copy hat geschrieben:Es fehlt einfach die zukunftsweisende Koordination.
Amen.
Das wäre eine typische Bundesaufgabe. Aber in einem Land, wo der FÖDERALISMUS gross geschrieben wird und mit Klauen und Zähen verteidigt, und wo kommunale Selbstverwaltung dazu führt, das jeder eigene Fehler erfinden darf, sind alleine dies zwei riesige Felsbrocken, die einem (schnellen) Erfolg im Wege liegen.
http://www.dataport.de/ueber-uns/publikationen/Seiten/datareport-2011-2/2011-2-zusammenarbeit.aspx hat geschrieben:Standortnachteil durch föderale Struktur
In den meisten anderen EU-Staaten stellt sich die Situation anders dar. Weil sie zentral organisiert sind und es weniger selbstständige Verwaltungen gibt, können diese bereits jetzt ... mit anderen Verwaltungen direkt und unmittelbar zusammenarbeiten. Während die zentral organisierten Staaten der EU folglich in der Regel über ihre innere Staatsorganisation selbst entscheiden können, ist dieses in Deutschland nur ausnahmsweise und nicht rechtssicher möglich.
copy hat geschrieben:Es sollen Bandbreiten von bis zu 100 Mbit realisiert werden, wieso gibt es eine Grundversorgung von 2 Mbit.
Weil das eine "nice to have" und das andere "must" ist.
Und weil nach geltendem europäischem Rechtsrahmen ein UD mit 100 MBit/s im Umlageverfahren unzulässig ist. Im Zuschussverfahren auf Steuerzahlerkosten aber nicht zu bezahlen.
copy hat geschrieben:Die Förderung der Grundversorgung steht der Realisierung höherer Bandbreiten auf den platten Land im wege.
Das ist ja der selbe Quatsch, wie ihn der BITKOM oder VATM usw. verbreiten, wenn sie über Universaldienst reden.
Ob eine solche Förderung einer weiteren Entwicklung im Wege steht, hängt ausnahmslos von den Fördermittelgebern und der Qualität ihrer Förderrichtlinien ab. Es kann so sein, wenn ahnungslose Amateure eine solche Richtlinie zusammenschustern ODER die Fördermittelgeber sich nicht die Mühe machen (wollen) ihre Richtlinien strategisch zu gestalten.
Niemand schreibt vor, dass ein Ausbau in einer Gegend in der es noch keine Grundversorgung gibt nicht auch zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz führen darf.
Die Kosten zwischen Funk und Kabel unterscheiden sich im wesentlichen um die Größe TIEFBAUKOSTEN.
Wenn aber ohnehin gegraben wird, dann kann auch gleich ein Hochgeschwindigkeitsnetz gelegt oder wenigstens vorbereitet werden.
Und wenn aus Kostengründen erstmal nur ein Richtfunkzubringer möglich ist, versperrt dies doch niemandem den Weg, später, etwa im Mitbau bei anderen Maßnahmen, diesen Zubringer durch Glasfaser abzulösen.
Man muss
1) es nur wollen
2) daran denken