So müssen Unternehmen, deren Kraftwerk bevorzugt ans Stromnetz angeschlossen werden soll, Lieferverträge vorlegen, die vor dem 15. Oktober 2006 geschlossen wurden.
Im Klartext: Noch bevor ein Kraftwerk beantragt oder gar gebaut wird, müssen die Unternehmen nachweisen, wie viele Stromkunden sie haben.
Geht es nach dem Wirtschaftsministerium, hätten sich die Unternehmen ihren Kraftwerksstandort längst sichern müssen. Bis zum 15. Oktober 2006 hätten sie entsprechende Untersuchungen abschließen müssen, steht im Verordnungsentwurf. Besonders pikant: Die Verantwortung für die Untersuchung soll bei den etablierten Netzbetreibern liegen - eben jenen, die das größte Interesse haben, neue Anbieter zu verhindern.
Quelle: spiegel.de
Das kommt dabei raus, wenn der Angeklagte dem Richter hilfreich zur Seite steht. Warum übernehmen wir dieses bewährte Konzept nicht auch für den Strafprozess.