BNetzA: Jahresbericht 2009

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon News » 23.03.2010 17:30

Die Bundesnetzagentur stellt den Jahresbericht 2009 vor. Dazu wurde am 23.03.2010 folgende Pressemitteilung veröffentlicht (hier nur breitbandrelevante Teile):

Bundesnetzagentur will Innovationssprung bei deutschen Netzinfrastrukturen

Kurth: "Wir haben die einmalige Chance, durch leistungsfähige Breitband- und Energienetze eine Modernisierungswelle in der Wirtschaft anzustoßen"


Die Bundesnetzagentur sieht im raschen Aus- und Umbau der Netze in Deutschland eine Chance für kreative Investitionen in zahlreichen Sektoren. "Wenn wir jetzt Anstöße zur Erneuerung unserer Breitband- und Energienetze setzen, kann eine Welle von Innovationen ausgelöst werden, die es ermöglicht, die Wirtschaftskrise rasch zu überwinden", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2009.

Die Bundesnetzagentur setzt dabei auf folgende Maßnahmen:

1. Die rasche Vergabe und Nutzung neuer Frequenzen (insgesamt 360 MHz) ab April dieses Jahres, die zum Ausbau der modernsten Funknetze in Europa führen werden. "Wir schaffen die Grundlage, dass das ‚mobile Internet’ und die Datenexplosion der kommenden Jahre bewältigt werden können", betonte Kurth.
2. Die Mobilisierung zahlreicher Initiativen zum Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze bis in die Häuser und Wohnungen. Hier will die Bundesnetzagentur die Synergien zwischen Telekommunikationsbranche und Energiewirtschaft sowie zwischen den unterschiedlichen Unternehmen und der kommunalen Ebene fördern und eine Kostenteilung beim Infrastrukturausbau erreichen. Ein neues Expertenforum (NGA-Forum) soll innerhalb eines Jahres Vorschläge zur Überwindung struktureller Hindernisse entwickeln.
3. Die Beschleunigung der Umstrukturierung von Energienutzung und Energieverbrauch durch intelligente Zähl- und Steuereinrichtungen und die schnelle Einführung von Stromtarifen auch für Haushaltskunden, die den Strompreis flexibel nach Angebots- und Nachfragesituation differenzieren. Hierzu hat die Bundesnetzagentur einen Bericht mit zahlreichen konkreten Vorschlägen erarbeitet.
4. Den zügigen Ausbau von Strom- und Gasfernleitungsnetzen, um den neuen Anforderungen des europäischen Wettbewerbs und den Veränderungen bei den Stromerzeugungsstrukturen (Off-Shore-Windparks) frühzeitig gerecht zu werden.
5. Die Förderung von Kooperationen bei den Stromübertragungsnetzen und die intensive Zusammenarbeit der Netzbetreiber, um Kosten insbesondere von Regel- und Ausgleichsenergien zu begrenzen und die Netze sicherer und leistungsfähiger zu machen.
6. Die Zusammenlegung von Marktgebieten im Gasmarkt und neue Kapazitätsbewirtschaftungsregeln, um mehr Liquidität und Wettbewerb zu schaffen.

Breitbandausbau durch Kooperation und Koinvestition

Zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Breitbandausbaus sagte Kurth: "Der Breitbandausbau wirkt sich nicht nur auf die Telekommunikationsbranche, sondern auch auf andere Wirtschaftszweige positiv aus. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind heute auf breitbandige Anschlüsse angewiesen. Sie haben sich zu einer notwendigen Voraussetzung für den effizienten und reibungslosen Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern entwickelt. Zudem wird durch Investitionen in die Breitbandinfrastruktur auch der notwendige Wandel im Energiebereich hin zu sog. intelligenten Energienetzen gestützt. Im Gegenzug kann der Breitbandausbau von Synergieeffekten durch die Nutzung von Infrastruktur, Kapital und Know-how der Energieversorger profitieren."

