Förderung in Bayern Diskussionspunkte eines Anbieters

Förderung in Bayern Diskussionspunkte eines Anbieters

Beitragvon Dino75195 » 21.04.2008 18:44

Hallo zusammen,

was meint ihr zu diesem Schreiben,
kann ja offiziell von der Homepage runtergeladen

http://www.cs-airnet.de/foerderung.pdf

Zitat:
"...Die pragmatische Lösung sollte auf einen Bierdeckel passen:
1. Alle Gemeinden geben eine vorläufige Bedarfsmeldung mit Straße und Flurnummer
an das Landratsamt bis zu einem Stichtag.
2. Der Termin sollte maximal 30 Tage betragen.
3. Es gelten nur die eingereichten Meldungen.
4. Nachträgliche Anmeldungen in der Gemeinde sind ausgeschlossen.
5. Mit dem Eingangsstempel des LRA gilt dies als gemeldet und die Realisierung kann
beginnen.
6. Das Landratsamt gibt die Bedarfszahl an das Ministerium weiter.
7. Alle Landkreise zusammen geben eine genaue Bedarfszahl.
8. Diese Zahl wird durch die gesamte Fördersumme dividiert.
9. Eine Pufferzone von 5% bleibt vorläufig für extreme Notlagen einbehalten.
10. Somit ist der Förderbetrag, zum Beispiel xxx,xx € pro User, bekannt und die
Gemeinde ist nun in der Lage entsprechend zu planen.
11. Innerhalb einer Frist von X Tagen meldet der von der von der Gemeinde
ausgewählte Anbieter die Zahl der tatsächlichen realisierbaren Anträge an das LRA.
12. Somit steht die Förderendbetrag für die Gemeinde fest.
13. Nach Inbetriebnahme wird abschließend die tatsächliche Anschlusszahl und Datum
der Inbetriebnahme dem LRA mitgeteilt.
14. Überzahlungen sind zurückzuzahlen.
Auf den Seiten der IHK wird der gemeldete tatsächliche Bedarf jeder Gemeinde mit
Ansprechpartner veröffentlicht.
Zum Anbieter:
die Anbieter sollten im gleichen Portal die wichtigsten Kriterien veröffentlichen.
1. Zuführung des Internetanschlusses zur Gemeinde (z.B. Funkverbindung,
Standleitung u.a.) müssen angegeben werden.
2. Die Mindestzahl der Anschlüsse, ab dem der Anbieter tätig wird.
3. Zeitfenster bis zum Beginn und Abschluss des Auftrages.
4. Beginn ist die Auftragsunterschrift aller gemeldeten User.
5. Sollten User nicht unterschreiben gilt dies als Storno.
6. Sollte die Mindestzahl des Anbieters unterschritten werden, hat der Anbieter das
Recht vom Auftrag zurückzutreten. ..."
Zuletzt geändert von Dino75195 am 21.04.2008 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Telekom VDSL Vectoring mit 70 Mbit/s (Danke Telekom das es immer noch so langsam ist)
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Re: Förderung in Bayern Diskussionspunkte eines Anbieters

Beitragvon Dino75195 » 21.04.2008 21:49

Hallo zusammen,

was soll man den dazu sagen?
Der Anbieter CS-Net verwendet das lizenzfreie 2,4 GHz und 5 GHz Frequenzband, dass jede Privatperson auch verwendet.
Was natürlich zu jede Menge Störungen führen kann...
 
Anbei ein Scan von den drei Ortsteilen, welche WLAN Geräte im Moment schon in Benutzung sind.
Es sind nicht noch lange nicht alle Geräte, da ich bestimmt einige übersehen habe (bin nur mit einer kleinen Antenne und nur auf den großen Straßen gefahren).

Insgesamt 3300 Einwohner:
Aufhausen 27 WLAN´s
Ebersbach 55 WLAN´s
Weichs    216 WLAN´s
 
Es gibt im 2,4 GHz Bereich nur 13 Kanäle, und zwischen einem Kanal und dem nächsten müssen 3 Abstand sein,
z.B. Kanal 1, dann Kanal 5, dann Kanal 9 und Kanal 13
Darum sind diese meistens Kanäle durch Privatanwender belegt.
 
Funken zwei Basistationen, die normal eine Reichweite von 25-300 Meter,
je nachdem welche Hindernisse im Weg sind mit dem gleichen Kanal, kommt es zu massiven Störungen.
Einen Scan des 5 Ghz Bandes kann ich leider wegen fehlender Hartware nicht durchführen.
Das 5 Ghz Band wird von einigen Anwendern als Ausweichband genommen, da dass 2,4 Ghz wie man sieht schon sehr viel belegt ist.
 
Auch ich werde eine Email an das Wirtschaftministerium, IHK und die Beratungsfirma Zeltner und natürlich an CS-Airnet
verfassen und eine Kopie an den Bayerischen Ministerpräsiden schicken!
Auch wenn ich kein Funk Gegner bin, stehe ich dem Aufbau von noch mehr WIMAX und WLAN Anbietern kritisch gegenüber.
 
