essig hat geschrieben:hat vielleicht jemand zeit sich das ganze mal durchzulesen und die für uns wichtigen punkte hier zu zitieren? schaffe es gerade nicht.
Na gut. Woll'n mal nicht so sein

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Die BNetzA wird ermächtigt, die gemeinsame Nutzung von Grundstücken und dort installierten Einrichtungen unabhängig vom Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung anzuordnen.
Damit wäre die Erlaubnis der Mitnutzung von Maststandorten, Outdoor-DSLAMs u.a. z.B. zwingend vorgeschrieben.
Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zusätzlich werden die Vorschriften über die Wegerechte um Informationspflichten bezüglich bestehender und geplanter Infrastruktureinrichtungen ergänzt. Ziel ist es, ein Verzeichnis zu Art, Verfügbarkeit und geografischer Lage der Einrichtungen erstellen zu können, um Kooperationen und Infrastruktursharing zu ermöglichen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind dabei zu wahren.
Grundsätzlich nur dann zu gebrauchen, wenn nicht nur 2-3 Mitarbeiter der BNetzA dort reinschauen dürfen.
Und mit dem letzten Satz ist schon wieder eine Umgehungsklausel vorgesehen.
Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zur Regulierung marktmächtiger Unternehmen wird der BNetzA entsprechend dem neuen Art. 13a der Zugangsrichtlinie 4 ein neues Instrumentarium (Funktionelle Trennung) an die Hand gegeben: Sie kann unter sehr engen Voraussetzungen (
ultima ratio) bei Vorliegen von Marktversagen oder wichtigen, andauernden Wettbewerbsproblemen vertikal integrierte Unternehmen dazu verpflichten, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der betreffenden Zugangsprodukte auf Vorleistungsebene in einem unabhängig arbeitenden Geschäftsbereich unterzubringen.
Grad fusionieren die verschiedenen Sparten der Telekom, da droht schon wieder die nächste Teilung.
Die arme TELEKOM kommt aber auch nie zur Ruhe
Leider ist auch das wieder halbherzig.
Anstatt eine konsequente Trennung von Netz und Dienst zu verankern, kommt "ultima ratio", also "wenn nichts mehr geht".

Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zur Gewährleistung einer effizienten, flexiblen Frequenznutzung wird dem Horten von Funkfrequenzen in noch strengerem Maße als bislang vorgebeugt. Dies geschieht zum einen durch Sanktionsinstrumente wie Bußgelder und die schnellere Widerrufbarkeit der Frequenzzuteilung aufgrund kürzerer Fristen für den Beginn der Frequenznutzung.
Damit es nicht wieder 5 Jahre dauert, bis die Frequenzen wieder frei werden (siehe WiMax-Versteigerung)
Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher wird die BNetzA ermächtigt,
Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze oder -dienste anbieten, [url]detaillierte Verbraucherschutzanforderungen aufzuerlegen. So erhält sie die Befugnis,[/url]
insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der „Netzneutralität“ und „Netzfreiheit“ Mindestanforderungen bezüglich der Netzübertragungsdienste und der Dienstqualität einschließlich Informationspflichten über die Dienstqualität und Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichwertigen Zugangs behinderter Endnutzer festzulegen;
Damit
könnten auch die Fair-Use-Beschränkungen gekippt werden.
Eckpunktepapier-tkg-novelle hat geschrieben:Die anfängliche Mindestlaufzeit für Verträge wird auf maximal 24 Monate begrenzt. Zudem müssen die Unternehmen den Nutzern die Möglichkeit bieten, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten abzuschließen.
Das war glaube ich das Wichtigste daraus.