Eckpunktepapier zur Entwicklung im Telekommunikationsbereich

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2009 mit ihren Aktivitäten einen Beitrag zu mehr Planungssicherheit und Transparenz geleistet. Sie hat Eckpunkte zu den regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur entworfen und zur Konsultation gestellt. Außerdem hat sie Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung vorgestellt.

"Die Bundesnetzagentur wird die regulatorischen Rahmenbedingungen entsprechend den in den Eckpunkten enthaltenen Ausführungen so gestalten, dass sich der gesamte Bereich der Telekommunikation auch künftig unter wettbewerblichen Bedingungen positiv entwickeln kann", erläuterte Kurth.

Marktzahlen im Telekommunikationsbereich unterstreichen Bedeutung der Breitbandnetze

Die Bedeutung der Breitbandkommunikation wird durch die Marktzahlen bestätigt. "Während das Verkehrsvolumen schmalbandiger Verbindungen bis Ende 2009 weiter auf schätzungsweise zehn Mrd. Minuten gesunken ist, nimmt die Bedeutung der breitbandigen Übertragung deutlich zu. So wird das in Gigabyte (GB) gemessene breitbandige Verkehrsvolumen auch weiterhin signifikant steigen. Bis Ende 2009 erhöhte sich das Datenvolumen auf etwa 2,6 Mrd. GB. Die Verkehrssteigerung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass zunehmend datenintensive Anwendungen wie Fernsehen (IPTV) und Videoabrufe (VoD) über Breitbandanschlüsse realisiert werden. Darüber hinaus tragen IP-basierte Telefondienste zu dieser Entwicklung bei", berichtete Kurth.

Die Entwicklung des Nachfragewachstums bei neuen Breitbandanschlüssen hat sich in den Jahren 2008 und 2009 verlangsamt. Die Zahlen für diese Jahre sind geprägt von der zunehmenden Sättigung des Breitbandmarkts. Mit einem Plus von rd. 2,4 Mio. neuen Anschlüssen im Jahr 2009 reduzierte sich die Anzahl der Neuschaltungen um etwa 0,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird.

Ende 2009 waren insgesamt rd. 25 Mio. Breitbandanschlüsse in Betrieb. Die Mehrzahl dieser Anschlüsse bietet derzeit Bandbreiten zwischen 2 Mbit/s und 10 Mbit/s im Downstream. Etwa ein Viertel der Breitbandanschlüsse ermöglicht bereits Geschwindigkeiten (Downstream) von mehr als 10 Mbit/s.

Mit insgesamt 22,4 Mio. geschalteten Anschlüssen und damit knapp 90 Prozent aller Breitbandanschlüsse bleibt DSL nach wie vor die dominierende Anschlusstechnologie, gefolgt von Breitbandanschlüssen über die Kabel-TVInfrastruktur. Diese Technologie konnte in den letzten Jahren starke Zuwächse verzeichnen. Mit einem Bestand von rd. 2,3 Mio. Zugängen über das Kabelmodem steigt die Bedeutung dieser Anschlusstechnologie und führt somit zu einer Intensivierung des intermodalen Wettbewerbs. Auf die restlichen festnetz- und funkbasierten Anschlusstechnologien verteilten sich rd. 0,3 Mio. Anschlüsse. An der Gesamtzahl der Breitbandanschlüsse konnten die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG (DT AG) bis Ende 2009 einen Vermarktungsanteil von ca. 53 Prozent erzielen.

Nachdem der DSL-Markt schon im Jahr 2008 trotz eines Zuwachses von 2,4 Mio. Anschlüsse auf insgesamt 20,9 Mio. Anschlüsse deutlich an Schwung verlor, bestätigen die Zahlen für das Jahr 2009 diese Entwicklung. Ende 2009 waren in Deutschland rd. 22,4 Mio. DSL-Anschlüsse in Betrieb. Die Anzahl der Neuschaltungen reduzierte sich somit gegenüber dem Vorjahr um etwa 0,9 Mio. Schaltungen.

