97353 Markt Wiesentheid OT Reupelsdorf (16Mbit/s Telekom)

97353 Markt Wiesentheid OT Reupelsdorf (16Mbit/s Telekom)

Beitragvon spokesman » 05.10.2011 20:36

Im 100 Haushalte zählenden Reupelsdorf stellt die Telekom jetzt Geschwindigkeiten von bis zu 16Mbit/s bereit, im Jahr 2010 wurde nach Angaben der Main Post hierzu ein Kooperationsvertag mit der Gemeinde geschlossen. Leider hab ich bisher nicht gefunden wie hoch die "Kooperationssumme" ist, nach Angaben der Telekom sollen bereits 2.500 derartige Kooperationsverträge geschlossen.

Nehmen wir an jeder Kooperationsvertrag schlägt mit 70.000 Euro zu buche, bei 2.500 Kooperationsvertägen ergibt die gesamte Kooperationssumme 175.000.000 Euro.
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Re: 97353 Markt Wiesentheid OT Reupelsdorf (16Mbit/s Telekom

Beitragvon bkt » 05.10.2011 21:39

spokesman hat geschrieben:Nehmen wir an jeder Kooperationsvertrag schlägt mit 70.000 Euro zu buche, bei 2.500 Kooperationsvertägen ergibt die gesamte Kooperationssumme 175.000.000 Euro.

Das sind ja auch dann Subventionen, wenn keine Landes/Bundes oder Europamittel in der Finanzierung verwendet werden.
Da gilt dann für Ausschreibungsfreiheit die "de-Minimis"-Regelung der EU.
Nach der Mitteilung der Kommission vom 6. März 1996 gelten als De-minimis-Beihilfen die Beihilfen, die von einem Mitgliedstaat an ein Unternehmen vergeben werden und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist. Folglich sind sie von der Anwendung der Wettbewerbsregeln ausgenommen. Eine De-minimis-Beihilfe ist auf Grund ihres Volumens nicht genehmigungspflichtig, kann jedoch von der Kommission kontrolliert werden.

Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro nicht überschreiten

Von staatlichen Stellen, das sind auch Kommunen. Und es gilt die Summe aller Zahlungen aller staatlichen unternehmen an das selbe Unternehmen. Auch wenn die Kommunen (und die Empfänger natürlich auch) eigenwillig meist gerne anders interpretieren möchten.

Und der Wert von 200.000 EUR dürfte bei der TELEKOM schon seit Jahren erreicht sein.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen


Zurück zu Kitzingen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast