da ich von all den dingen nicht wirklich plan habe aber ab und an davon höre möchte ich nun das forum in der hoffnung nutzen, dass mir das jemand der sich damit auskennt kurz erklärt.
auf grundlage von § 6 tkg bekam man doch früher von der regtp innerhalb der lizenzklasse z.b. 4 eine lizenznummer in form von 97040531 oder 98041616 zugewiesen. soweit ich nun weiß wurde dieses lizenzverfahren zum 25.07.2003 auf grund einer eu richtlinie zu grabe getragen und durch ein "einfaches" meldeverfahren ersetzt. nun meine frage ob diese alten lizenznummern und lizenzklassen noch eine bedeutung haben oder eher nicht?
außerdem gibt es doch bei der bnetza noch diese reg.-nr. in form von z.b. 02/021. kann mir da jemand sagen was die zu bedeuten haben? das 21. im jahr 2002 bei der bnetza gemeldete unternehmen?