Hinsichtlich der Kundenbeziehung entfielen Ende des Jahres 2009 rd. 11,5 Mio. DSL-Anschlüsse direkt auf die DT AG. Dies entspricht einem Vermarktungsanteil von rd. 51 Prozent. Die DT AG konnte im Verlauf der letzten Jahre ihre Position im DSL-Geschäft stabilisieren.

Im Bereich der von alternativen Anbietern vermarkteten DSL-Anschlüsse war das Segment des Wiederverkaufs (Resale) von DSL-Anschlüssen der DT AG stark rückläufig. Während es im Jahr 2007 noch einen Anteil von rd. 19 Prozent am DSL-Geschäft erzielte, betrug der Anteil im Dezember 2009 lediglich etwa sechs Prozent. Diese Entwicklung ist insbesondere auf eine Verlagerung der Vorleistungsnachfrage alternativer DSL-Anbieter zum Bitstromangebot der DT AG zurückzuführen. Ende 2009 basierten rd. 0,8 Mio. der von alternativen Anbietern vermarkteten DSL-Anschlüsse auf dem seit Juli 2008 erhältlichen Vorleistungsprodukt der DT AG.

Daneben haben vermehrt Vorleistungsprodukte alternativer Netzbetreiber an Bedeutung gewonnen. Diese stellen auf Basis des Zugangs zur TAL eigene Vorleistungsprodukte (Bitstrom, Anschluss- und Dienste-Resale) für DSL-Anbieter zur Verfügung. Insbesondere entbündelte DSL-Anschlüsse (sog. Komplettanschlüsse) basieren entweder auf Vorleistungsprodukten alternativer Netzbetreiber oder auf Anmietungen der TAL. Bei derartigen Anschlüssen existiert parallel kein klassischer Telefonanschluss und die Telefonie wird ausschließlich IP-basiert abgewickelt. Nach Schätzungen der Bundesnetzagentur existierten Mitte 2009 rd. 3,1 Mio. derartige Komplettanschlüsse.

Wettbewerber der DT AG, die neben einem IP-Backbone auch über ein konzentrierendes Zugangsnetz verfügen, konnten bis zum Ende des Jahres 2009 Zugewinne von etwa 0,9 Mio. Anschlüssen erzielen. Mit insgesamt 8,7 Mio. Anschlüssen erlangten sie damit einen Anteil von rd. 39 Prozent an der Gesamtzahl der DSL-Anschlüsse, die sie entweder direkt an eigene Endkunden vertreiben oder als Vorleistungsprodukt anderen Anbietern zur Endkundenvermarktung überlassen.

Starker Zuwachs an Bandbreite in den Kabelnetzen

"Die rückkanalfähig ausgebauten Netze des Mediums Kabel-TV haben sich in den letzten Jahren sowohl preislich als auch technologisch zu einer echten Zugangsalternative gegenüber dem klassischen Festnetz entwickelt. Die zügige Modernisierung dieser Infrastruktur ist fast abgeschlossen und ermöglichte zum Jahresende 2009 theoretisch 24 Mio. Haushalten einen schnellen Internetzugang mit Bandbreiten von bis zu 120 Mbit/s", stellte Kurth dar.

Die Entwicklung hin zu höheren Bandbreiten zeigt ein Vergleich der Bandbreitennachfrage. Nutzten Ende 2008 noch 50 Prozent der Kabelkunden einen Internetzugang ab 10 Mbit/s, waren es zum Jahresende 2009 bereits über 70 Prozent. Bis Ende 2009 hatten sich 2,3 Mio. Kunden bei rd. 60 Kabelnetzbetreibern für diese Zugangsart entschieden. Rund jeder dritte Breitbandneukunde wählt zurzeit ein Internetangebot eines Kabelfernsehnetzbetreibers.

