition@geteilt.de ist eingerichtet und weiterleitungsziel kann jederzeit definiert werden. sagt bescheid sobald ihr inhaltlich durch seid damit wir uns kurz über die umsetzung unterhalten können. gute sache.
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Beitragvon catbert » 04.04.2007 06:13

sehr gut schon mal. ich habe da noch ein paar Vorschläge:

FlappyTM hat geschrieben:
* Vergleiche “Quality of Service” (QoS): International Telecommunication union, ITU-T, G.1010 [1]


besser: * vergleiche "Quality of Service" (QoS): ITU-T E.800, International Telecommunication Union

Die E.800 ist die richtige Referenz innerhalb der ITU-T zu QoS. In der G.1010 wird der Begriff nicht definiert. (Der Vollständigkeit halber: QoS ist dort definiert als "The collective effect of service performance which determine the degree of satisfaction of a user of the service.")

FlappyTM hat geschrieben:4. Die Richtlinie „2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ stellt EINE Möglichkeit des regulatorischen Eingriffs in den Telekommunikationsmarkt dar. Es wird in der Richtlinie davon ausgegangen, dass ein einzelner „Schmalband-Anschluss“ einen „zufrieden stellenden Internetzugang“ darstellt. Die Empfehlung G.1010 der ITU-T [1], sowie zahlreiche andere Studien belegen jedoch, dass ein funktionaler Internetanschluss mit Schmalband bereits heute nicht gewährleistet! Die Folge ist der Ausschluss der Betroffenen von einem Teil des öffentlichen Lebens, von Kultur, Bildung und Wirtschaft.


Vorschlag:

4. Die Richtlinie „2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ stellt EINE Möglichkeit des regulatorischen Eingriffs in den Telekommunikationsmarkt dar. Zwar wird in der Richtlinie im Erwägungsgrund 8 ausgesagt, dass ein Anschluss an das öffentliche Telefonnetz auf einen einzelnen "Schmalbandnetzanschluss" begrenzt ist; gleichzeitig wird aber in demselben Erwägungsgrund gefordert, dass derartige Anschlüsse Übertragungsraten ermöglichen sollen, die für den Zugang zu Online-Diensten geeignet sind.
Gemäß der "List of Standards" [4] ist zur Beurteilung der Mindestqualität für die Nutzung von Online-Diensten die Empfehlung G.1010 der ITU-T [1] heranzuziehen. Die sich aus der Empfehlung ergebenen Performanzanforderungen zur Nutzung von Online-Diensten zeigen aber, dass ein Schmalbandtelefonanschluss (PSTN) zur Nutzung von Online-Diensten ungeeignet ist. Dies belegen auch zahlreiche Studien. Der in Artikel 4 der Richtlinie 2002/22/EG geforderte "funktionale Internetzugang" ist über einen schmalbandigen Zugang zum Telefonnetz nicht gewährleistet! Die Folge ist der Ausschluss der Betroffenen von einem Teil des öffentlichen Lebens, von Kultur, Bildung und Wirtschaft.

[4] "List of Standards" Official Journal of the European Union L 86/11 vom 27.3.2007


Ich halte es für wichtig, dass auf die "List of Standards" verwiesen wird, da die ja von der Europäischen Kommission erstellt wurde. Das ist also deren eigenes Papier und die eigenen Vorgaben. Also müssen sie darauf reagieren und zugeben dass der Schmalbandzugang Unsinn ist.

Gruß catbert
Zuletzt geändert von catbert am 04.04.2007 07:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon FlappyTM » 04.04.2007 07:52

sehr gut! Ich sehe schon das wird hier was. Freut mich! Bitte habt aber Verständnis, dass ich die Vorschläge aus zeitlichen Gründen vorraussichtlich erst nach Ostern verarbeiten kann (Mauscursor=Sanduhr ;-)). Bis dahin, weiter so!
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Beitragvon FlappyTM » 16.04.2007 06:54

memo für mich:
Nach einem Beschluss des Schweizer Bundesrates vom vergangenen Herbst werden Breitbandanschlüsse ab dem 1. Januar 2008 zur Grundversorgung gehören gehören. Die Bereitstellung von mindestens 600/100 kBit/s im Down- beziehungsweise Uplink gilt dann als Universaldienstleistung, die der Ex-Monopolist Swisscom als Konzessionär für alle Haushalte erbringen muß.


sollte man vielleicht auch einbringen.

zum Thema: http://www.geteilt.de/phpBB2/viewtopic.php?t=3306

P.S.: überarbeitung des Petitionstextes erfolgt bis spätestens morgen.
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Beitragvon FlappyTM » 16.04.2007 17:03

Petition an das Europäische Parlament
The President of the European Parliament, Rue Wiertz, B-1047 BRUSSELS

Anliegen der Petition

Das Europäische Parlament möge eine gesetzliche Grundlage schaffen, die es jedem EU-Bürger ermöglicht das Internet von seinem Wohnsitz aus als universelles Informationsmedium in angemessener Qualität* zu einem für den Endnutzer erschwinglichem Preis zu nutzen.
Es wird vorgeschlagen dies beispielsweise durch die Aufnahme von Breitband-Internet-Anschlüssen als Universaldienstleistung in die Richtlinie „2002/22/EG Europäischen Parlaments und des Rates“ zu realisieren.


