Art. 5 GG (Kommunikationsfreiheit)

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Art. 5 GG (Kommunikationsfreiheit)

Beitragvon Condor » 08.07.2006 13:29

Im Artikel 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz) z.B. heisst es:
Kommunikationsfreiheit: JEDER hat das RECHT, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten ..."

Zu diesen "allgemein zugänglichen Quellen" gehört auch die Quelle DSL mit allen seinen Vorteilen.
Dort, wo dank DTAG DSL - aus welchen Gründen auch immer (eiges Profitstreben - Sky DSL - und missbräuchliche Ausnutzung der eigenen Monopolstellung) eben nicht JEDER seine Kommunikatinsfreiheit tatsächlich in Anspruch nehmen kann, darf man sich also ruhig in seinen Grundrechten beeinträchtig/verletzt sehen.

In diesem Sinne zur Diskussion,
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Beitragvon Andreas Wilke » 08.07.2006 13:37

DSL ist keine Quelle, Du meinst vielleicht das Internet als Quelle?
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Beitragvon hofberichterstatter » 08.07.2006 13:41

Sehe ich auch so. Und um sich selbst zu "unterrichten" langt auch ISDN oder Modem.
65,15 dB .... aber ISDN geht und dem Satelliten ist's wurscht! => hofberichterstatter 2006!
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Beitragvon Condor » 08.07.2006 19:43

Andreas Wilke hat geschrieben:DSL ist keine Quelle, Du meinst vielleicht das Internet als Quelle?


Mag sein :-) Die DSL-Leitung selbst sicher nicht, aber im Gesamtzusammenhang/erweiterten Sinne schon. Ohne DSL sind viele Informationen aus "allgemeinen Quellen" jedenfalls nicht nutzbar oder höchstens in unangemessenem Kostenaufwand, der nicht mit dem allgemeiner Art (der DSL-User) entspricht. Somit ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung.
Und dies gilt auch für Modem analog oder ISDN, da über diesen Weg zur Erlangung der Informatinen aus allgemeinen Quellen (wie eben das Internet) nicht nur Stunden, sonder je nach Paketgrösse auch mehrere Tage rund um die Uhr beanspruchen würde, was wiederum unangemessen und auch unzumutbar z.B. für Personenkreise mit Niedrig- und Niedrigsteinkommen wäre - als objektive Benachteiligung darstellt.
Die materielle DSL-Leitung ist Grundvoraussetzung, um entsprechende Informationen aus den - im strikten Sinne - allgemein zugänglichen Quellen ungehindert (!) zu unterrichten.
Wenn ich Teilbereiche der allgemeinen Informationsangebote/Quellen nicht nutzen kann, dann stellt das eine unangemessene Benachteiligung dar, die (auch im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes des GG) - in auch analoger Auslegung - nicht hingenommen werden kann.
Fazit: unter derartigen Umständen darf "ich" Rechtens von (m)einer Behinderung i.S. des Art. 5 GG ausgehen.

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Beitragvon hofberichterstatter » 08.07.2006 20:16

Condor hat geschrieben:Fazit: unter derartigen Umständen darf "ich" Rechtens von (m)einer Behinderung i.S. des Art. 5 GG ausgehen.


Dann würde ich mich schleunigst ans Bundesverfassungsgericht wenden, damit diese Behinderung aus dem Weg geräumt wird! :wink:
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Beitragvon Andreas Wilke » 08.07.2006 20:22

Es gibt aber so wie es früher als man noch Bücher zur Beschaffung von Informationen in Bibliotheken gelesen/geholt hat auch Internetcafes. Dort kann man sich auch Informationen beschaffen. Das alles nur aufs Internet "abwälzen" kann man nun auch nicht.
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Beitragvon Condor » 08.07.2006 23:58

hofberichterstatter hat geschrieben:
Condor hat geschrieben:Fazit: unter derartigen Umständen darf "ich" Rechtens von (m)einer Behinderung i.S. des Art. 5 GG ausgehen.


Dann würde ich mich schleunigst ans Bundesverfassungsgericht wenden, damit diese Behinderung aus dem Weg geräumt wird! :wink:


Natürlich kannst Du das - aber ehe Du kannst, musst der "ordentliche" Rechtsweg ausgeschöpft sein, sprich: Klage 1. Instanz, Klage 2. Instanz, Berufung, Revision und erst dann darf man nach Karlsruhe. Das kann aber ein, zwei, drei Jährchen dauern, bis man da gelandet ist und dann haben auch die da recht erhebliche Warte-/Laufzeiten.