Rasanter Anstieg des Datenverkehrs im Mobilfunk

Im Mobilfunkbereich verursachte vor allem die zunehmende Verbreitung von SIM-Karten zur mobilen Nutzung des Internets einen Anstieg der Teilnehmerzahl. Die Teilnehmerzahl wurde 2009 aber dadurch gedämpft, dass die Ausbuchung inaktiver Prepaid-Kunden bei mehreren Netzbetreibern den leichten Anstieg neuer Nutzer überwog. Zum Jahresende 2009 ist die Teilnehmerzahl auf 108,3 Mio. angestiegen, so dass auf jeden Einwohner etwa 1,3 SIM-Karten entfallen.

"Der Ausbau der 3rd-Generation-Netze ist bereits weit fortgeschritten", stellte Kurth fest. "Zum Ende des ersten Quartals 2009 bestand die Mobilfunkinfrastruktur u. a. aus rd. 39.000 UMTS-Funkbasisstationen und etwa 120.000 aktiven UMTS-Funkzellen. So können an knapp 70 Prozent aller Standorte theoretisch UMTS-Dienste genutzt werden. Bezogen auf die Bevölkerung variiert die Netzabdeckung je nach Netzbetreiber zwischen 59 und 81 Prozent.“

Dieses Potenzial wird aber noch nicht ausgeschöpft, da nicht alle Teilnehmer über ein UMTS-fähiges Endgerät verfügen. Zum Jahresende 2009 waren etwa 26 Mio. UMTS-Geräte in deutschen Mobilfunknetzen eingebucht. Davon nutzten etwa 19 Mio. Teilnehmer regelmäßig UMTS-Dienste. Im Jahr 2007 lag dieser Wert noch bei 9,2 Mio. Teilnehmern.

Zu beobachten ist, dass immer mehr Teilnehmer das Internet und E-Mail-Dienste unterwegs nutzen. So befinden sich inzwischen mehr als 2,6 Mio. Karten im Umlauf, die ausschließlich zur Datenübertragung genutzt werden.

Bereits im Jahr 2008 ergab sich im Mobilfunkbereich ein Übertragungsvolumen von 11,5 Mio. GB und damit eine Steigerung um mehr als das Dreifache gegenüber dem Vorjahr. Dieser Trend setzte sich 2009 mit einem Anstieg des Übertragungsvolumens auf ca. 33,5 Mio. GB fort. Das starke Wachstum im Bereich der mobilen Internetnutzung wird vor allem durch den rapiden Preisverfall beim Datenverkehr verursacht. Monatliche Flatrates sind bereits für unter 20 Euro erhältlich, Tagesflatrates (24 h) für unter 2,50 Euro. Dies führte dazu, dass der durchschnittliche Preis je MB im ersten Quartal 2009 auf unter 10 Cent (inkl. MwSt., ohne Berücksichtigung von Grundgebühren) sank. Im Jahr 2007 wurde ein MB durchschnittlich noch mit ca. 40 Cent berechnet.

"Auch in den kommenden Jahren ist mit weiter stark steigenden Datenmengen zu rechnen. Der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur spielt daher eine große Rolle. Durch die im April beginnende Versteigerung der nötigen Frequenzen schafft die Bundesnetzagentur die Grundlage für ein weiteres Wachstum in diesem Bereich", sagte Kurth.


Der Bericht kann hier als PDF heruntergeladen werden (knapp 5 MB): http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18409.pdf
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon bru62 » 23.03.2010 17:43

Zum Universaldienst heißt es:

BNetzA hat geschrieben:Nach ausführlicher Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich wurde seitens der Bundesnetzagentur eine Aufnahme des Breitbandanschlusses in den Universaldienst zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.


