Na dann, hier der lange Artikel, welchen ich auch schon bei kdsl reingesetzt habe:
(Wiederholungen mit bisher gesagtem werden sicherlich auftreten.)
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Eine Universaldienst-Verpflichtung für alle EU-Staaten?
Die wird es wohl kaum geben können.
Einige Länder wie Rumänien dürften sich mit dem Erreichen dieses Ziels derzeit schwer tun.
Oder sieht dies jemand anders?
Also besser gar kein Breitband-Universaldienst als Verpflichtung - der Markt wird es schon richten?
Wohin der freie Markt führen kann, sieht man derzeit deutlich in den USA im Finanzsektor.
Aber selbst in Deutschland sieht man im TK-Bereich die Auswirkungen.
Eine merkliche Anzahl ländlicher Gegenden werden einfach vom Breitband-Wettbewerb übergangen und selbst städtische Gegenden können von diesem fehlenden Breitband-Wettbewerb betroffen sein.
Während in anderen Bereichen (beispielsweise der Bahn und ggf. vielleicht auch bald bei den Stromnetzen) mit der Trennung zwischen Infrastruktur-Anbieter(n) und Dienste-Anbietern, eine klarere Wettbewerbsgrundlage geschaffen wird, sollen bisher im Breitbandbreich ein paar Subventionen ausreichen.
(Da diese Subventionen durch die Gemeinden mit eigenen Mitteln hinterlegt werden müssen, sind diese Subventionen in einigen Gemeinden gar nicht nutzbar.)
Wenn man sich nun im Breitbandbreich nicht zu einer Trennung zwischen Infrastrukturanbieter(n) und darauf aufsetzenden Breitband-Dienste-Anbietern durchringen kann, helfen nur klare Vorgaben, um nicht die "schwächeren" komplett ins Abseits zustellen.
Und zu dieser klare Vorgabe wird auch eine entsprechende Universaldienst-Verpflichtung gehören.
Für Länder (bzw. deren Unternehmen), welche wirtschaftlich noch zu weit von der Möglichkeit entfernt sind, dies umsetzen zu können, wird es zeitweilige Ausnahme-Regelungen geben müssen.
Eine Universaldienst-Verpflichtung mit windelweichen Vorgaben bringt uns aber auch nicht sehr weit.
Als ich den Satzteil "... funktionalen Internet-Zugang ..." in der aktuellen Universaldienst-Verpflichtung gelesen habe, konnte ich mir den Gedanken nicht verkneifen, dass ein funktionierender 9600-Bit-Modemzugang derzeit als völlig ausreichend angesehen wird.
Denn dies ist ja immerhin ein funktionierender Zugang.
Müssen wir hier nun überhaupt darum diskutieren, ob der Markt allein schon (fast) ausreicht - nur mit Unterstützung über ein paar Subventionen?
Müssten wir hier nicht diskutieren, wie die gesetzten Vorgaben für die landesweit operierenden TK-Unternehmen aussehen müssen, damit sich diese nicht - wie bisher zu oft passiert - nur die (strategischen) Rosinen rauspicken?
Ist eine Universaldienst-Verpflichtung ohne Ausnahmen festzusetzen und auch sinnvoll?
(Man bedenke den Fall von Gehöften weit ab sonstigen Ortschaften.)
Oder sieht man für klar beschriebene Sonderfälle bestimmte Ersatztechniken / Ausnahmen vor? (Dies ich könnte ich mir als Vorgehensweise vorstellen.)
Hier muss dann allerdings auch damit gerechnet werden, dass solche Gehöfte mit der Zeit ihrer Existenzgrundlage entzogen werden könnten.
Diese Gehöfte dürften ja nicht nur beim Breitband ein Infrastruktur-Problem bzw. eine Infrastruktur-Kosten-Belastung sein, sondern auch bei Wasser, Strom usw.
Ländliche Gegenden nun aber generell auch als Infrastruktur-Problem bzw. eine Infrastruktur-Kosten-Belastung zu sehen, geht an der Wirklichkeit vorbei.
Ohne ländliche Gegenden mit weniger Bewohnern auf gleicher Fläche können auch keine Städte existieren.
Von der Verschlechterung der Lebensqualität in den Städten, wenn die "Landbewohner" alle in die Stadt ziehen, ganz zu schweigen.
Dass auch Stadtrandbereiche stellenweise ähnliche Probleme wie bestimmte ländliche Gegenden haben dürften, spricht für sich.
Also müssen auch die ländlichen Gegenden mit Breitband versorgt werden.
Daraus folgt eine Verpflichtung für die bundesweit operierenden TK-Anbieter. (Nur: ab wann ist ein Unternehmen ein "bundesweit operierender TK-Anbieter"?)
