designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon bru62 » 15.11.2010 18:05

Am 12. und 13. November veranstaltete die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen netzpolitischen Kongress. Auch geteilt.de war eingeladen und so fanden sich spokesman und ich unter den ca. siebenhundert Teilnehmern, davon geschätzte hundert Prozent Internetuser.

Die meisten Anwesenden hatten also Probleme, die nicht vordergründig die unseren sind. Im Mittelpunkt stand das Thema Datenschutz, insbesondere das Problem Voratsdatenspeicherung u.ä.; das ging bis dahin, dass der Datenschutzbeauftragte Schaar ziemlich heftig angegangen wurde.

Wir haben trotzdem unser Thema auf die Liste der Barcamp-Sessions gebracht und hatten dabei sogar drei Teilnehmer, mit denen wir eine hübsche Diskussion führten. Die Organisation der Konferenz war übrigens (sagen wir mal) suboptimal. Es fanden zur gleichen Zeit mehrere Workshops, DIskussions- und Vortragsrunden und dazu eben auch noch die Barcamp-Sessions statt. Kein Wunder, dass bei manchen Themen da die Teilnehmer fehlten.

Wir haben darüber hinaus Kontaktpflege betrieben. Vom Small-Talk mit dem einen oder anderen Abgeordneten bis hin zu einem ausführlichen Gespräch mit der Vertreterin der Verbraucherschutzzentrale.

Für mich das Highlight war der Vortrag von Susanne Baer, die designierte Bundesverfassungsrichterin ist. Sie machte ganz klar deutlich, dass der Netzzugang ein elementares Recht ist, der im Übrigen im Grundgesetz bereits verankert ist. Insofern müsse man das GG nicht ändern oder erweitern, man müsse es nur anwenden. Mal sehen, wann die Rede online steht. Ist hochinteressant. Hier habe ich jede Menge Anknüpfungspunkte ausgemacht. Auch heise.de berichtet darüber.

Gruß
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon Haupti76 » 15.11.2010 19:23

ui das klingt ja gut. die rede würde ich mir auch gern mal durchlesen. bleibt nur abzuwarten wie lange bzw. ob man weiter was davon hört.
schön daß -geteilt.de- mit dabei sein durfte.
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon spokesman » 15.11.2010 21:16

Haupti76 hat geschrieben:ui das klingt ja gut. die rede würde ich mir auch gern mal durchlesen. bleibt nur abzuwarten wie lange bzw. ob man weiter was davon hört.
schön daß -geteilt.de- mit dabei sein durfte.

auf der Veranstaltung wurde alle Mitgezeichnet, ich denke es ist bald als MP3/Video aufbereitet und steht dann sicherlich zum Download bereit..
Es lohnt sich wirklich diesen Mitschnitt anzuhören, jedoch sollte man voll bei der Sache sein ;)
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon essig » 15.11.2010 22:11

erst mal ein großes danke, dass ihr euch die zeit genommen habt geteilt.de auf dem kongress zu vertreten und das noch auf eigene kosten. kann man gar nicht oft genug würdigen.

zum thema Susanne Baer -> wunderbar. damit ist mindestens eine von acht verfassungsrichtern voll auf kurs. vielleicht kommt ja irgendwann jemand auf die idee sein recht einzuklagen ;)


GG hat geschrieben:Art 87f

(1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.


TKG hat geschrieben:§ 78 Universaldienstleistungen

(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.
(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
1. der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort mit ...


der begriff "öffentliches Telefonnetz" ist wie folgt definiert:

TKG hat geschrieben:ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht


die gerichte müssten also klären was heute 2010/2011 "angemessen und ausreichend" oder "für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden" oder eben ein "funktionaler Internetzugang" ist.
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon spokesman » 15.11.2010 22:32

obwohl ich eine pol. Lösung hier vorziehen würde, welche sich mit dem Thema ernsthaft befasst hat und in ihrer Entscheidungsfindung die Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit nicht außer Acht lässt. Mit der aktuellen Regierung wird hier aber nichts passieren, auch meine Gebete haben bei der CDU nichts ausgelöst..