Gruß
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon bkt » 29.03.2010 16:38

Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, ist der primäre Hinderungsgrund die EU-Universaldienstrichtlinie, die vorgibt
Den Mitgliedstaaten ist es nicht erlaubt, den Marktbeteiligten Finanzbeiträge für Maßnahmen aufzuerlegen, die nicht Teil der Universaldienstverpflichtungen sind. Einzelnen Mitgliedstaaten bleibt es freigestellt, besondere Maßnahmen (außerhalb der Universaldienstverpflichtungen) aufzuerlegen und sie unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts zu finanzieren, nicht jedoch durch Beiträge der Marktbeteiligten.

...
Eine grundlegende Anforderung an den Universaldienst besteht darin, den Nutzern auf Antrag einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort zu einem erschwinglichen Preis bereitzustellen. Diese Anforderung ist auf einen einzelnen Schmalbandnetzanschluss begrenzt, dessen Bereitstellung von den Mitgliedstaaten auf den Hauptstandort/Hauptwohnsitz des Endnutzers beschränkt werden kann...


Damit darf eine höhere Anforderung nur aus dem Steueraufkommen, nicht aber über eine Umlage zwischen den beteiligten Unternehmen finanziert werden.
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon bru62 » 29.03.2010 16:45

Deswegen regen wir ja auch ständig an, sich für eine Streichung des Halbsatzes „ohne dass in einem solchen Fall jedoch ein Entschädigungsverfahren mit Beteiligung bestimmter Unternehmen vorgeschrieben werden darf“ im Art. 32 UDR einzusetzen. Ich kann mir gut vorstellen, dass D hier keine Vorreiterrolle spielt. Wie antwortet die Bundesregierung doch gleich? "Eine Diskussion um eine etwaige Streichung des genannten Halbsatzes in Artikel 32 der Universaldienstrichtlinie wird aktuell auf Gemeinschaftsebene nicht geführt." Aha!

Aber selbst wenn die Kosten öffentlich zu tragen wären. Man will doch "Breitband für alle", oder? Man hat auch Geld dafür. Wo also ist das Problem? Fürchtet man, das Geld könnte doch nicht für "Breitband für alle" reichen. Was bedeutet diese Aussage dann? Wie ernst zu nehmen ist eine Regierung, die so schwammige Aussagen zu so grundlegenden Dingen trifft?

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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon bru62 » 29.03.2010 16:47

Was zitierst du eigentlich?

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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon HeinzHaraldF » 29.03.2010 21:36

htp FTTH 250/250 , bis zu 1 Gbit/s möglich, aber für 70,- € Aufpreis
Telekom Hybrid Tester mit bis zu 100 Mbit/s Down und 40 Mbit/s Up, bei Last aber nur 6 / 1 (in Abschaltung)
1x Call & Surf Comfort Plus IP, Annex J 8,2/2,4 Mbit/s, 25,47 dB (erweitert zu Hybrid)
1x O² DSL M, mit 0,384 Mbit/s (abgeschaltet)
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon essig » 29.03.2010 22:30

bkt / EU hat geschrieben:Den Mitgliedstaaten ist es nicht erlaubt, den Marktbeteiligten Finanzbeiträge für Maßnahmen aufzuerlegen, die nicht Teil der Universaldienstverpflichtungen sind. Einzelnen Mitgliedstaaten bleibt es freigestellt, besondere Maßnahmen (außerhalb der Universaldienstverpflichtungen) aufzuerlegen und sie unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts zu finanzieren, nicht jedoch durch Beiträge der Marktbeteiligten.

hier geht es doch um maßnahmen die "nicht Teil der Universaldienstverpflichtungen sind" oder? würde das auch gelten nachdem man die universaldienstverpflichtungen um breitband erweitert hat?

bru62 / EU hat geschrieben:Artikel 32: Die Mitgliedstaaten können - zusätzlich zu den Diensten im Rahmen der Universaldienstverpflichtungen nach Kapitel II - nach eigenem Ermessen weitere Dienste in ihrem Hoheitsgebiet öffentlich zugänglich machen, ohne dass in einem solchen Fall jedoch ein Entschädigungsverfahren mit Beteiligung bestimmter Unternehmen vorgeschrieben werden darf.

