Nach Meldungen auf golem.de wird auch von Wirtschaftsminister Brüderle angestrebt, eine Mindestübertragungsrate bei Breitbandanschlüssen gesetzlich im TKG zu verankern. Weiter sollen Rufnummerübernahmen und Anschlusswechsel innerhalb eines Tages möglich sein. Falls nach einem Umzug nicht die vertraglich zugesicherte Leistung erbracht werden kann, soll es dem Verbraucher möglich sein, von einem Sofortkündigungsrecht Gebrauch zu machen, in welcher Form er dann zu einem Anschluss mit den benötigten Leistungsmerkmalen kommt, steht hier jedoch nicht zur Diskussion - diese Verbraucher werden dann sicherlich auch hier bei uns landen.
Ein weiterer Änderungspunkt für die Verbraucher ist im Bereich der Hotlines zu finden, oftmals werden hier 3€ pro Minute fällig, dies ging aus einer Studie der Grünen und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hervor. Diese Service sollen künftig kostenlos zur Verfügung stehen.