In den zitierten Passagen aus dem GG und TKG geht einfach nichts verbindliches hervor, in diesem Fall bedarf es wohl doch einer genaueren Definition bzw. Anpassung, diese wird sicherlich mit der Entwicklung der Technik ein relativ variabler Teil im Gesetz bleiben.

Auf dem Kongress war der Grundversorgungsanspruch bei fast jedem verankert, jeder der Internetnutzer kann sich ein Leben ohne Internet kaum mehr vorstellen, demnach kann man sich bei diesen Nutzern einer Unterstützung sehr sicher sein - einzig fehlt eine gemeinsame Front..
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon essig » 15.11.2010 22:42

spokesman hat geschrieben:obwohl ich eine pol. Lösung hier vorziehen würde

eine andere lösung kann es auch gar nicht geben aber ein gericht insbesondere das bundesverfassungsgericht könnte den gesetzgeber auffordern all diese genannten passagen genauer zu definieren. was 1995 noch eindeutig war ist es heute längst nicht mehr.
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon spokesman » 15.11.2010 23:18

ja, nur ohne ein Verfahren wird das sicher schneller von der Bühne gehen, die Frage ist aber nur ob es über die Bühne geht - und hier wird sicher nur dein Ansatz weiterhelfen, zumindest mit der CDU/CSU/FPD-Regierung..
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon geisi » 16.11.2010 13:14

spokesman hat geschrieben:ja, nur ohne ein Verfahren

Was wäre denn, wenn ein Vertreter von geteilt.de tatsächlich eine Verfassungsbeschwerde initiiert. Leider ist geteilt.de keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass dies nur über eine Einzelperson oder ggf. auch über eine öffentliche Körperschaft erfolgen kann.
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon bkt » 16.11.2010 13:29

geisi hat geschrieben:
spokesman hat geschrieben:ja, nur ohne ein Verfahren

Was wäre denn, wenn ein Vertreter von geteilt.de tatsächlich eine Verfassungsbeschwerde initiiert. Leider ist geteilt.de keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass dies nur über eine Einzelperson oder ggf. auch über eine öffentliche Körperschaft erfolgen kann.


Das geht aber erst nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges.

Wikipedia hat geschrieben:Zulässigkeitsvoraussetzungen:
* Grundsätzlich kann sich die Verfassungsbeschwerde gegen alle Akte der öffentlichen Gewalt richten, also gegen Rechtsnormen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungshandeln.
* Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
* Sie muss das verletzte Recht bezeichnen und die Rechtsverletzung (den hoheitlichen Akt) angeben.
...
Mit die wichtigste Zulässigkeitsvoraussetzung ist die Ausschöpfung des Rechtswegs (auch Erschöpfung des Rechtswegs). Alle rechtlich vorgesehenen Rechtsmittel und -behelfe müssen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfolglos versucht worden sein. Ausnahmsweise kann allerdings eine Beschwerde auch zugelassen werden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder die Rechtswegserschöpfung nicht zumutbar ist.

...

Verfassungsbeschwerden müssen innerhalb einer Frist von einem Monat erhoben werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung, wenn diese nach den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften von Amts wegen vorzunehmen ist. In anderen Fällen beginnt die Frist mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht zu verkünden ist, mit ihrer sonstigen Bekanntgabe an den Beschwerdeführer. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder einen anderen Hoheitsakt, gegen den kein Rechtsweg offen steht, richtet, gilt eine Frist von einem Jahr seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlass des Hoheitsaktes....

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei.

Bei missbräuchlicher Anrufung des Gerichtes kann jedoch eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden.[13] Von dieser Möglichkeit hat das Bundesverfassungsgericht früher nur selten Gebrauch gemacht. Seit der Einführung der Möglichkeit zur Verhängung von Missbrauchsgebühren im Jahr 1962 wurden solche Gebühren 2.719 mal verhängt (Erster Senat 930, Zweiter Senat 1.789). Die Gesamtsumme aller Missbrauchsgebühren beträgt 479.761 Euro. Der Anteil der Missbrauchsgebührenentscheidungen an der Gesamtzahl der eingelegten Verfassungsbeschwerden liegt bei etwa 0,26 Prozent (Stand 31. Dezember 2005).
In jüngerer Zeit haben die diesbezüglichen Entscheidungen aber zugenommen.
Das Gericht wendet sich damit vor allem dagegen, dass es durch von vornherein erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden den Grundrechtsschutz für andere Betroffene nur verzögert gewähren könne.


