Folgende Punkte sollen dem Antrag zufolge geklärt werden:
a. Mit welcher Technologie gedenkt die Landesregierung die Versorgung
zu gewährleisten?
b. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei den künftigen Nutzungen
terrestrischer Frequenzen? Welche Position hat die Landesregierung in
Bezug auf die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung?
c. Wir kann eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit und Kommunikation
zwischen den betroffenen Ressorts der Landesregierung und mit
den kommunalen Spitzenverbänden sichergestellt werden?
d. Wie kann sich ein begründetes Verfahren der Standortwahl in der zu
versorgenden Fläche mit entsprechendem Zeitplan darstellen?
e. Welches Betreibermodell wird von der Landesregierung präferiert?
Gruß