Andererseits: wie war das mit den Ausländern in den 70er und 80er Jahren? Da haben reichlic h Mieter anderer Nationalitäten (insbesondere Türken) geklagt, weil denen das Anbringen von SAT-Schüsseln untersagt wurde. Als Klageargument eben besagter Art. 5 GG! Und sie haben Recht bekommen, letztlich sogar von den höchstrichterlichen Senaten in Karlsruhe, dass deren Grundrecht aus Art. 5 verletzt sei. Auch da ging es - wie von mir angesprochen analog um (die Hardware/Schüssel hier jetzt halt DSL).
Das Argument der Vermietervertreter, die könnten sich ja die türkischen B eiträge der deutschen Stationen anhören/ansehen, hat das BVerfG jedenfalls nicht gelten lassen. Und im Prinzip ist es hier in Bezug auf DSL auch nichts anderes von der sowohl Definition als auch Argumentation her.

Es ist nun mal so, das bei einer juristischen Definition der normale Menschenverstand von Otto-Normalverbraucher nicht unbedingt folgen können muss und eher sehr krass davon ab weichen kann/wird/tut.

Das Argument, die DSL-Leitung sei ja nicht die "allgemein zugängliche Quelle" der Information - sie ist aber grundvoraussetzlich, um prinzipiell überhaupt zur Quelle gelangen zu können. Ohne DSL-Leitung keine DSL-Leistung :idea:

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Korrektur

Beitragvon hofberichterstatter » 09.07.2006 02:16

Natürlich kannst Du das - aber ehe Du kannst, musst der "ordentliche" Rechtsweg ausgeschöpft sein, sprich: Klage 1. Instanz, Klage 2. Instanz, Berufung, Revision und erst dann darf man nach Karlsruhe. Das kann aber ein, zwei, drei Jährchen dauern, bis man da gelandet ist und dann haben auch die da recht erhebliche Warte-/Laufzeiten.


Falsch. Wenn Du Deine Grundrechte nicht gewahrt siehst, dann darfst Du gleich nach Karlsruhe gehen, das ist die sogenannte "Verfassungsbeschwerde" und unabhängig von Amts-, Land- oder sonstigem Gericht.

Erklärung in Wikipedia

Probieren kann mans, obs erfolgreich ist, sei einmal dahingestellt.

Achja, kosten tut eine Klage vor dem BVG nichts!
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Beitragvon essig » 09.07.2006 11:17

zum thema bundesverfassungsgericht siehe auch HIER
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Re: Korrektur

Beitragvon Condor » 09.07.2006 13:45

>
Falsch. Wenn Du Deine Grundrechte nicht gewahrt siehst, dann darfst Du gleich nach Karlsruhe gehen, das ist die sogenannte "Verfassungsbeschwerde" und unabhängig von Amts-, Land- oder sonstigem Gericht.

>Erklärung in Wikipedia

>Achja, kosten tut eine Klage vor dem BVG nichts!




Ad 1: voll falsch: siehe selbst angegebene Quelle (Wikipedia:) Ein wichtiger Prüfungspunkt ist die Ausschöpfung des Rechtsweges. Alle bisher möglichen Rechtsmittel müssen daher ausgeschöpft worden sein. (Also 1., 2., 3. Instanz).
Ad 2: Richtig ist allerdigs, dass Beschwerdeverfahren vor dem BVerfG gerichtsgebührenfrei ist.

In diesem Sinne
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Re: Korrektur

Beitragvon hofberichterstatter » 09.07.2006 15:35

Condor hat geschrieben:Ad 1: voll falsch: siehe selbst angegebene Quelle (Wikipedia:) Ein wichtiger Prüfungspunkt ist die Ausschöpfung des Rechtsweges. Alle bisher möglichen Rechtsmittel müssen daher ausgeschöpft worden sein. (Also 1., 2., 3. Instanz).


Hmm... Egal, wenn ich der Richter wäre, würde den Antrag sowieso nicht zulassen - egal ob "Dorfgericht" (Amtsgericht) oder BVG.
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Beitragvon governet » 13.07.2006 22:47

Der Anti-GEZ-Verein hatte doch auch gleich Verfassungsbeschwerde vorm BVerfG eingelegt. Soviel zu Instanzen ;)

Gruß Governet
Zuletzt geändert von governet am 15.07.2006 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
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DSL und Informationsfreiheit

Beitragvon copy » 14.07.2006 14:07

DSL und Informationsfreiheit.

Meine Gedanken dazu.
Generell ist die Situation wie folgt. Es gibt jene die per Flat bzw. Pauschaltarif sich Informationen beschaffen können. Dann gibt es wiederum die anderen die sich auch Informationen beschaffen können aber eben zeitgetaktet.

