In einem Leitantrag zum Bezirksparteitag der CDU Württemberg-Hohenzollern am 24.10.2009 heißt es:
1. DSL, Breitband und schnelle Verbindungen
Uns als politischen Vertretern im ländlichen Raum war es bereits zu Beginn der Entwicklung von Internet und schnellen Datenverbindungen wichtig, dass eine flächendeckende Versorgung sowohl auf dem „flachen Land“ als auch in den großen Städten der Region gewährleistet wird. Mit großer Sorge und Enttäuschung stellen wir fest, dass vergleichbare Probleme wie bei unzureichenden Anbindungen in der Verkehrsinfrastruktur wieder auftreten, obwohl frühzeitig auf dieses Thema hingewiesen wurde. Wer wie wir für den ländlichen Raum eintritt erwartet, dass schnelle Verbindungen über Breitband auch vor Ort ermöglicht werden. Zuallererst brauchen wir eine sinnvolle Netzstruktur. Dort ist die Planungshoheit des Landes und der Regionalverbände als Unterstützung für kommunale Initiativen gefordert. Wir halten es für erforderlich, dass von Seiten des Bundes über die bereits begonnenen Maßnahmen hinaus eine große ‚Offensive Breitband’ ergriffen wird, bei dem alle Akteure an einem Tisch sitzen und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen diskutieren und planen. Dabei sind neben der Telekom alle weiteren Anbieter von Leistungen und Betreiber von Netzen mit einzubinden.
Wir fordern, dass bis 2012 alle Haushalte die Möglichkeit haben, über einen Breitbandanschluss mit mindestens 6.000 Kbit/sec das Internet zu nutzen. Unserem Erachten nach wäre es außerdem sinnvoll, eine Clearingstelle zur Koordinierung der zur Vernetzung notwendigen Baumaßnahmen einzurichten. Diese Clearingstelle sollte außerdem im Vorfeld eine Bestandsaufnahme aller verfügbaren Netze (auch privater Nutzer und Betreiber) anfertigen, um den tatsächlich realistischen Handlungsbedarf zu klären. Zudem könnte die Clearingstelle nicht nur feststellen, welche Fördermöglichkeiten v.a. seitens der EU bereits vorhanden sind und genutzt werden können, sondern auch eine mögliche Vernetzung mit Fördermitteln aus Programmen zur Entwicklung des Ländlichen Raums von Bund und Land aufzeigen.
Sollte dies in einer gemeinsamen Anstrengung nicht gelingen, halten wir eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes für dringend erforderlich. Dabei sollte eine neue Definition entlang §36 Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden, in dem die Grundversorgungspflicht postuliert wird.
Eine solche Gesetzesänderung wäre dann nicht erforderlich, wenn sich die beteiligte Wirtschaft im Rahmen einer Selbstverpflichtung mit Strafandrohung bei Nichteinhaltung zur Schaffung einer Flächenversorgung bekennt.
Auf europäischer Ebene soll eine Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen im Rahmen der Landesprogramme für den ländlichen Raum in uneingeschränkter Höhe ermöglicht werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die EU selbst eine Fördermöglichkeit für den Netzausbau schaffen kann. Dies wäre gerade unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum von großer Bedeutung.
Übrigens: Für alle, die jetzt nach dem § 36 Energiewirtschaftsgesetz suchen, hier der Wortlaut: Juris. Kurz gefasst, es geht um die Grundversorgungspflicht.
Gruß