Wenn ich Breitband hätt'...

Allgemeine Initiativen und Breitband Themen

Beitragvon essig » 18.03.2006 23:39

vorallem die letzten drei posts (aber auch viele andere hier im forum) zeigen, dass es doch noch nen paar menschen gibt die die dinge ähnlich bis genauso sehen wie man selbst. das beruhigt schon ein wenig und motiviert ;)
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Beitragvon governet » 19.03.2006 01:18

Naja da ich grade in der Materie stecke und folgendes ja wieder auslegungsfähig ist, wäre hier vielleicht ein Ansatzpunt die GEZ für Internetfähige PC's nicht einzuführen.

Aus EU-Richtlinie 2002/22/EG

Artikel 31

Übertragungspflichten

(1) Die Mitgliedstaaten können zur Übertragung bestimmter Hör- und Fernsehrundfunkkanäle und -dienste den unter ihre Gerichtsbarkeit fallenden Unternehmen, die für die öffentliche Verbreitung von Hör- und Fernsehrundfunkdiensten genutzte elektronische Kommunikationsnetze betreiben, zumutbare Übertragungspflichten auferlegen, wenn eine erhebliche Zahl von Endnutzern diese Netze als Hauptmittel zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen nutzen. Solche Verpflichtungen dürfen jedoch nur auferlegt werden, soweit sie zur Erreichung klar umrissener Ziele von allgemeinem Interesse erforderlich sind; sie müssen verhältnismäßig und transparent sein. Sie werden regelmäßig überprüft.

(2) Weder Absatz 1 dieses Artikels noch Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie) beeinträchtigt die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, in Bezug auf die nach diesem Artikel auferlegten Verpflichtungen gegebenenfalls ein angemessenes Entgelt festzulegen; dabei ist zu gewährleisten, dass bei vergleichbaren Gegebenheiten keine Diskriminierung hinsichtlich der Behandlung der Unternehmen erfolgt, die elektronische Kommunikationsnetze betreiben. Sofern ein Entgelt vorgesehen ist, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Erhebung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in transparenter Weise erfolgt.




In Verbindung mit Grund (44) der Änderung der Richtlinie:

(44) Zu den Netzen für die öffentliche Verbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gehören Kabelfernsehnetze, Satellitenrundfunknetze und terrestrische Rundfunknetze. Hierzu können auch andere Netze gehören, sofern diese von einer erheblichen Zahl von Endnutzern als Hauptmittel zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen genutzt werden.


Ließe sich vielleicht was basteln.

Gruß Governet
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Beitragvon MichaelZ » 19.03.2006 02:33

governet hat geschrieben:.......
(44) Zu den Netzen für die öffentliche Verbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gehören Kabelfernsehnetze, Satellitenrundfunknetze und terrestrische Rundfunknetze. Hierzu können auch andere Netze gehören, sofern diese von einer erheblichen Zahl von Endnutzern als Hauptmittel zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen genutzt werden.


Ließe sich vielleicht was basteln.


Ja, ich denke, da ließe sich wirklich was basteln.
Mein eigenes Netz, das am Internet hängt ist in keinster Weise für Hörfunk- oder Fernsehen geeignet bzw. sind diese Dienste entsprechend gesperrt.

Damit hätten wir doch schon fertig, oder?

Aber ich machs mir bestimmt zu einfach :shock:
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Beitragvon governet » 19.03.2006 02:36

Da ich kein Jurist bin, weiss ich es nicht so genau. Aber wie gesagt, man könnte was draus basteln, vor allem, wenn man es der EU vorlegen würde.

Gruß Governet

Nachtrag: Es wäre aber auch ein Grund für Breitband.
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