"Wer ohne Erlaubnis über ein fremdes, ungesichertes WLAN surft, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden. In einer früheren Entscheidung war das Gericht noch zu einem anderen Ergebnis gekommen.", schreibt Golem.de in einem Artikel von heute, dem 10.08.2010.
Im konkreten Fall hatte sich der Beschuldigte im August 2008 mit seinem Laptop in ein offenes WLAN eingewählt, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes darüber das Internet zu nutzen.