das gilt doch auch nur für zusätzliche dienste außerhalb der universaldienstverpflichtungen oder? was wäre hier nachdem man die universaldienstverpflichtungen um breitband erweitert hat?

erklärt mir das mal jemand?

wie wollen das die eu staaten machen die eine erweiterung des universaldienstes in erwägung ziehen oder gar vorbereiten?
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon bkt » 29.03.2010 23:50

essig hat geschrieben:
bru62 / EU hat geschrieben:Artikel 32: Die Mitgliedstaaten können - zusätzlich zu den Diensten im Rahmen der Universaldienstverpflichtungen nach Kapitel II - nach eigenem Ermessen weitere Dienste in ihrem Hoheitsgebiet öffentlich zugänglich machen, ohne dass in einem solchen Fall jedoch ein Entschädigungsverfahren mit Beteiligung bestimmter Unternehmen vorgeschrieben werden darf.

das gilt doch auch nur für zusätzliche dienste außerhalb der universaldienstverpflichtungen oder? was wäre hier nachdem man die universaldienstverpflichtungen um breitband erweitert hat?

erklärt mir das mal jemand?

wie wollen das die eu staaten machen die eine erweiterung des universaldienstes in erwägung ziehen oder gar vorbereiten?


Einzige Lösung ist den bislang nur als "sogar wörtlich als Schmalbandlösung" mit 56kbit/s definierten Universaldienst für Datenübertragung auf einen zeitgemäßen Wert "aufzubohren".
Wenn man sich allerdings die restiktive und zaghafte Herangehensweise, die auch die Vorschläge zur aktuell gültigen UD-RL prägte, vor Augen führt, dann ist mein Optimismus auf eine schnelle und deutliche Änderung dieses Grenzwertes vorsichtig gesagt "sehr gedämpft", falls man das überhaupt noch Optimismus nennen darf.
Die EU verfährt grundsätzlich nach dem Grundsatz "ein einheitlicher Wert für ganz Europa, der auch von der schwächsten und langsamsten Mitgliedsnation realisiert werden kann". Jedenfalls bislang.
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon stanleys » 30.03.2010 16:54

EU hat geschrieben:Anschlüsse an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort sollten Sprach- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für den Zugang zu Online-Diensten, wie sie z.B. über das öffentliche Internet angeboten werden, geeignet sind. Die vom jeweiligen Nutzer festgestellte Geschwindigkeit des Internet-Zugangs kann von zahlreichen Faktoren, unter anderem von der Internet-Verbundfähigkeit des Anbieters bzw. der Anbieter sowie von der jeweiligen Anwendung, für die eine Verbindung genutzt wird, abhängen. Die Übertragungsrate, die von einem einzelnen Schmalbandanschluss an das öffentliche Telefonnetz unterstützt wird, hängt sowohl von den Merkmalen der Teilnehmerendeinrichtung als auch von dem Anschluss ab. Daher ist es nicht angezeigt, eine bestimmte Übertragungsrate auf Gemeinschaftsebene festzulegen. Derzeit verfügbare Modems für das Sprachband weisen in der Regel Übertragungsraten von 56 kbit/s auf und passen die Übertragungsrate automatisch an die veränderliche Leitungsqualität an, so dass die tatsächliche Übertragungsrate unter 56 kbit/s liegen kann. Es muss ein gewisser Spielraum geboten werden, damit die Mitgliedstaaten zum einen gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können, um zu gewährleisten, dass die Anschlüsse eine solche Übertragungsrate unterstützen können, und zum anderen gegebenenfalls Übertragungsraten unterhalb dieser Obergrenze von 56 kbit/s zulassen können, damit z.B. die Möglichkeiten der Drahtlostechnologien (einschließlich zellularer Mobilfunknetze) genutzt werden, um einem größeren Anteil der Bevölkerung Universaldienste anzubieten.

