geisi hat geschrieben:Baden Würtemberg ist in diesem Bereich insofern weiter, als dass ...
die Gemeinden noch ein klein wenig mehr Geld übrig haben als in Thüringen.
essig hat geschrieben:Wenn dort zwei bis drei ambitionierte Bürger zur Verwaltung gehen und dem Bürgermeister oder dem Gemeinderat erklären, dass er Leerrohre berücksichtigen muss, macht dies weit weniger Eindruck, als wenn das Wirtschaftsministerium Vorgaben/Vorschläge für den Ausbau macht. ... bzw. in verschiedenen broschüren/flyern/seiten darüber informiert und zur verlegung animiert.
Gibts schon.
Erste Gegenfrage des Bürgermeisters:"Wer bezahlt die Zusatz-Planung? Wer bezahlt die Leerrohre? Und übrigens könnt ihr hier gar keine Vorgaben machen, da es keine kommunale Pflichtaufgabe ist." Und tschüss ....
Und als "Sahnehäubchen" gibt es seit Ende letzten Jahres von der EU ein
Kummulierungsverbot.
Brüssel, den 22.12.2009 - Änderung der Breitbandbeihilferegelung N 115/2008 - Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland hat geschrieben:Kumulierungsverbot(35) Die Förderung nach dieser Regelung kann nicht mit weiteren staatlichen
Beihilfemaßnahmen für die Breitbandversorgung kumuliert werden; dies gilt
auch, aber nicht nur für gesonderte Maßnahmen der Länder im Bereich der
Breitbandversorgung. Erhält ein Breitbandnetzbetreiber nach dem
Auswahlverfahren Zugang zu Leerrohren, darf er nicht zusätzlich eine
Förderung in Form von Zuschüssen beantragen.
Damit hat sie sich quasi selbst ins Knie und die Leerrohrförderung "abgeschossen".
Bei vielen kleinen Orten rechnet sich nämlich mit viel Mühe nur der Betrieb an sich, da z.B. 3 Nutzer kein FTTx-Netz finanziell tragen können.
Da nunmehr aber eine zusätzliche Förderung z.B. für den Outdoor-DSLAM nicht mehr möglich ist, läßt man das mit dem separaten (geförderten) Leerrohrausbau doch lieber ...