Ich befürchte allerdings auch, dass viel Geld alleine durch Analyse, Beratung uvm. verbraucht wird!
 
Über diese Verbindung ist max. 54 Mbit/s möglich, was sich alle Nutzer des Systems teilen müssen.
Abzüglich der Fehlerkorrektur und Störungen im Netz durch andere WLAN Netze kommt da nicht mehr viel beim Kunden an.
 
Ein Anbindung von Ortsteilen mit mehr als 200 Einwohnern sollte bevorzugt mit Kabel erfolgen.
Ab 1000 Einwohnern ist ein Verkabelung mit Kabel DSL umbedingt erforderlich, da die benötigen Bandbreiten nur dadurch möglich sind.

So dann mach ich mich die nächsten Tag mal an das Schreiben, was meint ihr den zu den oben genannten Punkten?

Gruß Robert
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Re: Förderung in Bayern Diskussionspunkte eines Anbieters

Beitragvon fx » 22.04.2008 08:08

Habe mir mal das verlinkte PDF zu Gemüte geführt, dabei sind mir einige Punkte aufgefallen.

Nach dem jetzigen Konzept werden gerade diese Gemeinden, mehr als 60 %, nicht
berücksichtigt. Der Bedarf in einer Gemeinde liegt im Durchschnitt bei 25 Haushalten.
Diese geringe Anzahl kann ich mir nicht vorstellen, in meiner Gemeinde wurde 2007 von 370 Haushalten schriftlich Interesse bekundet.

Bei den Erfordernissen eines T-DSL 1000 mit dem entsprechenden Tarif würde dies bei
uns 8.568,00 € einmalige Mehrkosten für 24 Monate bedeuten; bei einer Förderung
davon 50 % fällt dies unter die Bagatelle und somit bleibt es bei der Gemeinde, die
Summe zu übernehmen oder das Projekt ganz aufzugeben. Die Alternative wäre natürlich
ein Angebot so zu erhöhen, dass die Förderung greift.
Hiermit zeichnet sich ein Missbrauch ab, um nicht zusagen ein "Betrug" ist
vorprogrammiert.
Ein sehr besorgniserregender Punkt, das könnte tatsächlich passieren und Fördergelder vernichten.

Das Mass aller Internetanschlüsse sollte einheitlich sein wie der T-DSL 1000 mit 1.024/128
kbit/s. Die Träumereien von 16.000 kbit/s bleiben jedem selber überlassen. Alle anderen
Bandbreiten sind Sonderwünsche und von dem einzelnen User selbst, soweit es möglich
ist, mit dem Anbieter abzusprechen und zu beauftragen.
Für den einen (Anbieter) Träumereien, für den anderen (Kunde) wünschenswert.
Es müssen ja nicht 16 MBit/s sein, aber schon in Vorläufige Eckpunkte für Gemeinden zur Breitbandrichtlinie wird das Förderziel so angegeben:
    Privathaushalte: Bedarfsgerechte Grundversorgung (1 bis 3 MBit/s) zu angemessenen Endkundenpreisen
    Gewerbetreibende/Freiberufler/Behörden: Hochbitratige Lösun-gen, sofern Bedarf stichhaltig begründet wird, zu angemesse-nen Endkundenpreisen
    Wenn schon Ausbau, warum sich dann nicht auch zumindest mit Möglichkeiten höherer Bandbreiten befassen und schon vorher blocken?

Die pragmatische Lösung sollte auf einen Bierdeckel passen
Wurde nicht schon 2003 die Steuererklärung auf einem Bierdeckel angekündigt? Tatsächlich ist die Steuererklärung aber seither noch komplizierter geworden.

1. Alle Gemeinden geben eine vorläufige Bedarfsmeldung mit Straße und Flurnummer
an das Landratsamt bis zu einem Stichtag.
...
10. Somit ist der Förderbetrag, zum Beispiel xxx,xx € pro User, bekannt und die
Gemeinde ist nun in der Lage entsprechend zu planen.
Läuft das nicht auf einen punktuellen Ausbau hinaus. Ich dachte, der Ausbau sollte zukunftssicher sein, um auch für zuziehende/künftige Mieter, Hausbauer, und Gewerbetreibende eine Breitbandanbindung zu ermöglichen.
Die Planung sollte Summe je Gemeinde und nicht willige Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt sein, also auf größtmögliche Verfügbarkeit im Gemeindebereich abzielen.

In der jetzigen Version sind es danach aus, dass am liebsten überhaupt keine
Fördergelder ausgezahlt werden sollen und alles als "Wahlkampfgag" abzulegen ist.
Sollte sich das tatsächlich so entwickeln?
Bis 15.10.2009: Leitungsdämpfung 70,69 dB
Ab 16.10.2009: Dämpfung unbekannt, aber Entfernung zum Outdoor DSLAM ca. 300 Meter
Ab 23.10.2009: DSL 6000
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