Hierbei sei es oftmals einfacher gegen eine geringe Wechselgebühr einen Telefonanschluss mit in das neue Heim zu nehmen, als einen Internetanschluss von der alten in die neue Wohnung mitzunehmen.
Eine außerordentlich Kündigung greift in diesen Fällen oftmals nicht, der Anbieter besteht bei den noch üblichen Mindestvertragslaufzeiten von 1 bis 2 Jahren auf die Erfüllung des Vertrages, klar schließlich bekommt man auch eine garantierte Leistung für sein Geld - wer´s glaubt.
Jedoch gibt es wie bei fast jeder juristischen Angelegenheit eine kleien Hintertür, ich möchte an dieser Stelle einen kurzen Auszug aus der PM der Verbraucherschutzzentrale zitieren:
VZSA hat geschrieben:Der Fakt Umzug allein ist nach herrschender Rechsprechung leider kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages. Allerdings, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt war, dass während der Vertragslaufzeit ein Umzug ansteht, muss nach Auffassung als Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. zumindest in den Fällen, in denen der Umzug berufsbedingt oder aus dringenden familiären Gründen erfolgt, im Einzelfall eine Interessenabwägung zum Fortbestand des Vertrages für beide Vertragsparteien stattfinden. Betroffene müssen dann die dringenden beruflichen oder familiären Gründe erläutern und ggf. auch nachweisen.
wie sich jeder denken kann, kann es der Anbieter hier auch mal auf einen Prozess ankommen lassen, wenn man hier nicht die richtige und ausreichende Argumente liefert kann der Schuss schnell in den Ofen gehen.
Insgesamt ist diese Art von Kundenfreundlichkeit wieder Sinnbildlich für den gesamten Markt und dem Umgang mit in dem Falle "dem schwächeren Gegenüber". Auf der einen Seite sollen die Bürger heute flexibel sein und jeder Arbeit nachgehen, auf der anderen Seite zahlen sie dann 5 DSL-Verträge und bekommen bei einer Zeitarbeiterfirma auf Montage einen Hungerlohn, damit sie ihre Verträge abzahlen können, so funktioniert der Sozialstaat und Verbraucherschutz.