Im Prinzip stehen jeden die Informationen im Internet frei zur Verfügung, die Frage ist nur mit welchen Aufwand und mit welchen Kosten die Informationsbeschaffung verbunden ist.

Da wir in der Generation leben Geiz ist geil, ist es für jeden von uns doch ein erhabenes Gefühl sagen zu können ich habe für die gleiche Leistung, die du bekommen hast , bei jemand anderen weniger bezahlt. Aber das ist kein Grund eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, denn die Richter würden diese gar nicht zulassen. Bei der Informationsbeschaffung geht es nicht um die Kosten für die Beschaffung, sondern das sie jedem zugänglich sind und per Einwahlverbindung sind sie jeden zugänglich, ob es nun Länger dauert oder nicht. Selbst wenn das Laden einer Seite Std. dauern würde.

Informationen sind im Internet zugänglich, um den Aufwand und die Kosten der Informationsbeschaffung geht es nicht.

Es geht bei DSL und andere Zugangstechniken die per Flat oder Pauschaltarif abgerechnet werden nicht um die Informationsfreiheit der Bürger, sondern darum, das die Anbieter dieser Techniken möglichst viel Profit generieren. (jeder von uns kennt auch die Kündigungswelle gegen Poweruser z.B. von Unidet internet. Also gegen Leute die ne Flat bezahlen und unendlich aus dem Netz saugen. Gerade hier zeigt sich worum es bei einer Internetflat geht. monatalich fixe Kosten einstreichen zu können, obwohl die Kunden mit ihren angeblichen Flattarifen in einer Mischkalkulation mehr bezahlen müssen als nötig. Powersauger und user sind eben auch unerwünscht. Es geht wie bei allem in unserer Gesellschaft nur um Kohle, das ist der kleinste gemeinsame Nenner und wer das nich begreifen möchte oder will, dem ist nicht zu helfen.

Wem gehört das Internet ? Das isrt eine gute Frage , niemanden. Aber wem gehören die Zugänge zum Internet ? hier wird eindeutig klar das mit dieser Dienstleistung , Anbindung ans Internet richtig kohle gemacht wird.

Den Ottonormalbürger wird verwehrt eigenen Internet zugänge zu betreiben weil irgendwelche Lizenzgebühren fällig werden . Siehe Wimax uss. Alles istr ein Geschäft nur nicht zum wohle des Bürgers sondern zum Wohle der Lobby.

Man stelle sich nur mal vor jemand erfindet einen neuen funkstandard ausserhalb der von der Regulierung unterliegenden Freqenzen, also etwas völlig Neues. die jederman nutzen kann. Hier wird sich dann zeigen wie schnell der Staat und die Lobby ist kohle zu verdienen , aber nicht zum Wohle des Bürgers , der Bürger ist nur da um abgezovkt zu werden.


Kohle ict der kleinste gemeinsame nenner


Gruß Copy
Geplante 6 bis 16 Mbit Netze sofern sie ab 2010 in Betrieb gehen, könnten dann schon hoffnungslos veraltet und überholt sein.

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Beitragvon Soul-blade » 18.07.2006 19:03

Also wens nach GG geht.
Die würde des Menschen ist unanstastbar.

Ich fühle mich aber in meiner würde verletzt in dem ich von andern ausgelacht werde weil ich mir nicht den neusten Movie saugen konnte.
Oder von ander Internet gamer ausgeschlossen werde, weil sie kein isdn Spieler wollen.

Oder das ich 3 stunden mehr in der woche arbeiten muss um die Informationen zu bekommen die andere umsonst bekommen :roll:
Kann man damit auch zum Bundesgerichtshof oder so?
Eig fällt das schon unters neue Anti Diskrimiernungs gesetzt.
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Beitragvon governet » 18.07.2006 19:08

Soul-blade hat geschrieben:Also wens nach GG geht.
Die würde des Menschen ist unanstastbar.

Ich fühle mich aber in meiner würde verletzt in dem ich von andern ausgelacht werde weil ich mir nicht den neusten Movie saugen konnte.
Oder von ander Internet gamer ausgeschlossen werde, weil sie kein isdn Spieler wollen.

Oder das ich 3 stunden mehr in der woche arbeiten muss um die Informationen zu bekommen die andere umsonst bekommen :roll:
Kann man damit auch zum Bundesgerichtshof oder so?
Eig fällt das schon unters neue Anti Diskrimiernungs gesetzt.


Du weißt aber schon das Movie saugen nicht ganz legal ist, also wärs kein Argument. Außerdem wäre es nicht auf die T-Com anwendbar, sondern auf die, welche deine Würde verletzen. Nur wenn die T-Com direkt deine Würde verletzen würde, könntest du was machen.

Gruß Governet
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