Oder könntet ihr euch vorstellen, dass beispielsweise ALLE Krankenkassen wir Kinder, Renter, Arbeitslose, chronisch Kranke usw. nur noch eine Minimalversorgung oder auch gar keine zur Verfügung stellen.
Es reicht schon, dass die privaten Krankenkassen diesen Weg ausreichend beschritten haben - was wieder mal die Grenzen des freien Wettbewerbs zeigt.
Auf die Breitband-Universaldienst-Verpflichtung bezogen bedeutet dies:
Ohne Verpflichtungen geht es nicht, somit auch nicht ohne eine Breitband-Universaldienst-Verpflichtung.
Es sei denn - wie schon beschrieben - der Staat übernimmt die TK-Infrastruktur vollständig und lässt dann auch keine öffentlichen Parallelinfrastrukturen im kabelgebundenen Bereich zu.
Allenfalls die private Ersatzvornahme bestimmter Infrastruktur-Errichtungen oder -Modernisierungen wie bei dem derzeitigen privaten Betreiben bestimmter Autobahnabschnitte, Brücken oder Tunneln - mit dem entsprechenden zeitweisen Entgegenkommen für diese Investition.
Diese komplette staatliche TK-Infrastruktur-Übernahme wäre dann aber eine Breitband-Universaldienst-Verpflichtung durch die staatliche Hintertür.
Wenn wir bestimmte Regionen nicht im aktuellen Status Quo stehen lassen wollen, gibt es eigentlich nur die Entscheidung zwischen einer wirksamen Breitband-Universaldienst-Verpflichtung oder einer Trennung der TK-Infrastruktur von den den darauf aufsetzenden Breitband-Dienste-Anbietern mit Re-Verstaatlichung der TK-Infrastruktur.
Nur eine Trennung zwischen Infrastrukturanbieter(n) und darauf aufsetzenden Breitband-Dienste-Anbietern setzt ja auch schon wieder entsprechende Breitband-Universaldienst-Vorschriften für diese Anbieter voraus, um für möglichst aktuelle Infrastrukturen zu sorgen.
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Breitband über andere Techniken - speziell Mobilfunk, Wimax usw. sind - meine ich - auf Grund der dort anderen Möglichkeiten und Gegebenheiten anders zu betrachten?
(Aber auch da funktioniert der Markt nur beschränkt und ist in bestimmten Gegenden kaum anzutreffen.)
Parallele Funk-Infrastrukturen sind aus meiner Sicht auf Grund der verschiedenen, nutzbaren Funkfrequenzen leichter zu verwirklichen als parallele Kabelinfrastrukturen und sind deshalb bei dem Thema Breitband-Universaldienst-Verpflichtung auch anders zu behandeln.
Vom Sinn und Aufwand kabelgebundener paralleler TK-Infrastrukturen auch in fast allen ländlichen Gegenden ganz zu schweigen.
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Im Telefoniebereich mag es sein, dass durch den Mobilfunk es stellenweise eine ausreichende Ersatz-Infrastruktur geben wird.
(In manchen ländlichen Gegenden geht aber auch der Mobilfunk noch immer nicht in akzeptabler Qualität.
Mobilfunk als einen "beinahe universell verfügbaren Dienst" zu sehen, ist also auch etwas Schönfärberei.)
Bestimmte Bandbreiten werden aber jeweils - technisch bedingt - nur bzw. wesentlich leichter mit einer kabelgebundenen Infrastruktur zu erreichen sein.
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Mit welcher Mindestbandbreite setzt man die Breitband-Universaldienst-Verpflichtung fest?
Ich denke, dass dieser Wert wohl von Zeit zu Zeit angepasst werden müsste.
2 bis 6 MBit/s dürften derzeit wohl als realistische Untergrenze gelten?
Bis so eine Breitband-Universaldienst-Verpflichtung rechtlich (auch national) umgestezt ist, dürfte 1 MBit bei manchen Diensten schon wieder zu Wartezeiten führen oder deren Nutzung verhindern.
Außerdem führen niedrigere Bandbreiten nur dazu, ländlichere Gegenden mit ihren größeren Entfernungen noch mehr von der Entwicklung in großstädtischen Bereichen abzukoppeln.
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Die Gedanken dazu sind noch lange nicht am Ende, aber der Text wird langsam endlos ...
Zumal, wenn man sich - wie ich - weiterhin auf Schmalband beschränken darf, obwohl die Breitbandtechnik für die im eigenen Ortsnetz vorhandene Infrastruktur schon jahrelang existiert und nur nicht eingesetzt wird.
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