Hallo Schachtelhalm bzw. Peter und Karin,
schön von euch bei geteilt.de zu lesen - willkommen im Forum.
Falls es bei einem Umzug bzw. einem Anbieterwechsel Probleme gibt kann auf eine relativ verbraucherfreundliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Besonders wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und Verdienstausfall geltend machen kann scheinen sich die Gerichte hier relativ einig zu sein. Falls es sich um einen reinen Privathaushalt handelt müsste man etwas weiter suchen oder gar einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.
Natürlich sollte man in solchen Fällen das Telefon des/der Anbieter belasten und versuchen ohne den Rechtsweg eine Lösung herbei zu führen. Man sollte bereits jetzt den schlimmsten Fall annehmen und sich darauf vorbereiten, dass der eigene Anschluss abgeschaltet wird und der neue nicht zugeschaltet wird..
Das TKG hält hier im § 46 Anbieterwechsel und Umzug klare Zeiten vor. Dieses Wissen kann man einem Anbieter schon mal unter die Nase reiben, dies wirkt oft beschleunigend.
Urteile:
Umzug:
LG Frankfurt am Main 3-13 O 61/06
Anbieterwechsel:
AG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2013, Az. 53 C 22/13 §46 TKG
Ich hoffe ich konnte hiermit etwas helfen und würde mich freuen, wenn ihr über den weiteren Fortgang berichtet.
Grüße und bereits jetzt ein schönes Wochenende.