Wie die
Märkische Allgemeine gestern, am 17.12.2010 berichtete, wurde das Verfahren zur Beantragung von GRW-Fördermitteln durch das
BMWi vereinfacht und die Fördersumme auf bis zu
500.000 Euro erhöht, bei Verzicht auf einen „
Gewinnabschöpfungsmechanismus" bei den gefördeten Projekten. Förderfähig sind
Leerrohre mit oder
ohne Kabel.