(2) Ziele der Regulierung sind:
...
4. die Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen,
Damit man mit diesem Gesetz nicht am Verständnis der Allgemeinheit vorbei regelt, wäre es interessant wie die Bedeutung der folgenden Begriffe von den verschiedenen Leuten gesehen werden.
Ich mache da mal einen Aufschlag und hoffe auf rege Beteiligung an der Definition dieser "unbestimmten Rechtsbegriffe", die voraussichtlich in das neue TKG einfliessen könnten.
Gleichartig: hat geschrieben:Gleichartig - von der selben Art (kurz „gleich“)
Dies sind zum Beispiel leitungsgebundene Angebote überall, eng betrachtet sogar von der selben = identischen Technologie etwa FTTx überall.
"Alle Menschen sind gleichartig, Menschen eben. Darum können sie sich auch alle untereinander vermehren"
EU hat geschrieben:Gemäß der gegenwärtigen Rechtsprechung des EU-Gerichthofs nach Art. 90 EGV werden Waren als gleichartig definiert, wenn sie in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen.
So ist der Ausdruck "gleichartige Erzeugnisse" nicht dahin auszulegen, dass die Erzeugnisse identisch sein müssen, sondern nur dahin, dass Erzeugnisse ausgeschlossen sind, die andere Merkmale haben und nicht denselben Bedürfnissen der Verbraucher dienen
Ich nehme mal an dass die Verfasser im BMWi aber eigentlich "gleichwertig" gemeint haben, da in der Begründung für diesen Absatz steht "Die Gleichartigkeit der Grundversorgung setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich der technischen Mittel geben soll, mit denen dies vorgenommen wird."
Gleichwertig: hat geschrieben:Gleichwertig - vom selben Wert (kurz „vergleichbar“)
Dies sind Angebote, die den selben Wert beim Endverbraucher verkörpern,z.B. die selbe Bandbreite anbieten ohne Datenmengenbegrenzung etc. aber durchaus in unterschiedlichsten Technologien verwirkllicht werden können.
"Alle Menschen sind gleich bedeutet: Männer und Frauen sind gleichwertig, auf Grund allein ihrer biologischen Unterschiede aber nicht gleichartig"
oder auch diese Unterscheidung
Sammel- oder Gruppenbewertung findet Anwendung bei Wirtschaftsgütern, die gleichartig (Sammelbewertung) und gleichwertig (Gruppenbewertung) sind.
Zu Erschwinglichkeit gibt es auch wenig "griff-festes", auch wenn es so häufig benutzt wird, als wüßte alle Welt genau, was damit gemeint ist.
Erschwinglich: hat geschrieben:Der Duden meint dazu:"... nicht teuer, [preis]günstig, preiswert; "
Die Immobilienbranche hat da wenigstens einen kleinen Ansatz geliefert.
Um die Erschwinglichkeit von Einfamilienhäusern zu messen, fasste CRES-Institut Immobilienpreise, Zinsniveau und verfügbares Einkommen zu einem Index (Er-schwinglichkeitsindex) zusammen. Dieser gibt Auskunft darüber, inwieweit es für einen durchschnittlichen Haushalt finanziell möglich ist, eine Immobilie zu erwerben. Je höher der Indexwert, umso erschwinglicher ist die Immobilie.
Der Indexwert "100" ist dabei die zentrale Ziffer in dem Index. Er bedeutet, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Viertel seines verfügbaren Einkommens die Zins- und Tilgungszahlungen bewältigen kann, wenn dieser Haushalt ein ortsübliches Einfamilienhaus in mittlerer Wohnlage erwirbt
Da ein Breitbandanschluß ja kein Haus ist, sondern bestenfalls dazu gehört, sollte der Wert deutlich unter "einem Viertel seines verfügbaren Einkommens " liegen
Aber wie genau sollte man diesen Wert ermitteln. Wieviel ist es dem Endverbraucher wert ("Geiz ist Geil" mal außen vorgelassen), einen solchen Anschluß zu bekommen?
Was bezeichnet dieser als erschwinglich.
Also sollte erschwinglich eher in der Bedeutung "günstig" (Duden) oder in der Bedeutung "regelmäßig wiederkehrend bezahlbar", aber durchaus nicht "hinterhergeworfen" verstanden werden ?