Eckpunkte:
* Neue Verbraucherrechte: z. B. Anspruch auf Wechsel des Telekomanbieters innerhalb eines Tages, transparente und vergleichbare Preisinformationen, Erreichbarkeit kostenloser Rufnummern aus dem Ausland und einen effektiveren einheitlichen europäischen Notruf 112.
* Größere Angebotsvielfalt für Verbraucher durch mehr Wettbewerb: dazu bekommen die nationalen Regulierungsbehörden gegenüber marktbeherrschenden Telekombetreibern ein neues Rechtsinstrument: die funktionelle Trennung.
* Mehr Sicherheit bei der Nutzung der Kommunikationsnetze, besonders dank neuer Vorschriften zur Bekämpfung von Spam, Viren und anderen Angriffen auf Computer und Netze.
* Neuordnung der Funkfrequenzen – der unverzichtbaren Grundlage aller drahtlosen Kommunikationsdienste. Dadurch sollen Investitionen in neue Infrastrukturen angeregt und der „Breitbandzugang für alle“ verwirklicht werden. In den ländlichen Gebieten der EU haben durchschnittlich nur 72 % der Einwohner Zugang zu Breitbanddiensten. Diese „digitale Kluft“ möchte die Kommission überwinden, indem sie die Frequenzverwaltung verbessert und Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste in jenen Gebieten zur Verfügung stellt, in denen die Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu teuer ist. Der Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen wird eine beträchtliche Anzahl von Funkfrequenzen freimachen (die so genannte „digitale Dividende“), die für diesen Zweck verwendet werden können.
* Bessere Rechtsetzung in der Telekommunikation durch Deregulierung jener Märkte, in denen die von der EU veranlasste Marktöffnung bereits zu einem ausreichenden Wettbewerb geführt hat (siehe IP/07/1678). Dadurch können sich Kommission und nationale Regulierungsbehörden auf Hauptproblemfelder wie den Breitbandmarkt konzentrieren.
* Unabhängigere Marktaufsicht für eine gerechte Regulierung im Interesse der Verbraucher. Zu oft noch stehen sich marktbeherrschende Unternehmen, die in vielen Ländern zum Teil noch dem Staat gehören, und Telekom-Regulierungsbehörden allzu nahe. Die EU-Reform soll daher die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden sowohl von den Unternehmen als auch den Regierungen stärken.
Zudem noch die Schaffung eines Europäsichen Regulierers.
Liste der Märkte die von der Regulierung befreit werden sollen und nur noch durch die Wettbewerbsbehörden durch Kontrollinstrumente überwacht werden sollen. Die Regulierungsbehörden haben aber noch die Möglichkeit der Regulierung, falls sie anhand einer Marktanalyse feststellen, dass noch eine Wettbewerbsbehinderung vorliegt:
* Inlands- und Ortstelefondienste im Festnetz für Privatkunden (Markt 3)
* Auslandstelefondienste im Festnetz für Privatkunden (Markt 4)
* Inlands- und Ortstelefondienste im Festnetz für Geschäftskunden (Markt 5)
* Auslandstelefondienste im Festnetz für Geschäftskunden (Markt 6)
* Mindestangebot an Mietleitungen (Markt 7)
* Transitdienste im öffentlichen Telefonfestnetz (Markt 10)
* Fernübertragungssegmente von Mietleitungen für Großkunden (Markt 14)
* Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobilfunknetzen (Markt 15)
* Auslandsroaming in öffentlichen Mobilfunknetzen[1] (Markt 17)
* Rundfunkübertragungsdienste (Markt 18)
Frage: Falls die BNA in Deutschland keine Wettbewerbsbehinderung auf dem Markt 3 feststellen kann, würde dies das Ende von CbC, Preselect und IbC bedeuten?
Konzentration auf folgende Märkte, da hier noch kein wirksamer Wettbewerb herrscht.:
* Zugang zum Telefonfestnetz (ehemals Märkte 1 und 2)
* Verbindungsaufbau im Telefonfestnetz (ehemals Markt 8)
* Anrufzustellung in einzelnen Telefonfestnetzen (ehemals Markt 9)
* Vorleistungsmarkt für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss (ehemals Markt 11)
* Vorleistungsmarkt für den Breitbandzugang (ehemals Markt 12)
* Abschlusssegmente von Mietleitungen auf der Vorleistungsebene (ehemals Markt 13)
Sprachanrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen (ehemals Markt 16)
Wer weiter lesen möchte:
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