Gefördert werden:
- - kommunale Vorhaben im ländlich geprägten Raum (vorrangig Modellprojekte)
- Verlegung von Leerrohren
- Zuwendungen von Kommunen an Netzbetreiber, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen
Voraussetzungen:
- EU-rechtskonformes Vorgehen
- Nachweis über fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung (alles kleiner 1 Mbit) durch eine Marktanalyse entsprechend einem "Leitfaden für Kommunen"
Förderungshöhen:
- Modellvorhaben: 50 %ige Förderung
- Leerrohrverlegung: Festbeträge
- Zuwendung an Netzbetreiber: maximal 40 % höchsten 30.000 Euro
Die gesamte Pressemitteilung findet ihr hier.
Weiterführende Links und Infos unter:
Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Breitband-Inforamtionsportal des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Clearingstelle Baden-Württemberg