Auftragsannahme bindend oder nicht bindend

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Auftragsannahme bindend oder nicht bindend

Beitragvon copy » 16.05.2006 15:28

Hallo Leute.
ich habe gestern bei T-Online einen Autttrag ausgelöst, der positiv am Telefon beschieden worden ist, ausgelöst. Ist die Aussage des Mitarbeiters bindend oder nicht. Ebenso ist eine Online Bestellung von DSL bindend oder nicht.
Gestern hätte ich auch online DSL bestellen können, auf grund der Informationen auf T-com und T-online im Netz.

Scheinbar gilt das Wort per Handschlag bei der T-Com nichts solch ein Geschäftsgebahren ist kein Geschäftsgebahren.


Nun warte ich auch auf meine Absage obwohl mir definitiv per Kundenhotline eine Zusage erteilt wurde.


Gruß Copy
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Beitragvon governet » 16.05.2006 15:47

Normalerweise ist hier ein Vertrag zustande gekommen. Aber es gibt da wieder Ausnahmen: z. B. wegen Irrtums usw. Wenn sich die Verfügbarkeit als Irrtum herausstellt, können Sie den Vertrag platzen lassen.

Gruß Governet
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Re governet

Beitragvon copy » 16.05.2006 16:07

Da ich jahrelange Aussendiensterfahrung habe, weis ich auch das meine Zusagen zu den konditionen erst ab Werk bestätigt werden müssen um einen verbindelichen charakter zu haben. Aber wenn ich die offiziellen Nummer zur Kundenberatung und betreuung an rufe und mir dort mündlich zugesagt wird an ihren Anschluß ist DSL verfügbar zwar nuir eingeschränkt, dann ist das für mich eine einklagbare Zusage. Unter ehrlichen und anständigen Kaufleuten genügt ein Handschlag ich sage dazu das Hanseatische gentleman Verhalten aber scheinbar gilt soetwas nichts mehr in der modernen Kommunikationswelt.

Selbst ich habe aus meine Fehlern lernen müssen und war immer bereit einen Kunden zufrieden zustellen, als ihn zu verlieren.

Gruß Copy
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Beitragvon governet » 16.05.2006 16:14

Dann musst du es aufnehmen, bzw. musst Zeugen haben, die deine Aussagen bestätigen können. Dann kannst du Klagen. Sonst steht eh Aussage gegen Aussage.

Gruß Governet
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Beitragvon vauwe » 16.05.2006 19:07

copy,

da Du ja auch mit dem Kaufvertragsrecht (BGB/HGB) zu tun hattest, müßtest Du Dir die Frage selber beantworten können. Back to the basics:

Ein Vertrag ist (bis auf wenige Ausnahmen) nicht an eine Schriftform gebunden. Verträge können auch mündlich (fernmündlich) oder sogar ohne Worte (konkludentes Handeln) geschlossen werden.

Rufst Du also bei der T-Com an und die nehmen den Auftrag (mündlich) an, so ist ein Vertrag zustande gekommen. Beweisbar (und hier liegt das Problem) wäre diese Vertrag aber erst mit der Auftragsbestätigung. Solange Du nichts schriftliches in der Hand hast, steht also im Zweifel Wort gegen Wort und dann greift "im Zweifel für den Angeklagten".
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Beitragvon M0rGu3 » 16.05.2006 19:53

vauwe hat geschrieben:Ein Vertrag ist (bis auf wenige Ausnahmen) nicht an eine Schriftform gebunden. Verträge können auch mündlich (fernmündlich) oder sogar ohne Worte (konkludentes Handeln) geschlossen werden.
Genau.

Die Annahme eines Vertrages kann nach §147 BGB schriftlich, mündlich oder konkludent (annehmende Handlung) getätigt werden. Bei dir träfe dann mündlich zu.
Wenn du das Telefongespräch aber aufgezeichnet hast, kannst du notfalls sogar vor Gericht beweisen, dass der Vertrag angenommen wurde und in diesem Falle muss die Telekom dir dann auch die Ware liefern (schuldrechtliches Verhältnis über Ware), insofern du der Bezahlung nachkommst (schuldrechtliches Verhältnis über Geld).
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Beitragvon vauwe » 16.05.2006 19:57

Kurzer Hinweis:

Wer Telefongespräche aufzeichnet, muß dies seinem Gesprächspartner vorher mitteilen und sein Einverständnis einholen. Tut man dies nicht, begeht man eine Straftat!
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Beitragvon governet » 16.05.2006 19:58

M0rGu3 hat geschrieben:
vauwe hat geschrieben:Ein Vertrag ist (bis auf wenige Ausnahmen) nicht an eine Schriftform gebunden. Verträge können auch mündlich (fernmündlich) oder sogar ohne Worte (konkludentes Handeln) geschlossen werden.
Genau.