* vergleiche "Quality of Service" (QoS): ITU-T E.800, International Telecommunication Union [1]


Die Unterzeichnenden.<LINK>


Begründung und Erläuterung:

1. Das Breitband-Internet - unabhängig von der verwendeten Technik - stellt die Schlüsseltechnologie des Informationszeitalters dar. Die Verfügbarkeit eines Breitband-Internetzugangs hat zunehmend Einfluss auf die Standortwahl von Unternehmen und Privatpersonen. Erheblichen Teilen der EU-Bevölkerung steht diese Technologie nicht zur Verfügung – daraus ergeben sich für die Betroffenen eklatante Nachteile in den Bereichen Bildung, Kultur und Wirtschaft.

2. Aufgrund diverser technischer, wirtschaftlicher und politischer Faktoren ist nicht davon auszugehen, dass eine Angleichung zwischen mit Breitband-Internet versorgten Gebieten und bislang un- oder unterversorgten Gebieten auf Grundlage marktwirtschaftlicher Prozesse stattfindet oder jemals stattfinden wird! Im Gegenteil, derzeit nimmt die Diskrepanz zwischen versorgten und nicht versorgten Gebieten in erheblichem Maße zu.

3. “Anders ausgedrückt verfügen aufgrund ihres Wohnortes nicht alle Europäer über dieselben Chancen und Erfolgsaussichten angesichts der Herausforderungen der Globalisierung. Hier versucht die europäische Kohäsionspolitik korrigierend einzugreifen, […]“ - Zitat aus „Eine Verfassung für Europa“ [3]. - Die Petenten bitten darum!

4. Die Richtlinie „2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ stellt EINE Möglichkeit des regulatorischen Eingriffs in den Telekommunikationsmarkt dar. Zwar wird in der Richtlinie im Erwägungsgrund 8 ausgesagt, dass ein Anschluss an das öffentliche Telefonnetz auf einen einzelnen "Schmalbandnetzanschluss" begrenzt ist; gleichzeitig wird aber in demselben Erwägungsgrund gefordert, dass derartige Anschlüsse Übertragungsraten ermöglichen sollen, die für den Zugang zu Online-Diensten geeignet sind.
Gemäß der "List of Standards" [4] ist zur Beurteilung der Mindestqualität für die Nutzung von Online-Diensten die Empfehlung G.1010 der ITU-T [2] heranzuziehen. Die sich aus der Empfehlung ergebenen Performanzanforderungen zur Nutzung von Online-Diensten zeigen aber, dass ein Schmalbandtelefonanschluss (PSTN) zur Nutzung von Online-Diensten ungeeignet ist. Dies belegen auch zahlreiche Studien. Der in Artikel 4 der Richtlinie 2002/22/EG geforderte "funktionale Internetzugang" ist über einen schmalbandigen Zugang zum Telefonnetz nicht gewährleistet! Die Folge ist der Ausschluss der Betroffenen von einem Teil des öffentlichen Lebens, von Kultur, Bildung und Wirtschaft.

5. Die Breitbandinitiative[5] - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird – stellt beispielsweise fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Es ist aber auch davon auszugehen, dass sich dieser Wert zukünftig ständig erhöhen wird. Aus diesem Grund wird dazu geraten mit einer dynamischen und regelmäßig zu überprüfenden Festlegung zu arbeiten.

6. Die Europäische Union sollte dringend dem Beispiel anderer Wirtschaftsnationen folgen, um in diesem wichtigen Bereich nicht den Anschluss zu verlieren. Beispielsweise werden in der Schweiz ab 1.1.2008 Breitbandanschlüsse mit mindesten 600/100 (Downstream/Upstream) kbit/s zur gesetzlichen Grundversorgung gehören! [6]



Die Petition „Breitband für jeden“ an das Europäische Parlament wurde von der „Initiative gegen digitale Spaltung“ und „Axel Mielke“ geschrieben (eu_petition@geteilt.de). Die Petition wird öffentlich auf http://www.geteilt.de gehostet.