Hier handelt es sich zudem noch um die Verweigerung einer Rechtsnorm (Universaldienst), ggf. innerhalb des TKG. Und ich vermute mal, dass man keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gesetz hat, zumal wenn dieses in Übereinstimmung mit höherrangigem EU-Recht steht.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon Haupti76 » 16.11.2010 14:02

bkt es sei mir verziehen. aber menschen wie du bremsen unser land. am besten alles so lassen wie es ist. ja nichts verändern.
hauptsache ich bin bestens versorgt. mein gott ...
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon essig » 16.11.2010 20:02

bkt hat geschrieben:Das geht aber erst nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges.

du zitierst doch selbst wie folgt:

bkt hat geschrieben:Ausnahmsweise kann allerdings eine Beschwerde auch zugelassen werden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder die Rechtswegserschöpfung nicht zumutbar ist.

beides würde doch zutreffen. so oder so wäre ein juristisches vorgehen egal in welcher form ohne zweifel schwierig und für uns eine große herausforderung. im moment sicher unrealistisch aber wer weiß was die zukunft bringen wird ;)

geisi hat geschrieben:Leider ist geteilt.de keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass dies nur über eine Einzelperson oder ggf. auch über eine öffentliche Körperschaft erfolgen kann.

daran wird sich demnächst vielleicht einiges grundlegend ändern.
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon geisi » 16.11.2010 21:34

essig hat geschrieben:in welcher form ohne zweifel schwierig und für uns eine große herausforderung. im moment sicher unrealistisch

Hat sich nicht über die ganze Zeit der politische Weg nicht auch als schwierig ggf. auch als Sackgasse erwiesen
Mit einem ambitionierten Staatsrechtler, welcher bereits vielleicht auch Erfahrung mit der Materie Verfassungsbeschwerde hat könnte der Verein "geteil.de" ggf. auch die Politiker besser erreichen
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon essig » 16.11.2010 23:05

geisi hat geschrieben:Mit einem ambitionierten Staatsrechtler, welcher bereits vielleicht auch Erfahrung mit der Materie Verfassungsbeschwerde hat könnte der Verein "geteil.de" ggf. auch die Politiker besser erreichen

wir wären bereits mit einem hobby juristen oder jura studenten mehr als zufrieden ;)

oder einem pro bono anwalt
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon geisi » 16.11.2010 23:15

Bei den ganzen Mitgliedern muss es doch einen geben. Ggf. auch ein guter Stoff für eine Promotion
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Re: designierte Verfassungsrichterin für Recht auf Netzzugang

Beitragvon bkt » 17.11.2010 11:53

Haupti76 hat geschrieben:bkt es sei mir verziehen. aber menschen wie du bremsen unser land. am besten alles so lassen wie es ist. ja nichts verändern...


Er schlägt den Sack und meint den Esel ;-)

Wenn man die Probleme auf dem Weg zu Ziel nicht erkennt, kann man sie auch nicht umgehen/beseitigen. Es nutzt nichts als "Hans Guck in die Luft" loszuziehen, um dann ziemlich kurzfristig auf der Nase zu liegen.

Niemand hat gesagt, dass ein Anrufen des BVerfG grundsätzlich Unsinn ist. Nur muß man eben bestimmte Bedingungen erfüllen. Und da sollte man sich eben vorher gründlich schlau machen.

Das hat essig schon richtig erkannt.

Erster notwendiger Schritt: Verfassungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit durch jemanden, der sich damit auskennt ;-).
Wenn Nein, dann Prüfung auf absolute oder relative Unzulässigkeit.
Bei Absoluter Unzulässigkeit - ENDE
ansonsten Abstellung der relativen Unzulässigkeit durch Wahl des zulässigen Weges/Antragstellers etc.
Bei JA,
Zweiter Schritt: Umsetzung
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