Die Annahme eines Vertrages kann nach §147 BGB schriftlich, mündlich oder konkludent (annehmende Handlung) getätigt werden. Bei dir träfe dann mündlich zu.
Wenn du das Telefongespräch aber aufgezeichnet hast, kannst du notfalls sogar vor Gericht beweisen, dass der Vertrag angenommen wurde und in diesem Falle muss die Telekom dir dann auch die Ware liefern (schuldrechtliches Verhältnis über Ware), insofern du der Bezahlung nachkommst (schuldrechtliches Verhältnis über Geld).


Soweit ich weiß kann man die Tonbandaufnahmen nur dann verwenden, wenn man darauf hingewiesen hat, dass der Gegenpart aufgenommen wird.

Gruß Governet
Zuletzt geändert von governet am 16.05.2006 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon M0rGu3 » 16.05.2006 19:58

OFF-TOPIC

vauwe hat geschrieben:Kurzer Hinweis:

Wer Telefongespräche aufzeichnet, muß dies seinem Gesprächspartner vorher mitteilen und sein Einverständnis einholen. Tut man dies nicht, begeht man eine Straftat!
Habe ich gerade nicht daran gedacht. Bezieht sich glaube sogar auf alle Gespräche, oder?
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Na gut Leute

Beitragvon copy » 17.05.2006 00:44

Als alter Hase im Verkauf weis ich d selbst das es immer Möglichkeiten gibt eine Zusage zu cannceln.

Ich möchte auch nicht tiefer ins BGB oder wie bei mir ins HGB eingehen.

Mit der aufzeichnug von Gesprächen verstößt man ja gegen einige Gesetze, die Gegenfrage ist nun muß man alles vertragliche per Schriftform haben.

Ein mündlicher Vertrag ist eigentlich genausogut wie ein schriftlicher Verttrag wenn nicht sogar besser, wenn man den mündlichesn Vertrag nachweisen kann, aber wie nachweisen wenn zu gleich ein Mitschnitt verboten ist.

Demnach hätte ich meinen am gestrigen Tag verfügbaren DSL anschluß per Internet bestelen müssen und nicht bei der Kundenhotline., demnach wäre es schriftlich und die zuage einklagbar.

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Beitragvon Frank_RE » 17.05.2006 07:44

Hi,

Bekannten mit ans Telefon holen und den Kundendienstmitarbeiter darauf hinweisen, daß man auf laut stellt weil man nicht ganz so firm mit den Fachbegriffen ist und der sich besser auskennt :)

Gruß

Frank
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Noch ein Beitrag

Beitragvon manni » 05.09.2006 23:20

Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend; Aufnehmen ohne das Wissen der anderen Partei ist strafbar und wird vor Gericht nicht akzeptiert.

Hätte die T-Kom die DSL-Gebühren berechnet und kassiert, auch wenn sie keinen Anschluß haben, den Du hättest nutzen können:
Dann wärst Du ganz vorne gewesen.
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Beitragvon Soul-blade » 06.09.2006 15:09

Ein Freund von mir hat sich das schriftlich an nem T-Punkt bestätigen lassen :P
deswegen mussten die die die ganze Strasse aufreisen wo er wohnt und ihn ne Leitung legen die er wohl für DSL brauchte :D
Da hat sich die T-Com selbst gefickt :D schade das sie es nur selten machen :(
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Beitragvon manni » 06.09.2006 19:31

Das halt` ich kaum aus; ich habe das dreimal gelesen und kann das immer noch nicht glauben!

So ein Ding ist wie ein innerer Reichsparteitag und Ziehung der Lottozahlen mit 7 Richtigen.

Ich hatte auch darauf hin gearbeitet (online-Anträge); im letzten Moment haben die das aber doch gemerkt.

Auf jeden Fall freu`ich mich nachträglich riesig :P
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