Laut einer Meldung auf Heise.de sind seit heute jedem Bürger die Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Bundestages und die Einkünfte aus diesen öffentlich zugänglich.
Es werden wohl dabei 3 Stufen ausgewiesen:
1. 1.000 und 3.500 Euro (einmalig / monatlich / jährlich)
2. 3.500 bis 7.000 (einmalig / monatlich / jährlich)
3. mehr als 7.000 Euro (einmalig / monatlich / jährlich)
Heise zufolge, werden die Nebeneinkünfte unter 1000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich nicht ausgewiesen. D. h. wenn bei Stufe 3 Jährlich steht, heißt das mindestens 10.000 im Jahr. Da man als Vorstandsmitglied wohl jährlich bezahlt wird, kann es gut sein, dass einige das x-fache bekommen.
Quelle: heise.de
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