Die Defintion - Schmalband <= 56 bkit/s - wird hier nicht explizit oder "wörtlich" genannt.
Damit könn(t)en die Länder der EU auch eigene Bedingungen für einen Schmalbandanschluß definieren, welche sich auch oberhalb von 56 kbit/s bewegen.
Wenn Deutschland eine Schmalbandanschluß mit 384/kbit/s definiert, verstößt das nicht gegen die UD-Richtlinie.
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon bkt » 30.03.2010 17:21

stanleys hat geschrieben:
EU hat geschrieben:Anschlüsse an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort sollten Sprach- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für den Zugang zu Online-Diensten, wie sie z.B. über das öffentliche Internet angeboten werden, geeignet sind. Die vom jeweiligen Nutzer festgestellte Geschwindigkeit des Internet-Zugangs kann von zahlreichen Faktoren, unter anderem von der Internet-Verbundfähigkeit des Anbieters bzw. der Anbieter sowie von der jeweiligen Anwendung, für die eine Verbindung genutzt wird, abhängen. Die Übertragungsrate, die von einem einzelnen Schmalbandanschluss an das öffentliche Telefonnetz unterstützt wird, hängt sowohl von den Merkmalen der Teilnehmerendeinrichtung als auch von dem Anschluss ab. Daher ist es nicht angezeigt, eine bestimmte Übertragungsrate auf Gemeinschaftsebene festzulegen. Derzeit verfügbare Modems für das Sprachband weisen in der Regel Übertragungsraten von 56 kbit/s auf und passen die Übertragungsrate automatisch an die veränderliche Leitungsqualität an, so dass die tatsächliche Übertragungsrate unter 56 kbit/s liegen kann. Es muss ein gewisser Spielraum geboten werden, damit die Mitgliedstaaten zum einen gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können, um zu gewährleisten, dass die Anschlüsse eine solche Übertragungsrate unterstützen können, und zum anderen gegebenenfalls Übertragungsraten unterhalb dieser Obergrenze von 56 kbit/s zulassen können, damit z.B. die Möglichkeiten der Drahtlostechnologien (einschließlich zellularer Mobilfunknetze) genutzt werden, um einem größeren Anteil der Bevölkerung Universaldienste anzubieten.

Die Defintion - Schmalband <= 56 bkit/s - wird hier nicht explizit oder "wörtlich" genannt.
Damit könn(t)en die Länder der EU auch eigene Bedingungen für einen Schmalbandanschluß definieren, welche sich auch oberhalb von 56 kbit/s bewegen.
Wenn Deutschland eine Schmalbandanschluß mit 384/kbit/s definiert, verstößt das nicht gegen die UD-Richtlinie.


Du hast insofern recht, als nicht einmal 56kbit/s als verbindliche Untergrenze festgelegt wurden, sondern es wurde auf die Modemübertragung im Sprachband abgestellt. Und die ist üblicherwiese 56kbit/s.
Wir können uns in D mit der flächendeckenden ISDN (bis zu 2x64 kBit/s) daher schon als "besser als die Norm" versorgt fühlen. :roll:
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon stanleys » 30.03.2010 17:47

bkt hat geschrieben:..Du hast insofern recht, als nicht einmal 56kbit/s als verbindliche Untergrenze festgelegt wurden, sondern es wurde auf die Modemübertragung im Sprachband abgestellt. Und die ist üblicherwiese 56kbit/s.

Das mit den 56 kbit/s als Obergrenze bezog sich als Bsp. allein auf ein "derzeit verfügbares Modems für das Sprachband ", um eventuell mit der Datenrate auch nach unten gehen zu können, falls V.90/V.92 nicht verfügbar ist.
Eine Obergrenze für Schmalband im Allgemeinen wurde nicht definiert.
Es wurde auch nicht definiert, das der Zugang mit einem "derzeit verfügbarem Modems für das Sprachband " zu erfolgen hat, da auch Mobilfunkanschlüsse einbezogen wurden.

