spokesman hat geschrieben:Nehmen wir an jeder Kooperationsvertrag schlägt mit 70.000 Euro zu buche, bei 2.500 Kooperationsvertägen ergibt die gesamte Kooperationssumme 175.000.000 Euro.
Das sind ja auch dann Subventionen, wenn keine Landes/Bundes oder Europamittel in der Finanzierung verwendet werden.
Da gilt dann für Ausschreibungsfreiheit die
"de-Minimis"-Regelung der EU.
Nach der Mitteilung der Kommission vom 6. März 1996 gelten als De-minimis-Beihilfen die Beihilfen, die von einem Mitgliedstaat an ein Unternehmen vergeben werden und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist. Folglich sind sie von der Anwendung der Wettbewerbsregeln ausgenommen. Eine De-minimis-Beihilfe ist auf Grund ihres Volumens nicht genehmigungspflichtig, kann jedoch von der Kommission kontrolliert werden.
Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro nicht überschreiten
Von staatlichen Stellen, das sind auch Kommunen. Und es gilt die Summe aller Zahlungen aller staatlichen unternehmen an das selbe Unternehmen. Auch wenn die Kommunen (und die Empfänger natürlich auch) eigenwillig meist gerne anders interpretieren möchten.
Und der Wert von 200.000 EUR dürfte bei der TELEKOM schon seit Jahren erreicht sein.