Hallo zusammen,
mir schwirrt irgendwie im Kopf herum, das es mit der TKG-Novelle auch die Möglichkeit gab, bei einem Ausbau einer Ortschaft Häuser, die keine Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben, auch zwangsweise (mit Glasfaser) zu versorgen. Damit meine ich das Montieren eines Hausanschlusskastens, NICHT den Abschluss eines Vertrages oder andere Sachen, die Kosten könnten.
Leider finde ich dazu im Gesetz nichts. Habe ich hier nen Irrtum oder falsch gesucht?