Quellen- und Literaturverzeichnis
[1] ITU-T E.800, International Telecommunication Union
[2] ITU-T, G.1010, International Telecommunication union
[3] „Eine Verfassung für Europa, Rom, den 29.10.2004“, Europäische Gemeinschaften Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2004, ISBN: 92-894-6112-8
[4] "List of Standards" Official Journal of the European Union L 86/11 vom 27.3.2007
[5] Internet: http://www.breitbandinitiative.de (Online 3.4.2007)
[6] Internet: http://www.bakom.ch/dokumentation/medie ... sg-id=7308 (Online 21.4.2007)
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Beitragvon FlappyTM » 16.04.2007 17:10

OK, im vorhergehenden Beitrag der überarbeitete Text.

Ich bitte nochmals um rechtschreibprüfung u.s.w. Vorschläge zur Kürzung sind evtl. auch noch gern gesehen ansonsten denke ich könnten wir es so lassen. Falls es noch zu änderungen kommt werde ich oben stehende Version editieren.

Und jetzt werde ich mal versuchen Arbeit zu verteilen:

Essig: wie siehts aus mit HTML Umsetzung der Petition. Einschließlich Scipt zum Zeichnen?

M0rGu3: Wie siehts aus. Traust Du Dir die übersetzung ins Englische zu? Ich lese auch gern Korrektur. Auf andere Fremdsprachen können wir vielleicht erstmal verzichten.
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Beitragvon Viro » 16.04.2007 17:35

Erstmal Kompliment :)
Schade finde ich es nur das hier

5. Die Breitbandinitiative[5] - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird – stellt beispielsweise fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Es ist aber auch davon auszugehen, dass sich dieser Wert zukünftig ständig erhöhen wird. Aus diesem Grund wird dazu geraten mit einer dynamischen und regelmäßig zu überprüfenden Festlegung zu arbeiten.


nicht die Rede von einem Mindestupstream ist. Dafür kannst du aber nichts sondern das steht ja so bei der BBinitiative. Ich denke das der Absatz über die Schweiz auf wenig gegenliebe stossen wird. Allerdgins ist es enorm wichtig, Beispiele zu nennen. Man kann nur hoffen, dass dieser Petition gehör geschenkt wird!
Im übrigen reicht eine übersetzung ins englische aus. Ich war vor einiger Zeit mal damit betraut so genannte Reports an die EU auf Vollständigkeit zu prüfen. Die EU legt nur Wert auf in englisch verfasste Texte. Andere Sprachen sind nicht nötig!
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Beitragvon FlappyTM » 16.04.2007 19:23

ja, anstelle der 256 würde mir natürlich auch eine höhere zahl besser gefallen. falls da jemand ne bessere aussagekräftige studie dazu parat hat wäre die quellenangabe natürlich toll.

was die übersetzung angeht geht es mir nicht darum, dass die EU uns versteht. wir reichen die petition definitiv in deutsch ein! Es ist erlaubt eine Petition in jeder der 23 Amtssprachen einzureichen.
Die Übersetzung soll vielmehr dazu dienen, leuten, die kein deutsch verstehen das zeichnen der Petition zu ermöglichen. dabei würde ich aber auf jeden fall erwähnen, dass die deutsche orginalfassung gezeichnet wird und übersetzungsfehler vorbehalten sind. (man weiß ja nie) alle angaben ohne gewähr sozusagen.

und was die schweiz angeht: den hinweis finde ich mitlerweile richtig gut. und auf gegenlieben müssen wir ja gott sei dank damit nicht stoßen. :wink:
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Beitragvon essig » 16.04.2007 19:40

zu den 256 kbit/s noch kurz die randbemerkung, dass im breitbandatlas also beim bundesministerium für wirtschaft und technologie bereits alles über 128 kbit breitband darstellt. QUELLE. im vergleich zur schweiz (600 kbit), südkorea (20 mbit) und der ITU (2 mbit) eine völlig andere wahrnehmung der realität.

gefällt mir alles wirklich gut. hätte ich so nie im leben hinbekommen. zur umsetzung melde ich mich heute noch per PN bei dir ;)
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Beitragvon M0rGu3 » 16.04.2007 19:51

essig hat geschrieben:zu den 256 kbit/s noch kurz die randbemerkung, dass im breitbandatlas also beim bundesministerium für wirtschaft und technologie bereits alles über 128 kbit breitband darstellt.
Muss ich zugeben, das finde ich auch schon recht dürftig bemessen, die ISDN-Nutzer unter uns sollten das bestätigen können.
essig hat geschrieben:gefällt mir alles wirklich gut. hätte ich so nie im leben hinbekommen.
Muss ich ebenfalls sagen, starke Leistung und mein Respekt ;)
Zuletzt geändert von M0rGu3 am 13.05.2007 01:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon stanleys » 16.04.2007 20:08

zu den 256 kbit/s noch kurz ...

Für die Petition und Germany völlig ausreichend.
Weil für alles oberhalb 128 kbit/s (ISDN) muss die T-Com oder wer auch immer an der bestehenden Infrastruktur, vor allem im TAL-Bereich, schrauben - heißt i.d. Regel mehr als 256 kbit/s.
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