was meint ihr zu diesem Schreiben,
kann ja offiziell von der Homepage runtergeladen
http://www.cs-airnet.de/foerderung.pdf
Zitat:
"...Die pragmatische Lösung sollte auf einen Bierdeckel passen:
1. Alle Gemeinden geben eine vorläufige Bedarfsmeldung mit Straße und Flurnummer
an das Landratsamt bis zu einem Stichtag.
2. Der Termin sollte maximal 30 Tage betragen.
3. Es gelten nur die eingereichten Meldungen.
4. Nachträgliche Anmeldungen in der Gemeinde sind ausgeschlossen.
5. Mit dem Eingangsstempel des LRA gilt dies als gemeldet und die Realisierung kann
beginnen.
6. Das Landratsamt gibt die Bedarfszahl an das Ministerium weiter.
7. Alle Landkreise zusammen geben eine genaue Bedarfszahl.
8. Diese Zahl wird durch die gesamte Fördersumme dividiert.
9. Eine Pufferzone von 5% bleibt vorläufig für extreme Notlagen einbehalten.
10. Somit ist der Förderbetrag, zum Beispiel xxx,xx € pro User, bekannt und die
Gemeinde ist nun in der Lage entsprechend zu planen.
11. Innerhalb einer Frist von X Tagen meldet der von der von der Gemeinde
ausgewählte Anbieter die Zahl der tatsächlichen realisierbaren Anträge an das LRA.
12. Somit steht die Förderendbetrag für die Gemeinde fest.
13. Nach Inbetriebnahme wird abschließend die tatsächliche Anschlusszahl und Datum
der Inbetriebnahme dem LRA mitgeteilt.
14. Überzahlungen sind zurückzuzahlen.
Auf den Seiten der IHK wird der gemeldete tatsächliche Bedarf jeder Gemeinde mit
Ansprechpartner veröffentlicht.
Zum Anbieter:
die Anbieter sollten im gleichen Portal die wichtigsten Kriterien veröffentlichen.
1. Zuführung des Internetanschlusses zur Gemeinde (z.B. Funkverbindung,
Standleitung u.a.) müssen angegeben werden.
2. Die Mindestzahl der Anschlüsse, ab dem der Anbieter tätig wird.
3. Zeitfenster bis zum Beginn und Abschluss des Auftrages.
4. Beginn ist die Auftragsunterschrift aller gemeldeten User.
5. Sollten User nicht unterschreiben gilt dies als Storno.
6. Sollte die Mindestzahl des Anbieters unterschritten werden, hat der Anbieter das
Recht vom Auftrag zurückzutreten. ..."