Ein 384kbit/s(ADSL1-Modem)-Anschluß wäre laut UD demnach genauso als Schmalbandanschluß definierbar, wie ein 28,8 kbit/s V34-Modemanschluß, ein 48Kbit/s GSM-Anschluß oder ein 384Kbit/s UMTS-Anschluß.
Auch der BMWi definiert einen Breitbandanschluß mit > 128kbit/s, d.h. technisch wäre damit auch ein ADSL1-Anschluß laut UD mit diesen 128Kbit/s möglich.

ISDN hat man in der Tat explizit ausgeschlossen :

EU hat geschrieben:..und erstreckt sich nicht auf das diensteintegrierende digitale Netz (ISDN), das zwei oder mehr gleichzeitig benutzbare Anschlüsse bereitstellt. Es sollte weder Einschränkungen hinsichtlich der technischen Mittel geben, mit denen dieser Anschluss vorgenommen wird, so dass sowohl leitungsgebundene als auch drahtlose Technologien zulässig sind, noch sollte es Einschränkungen dabei geben, welche Unternehmen alle Universaldienstverpflichtungen oder einen Teil davon erbringen.
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon bkt » 30.03.2010 19:23

stanleys hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:..Du hast insofern recht, als nicht einmal 56kbit/s als verbindliche Untergrenze festgelegt wurden, sondern es wurde auf die Modemübertragung im Sprachband abgestellt. Und die ist üblicherwiese 56kbit/s.

Das mit den 56 kbit/s als Obergrenze bezog sich als Bsp. allein auf ein "derzeit verfügbares Modems für das Sprachband ", um eventuell mit der Datenrate auch nach unten gehen zu können, falls V.90/V.92 nicht verfügbar ist.
Eine Obergrenze für Schmalband im Allgemeinen wurde nicht definiert.
Es wurde auch nicht definiert, das der Zugang mit einem "derzeit verfügbarem Modems für das Sprachband " zu erfolgen hat, da auch Mobilfunkanschlüsse einbezogen wurden.

Ein 384kbit/s(ADSL1-Modem)-Anschluß wäre laut UD demnach genauso als Schmalbandanschluß definierbar, wie ein 28,8 kbit/s V34-Modemanschluß, ein 48Kbit/s GSM-Anschluß oder ein 384Kbit/s UMTS-Anschluß.
Auch der BMWi definiert einen Breitbandanschluß mit > 128kbit/s, d.h. technisch wäre damit auch ein ADSL1-Anschluß laut UD mit diesen 128Kbit/s möglich.


Ich glaube es reicht, wenn man sich drum streitet, ab wann Breitband beginnt ;-)
Sich jetzt auch noch drum zu zoffen, ob Schmalband 56k sind oder auch noch 128 oder 384 halte ich komplett für müßig.

Der entscheidende Punkt ist, dass der UD nur einen Schmalbandzugang unterstützt und ganz sicher keinen Breitbandzugang, und dieser Schmalbandzugang darf sogar unter 56kBit/s liegen.
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Re: BNetzA: Jahresbericht 2009

Beitragvon stanleys » 30.03.2010 19:45

bkt hat geschrieben:....Sich jetzt auch noch drum zu zoffen, ob Schmalband 56k sind oder auch noch 128 oder 384 halte ich komplett für müßig....

Sehe ich genauso. War auch nicht mein Anliegen eine Bandbreite für Schmalband zu definieren, das gilt auch für die EU-Richtlinie.
Deshalb steht ja in der UD auch keine "bestimmte Übertragungsrate " (bzw. Unter-/Obergrenze) und Zugangstechnologie für den Schmalbandanschluß.
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