


Hoffentlich kommt die Antwort noch vor dem 27.02.
Gruß
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Umsetzung der Breitbandstrategie ist auf einem guten Weg. Die Breitbandentwicklung ist nach wie vor hoch dynamisch und die Schließung weißer Flecken kommt sehr gut voran. Anfang 2009 waren rd. 94 Prozent der Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen (Downloadrate (> 1Mbit/s) versorgbar; Mitte 2009 waren es bereits rd. 97 Prozent der Haushalte, d.h. die Zahl der nicht versorgbaren Haushalte hat sich innerhalb weniger Monate halbiert. Für die Stadtstaaten ist das Kurzfristziel der Breitbandstrategie faktisch erreicht.
Bezüglich des Aufbaus von Hochleistungsnetzen zeigt sich ebenfalls eine erfreuliche Entwicklung. Für etwa 10 Millionen Haushalte ist ein VDSL-Anschluss verfügbar. Mehr als 2 Mio. Haushalte sind bereits an aufgerüstete Kabelnetze angeschlossen, die Geschwindigkeiten bis zu 100 MBit/s und mehr erlauben. Regional wurde mit dem Ausbau von Glasfasernetzen begonnen.
Haupttreiber dieser positiven Entwicklung ist ein intensiver intra- und intermodaler Wettbewerb, der durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung
und entsprechende Maßnahmen der Länder nachhaltig unterstützt wird. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass es zu einem Anbieter- und Technologiemix keine Alternative gibt. Die Ziele der Breitbandstrategie sind dann erreichbar, wenn von den vorhandenen Marktmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird und unterstützende staatliche Maßnahmen (Breitbandportale, Breitbandinitiativen, Kompetenzzentren, Breitbandatlas, Best-Practice-Beispiele, Regionalveranstaltungen, Infrastrukturatlas, Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen, Fördermaßnahmen, einschl. optimierter Beihilfenregelungen etc.) genutzt werden.
Vielfach ist ein gestuftes Vorgehen sinnvoll und ausreichend. Mittels Funklösungen können weiße Flecken oft rasch versorgt werden. Dadurch entsteht
die erforderliche Nachfrage für eine Aufrüstung der Netze. Mitunter wird auch bei einer Funkerschließung bereits Infrastruktur ausgebaut, die bei einer späteren Glasfaserversorgung genutzt werden kann (z. B. Glasfaseranbindung von Funkmasten).
Hamburg, Berlin ...Ägypten???BMWi hat geschrieben:...Für die Stadtstaaten ist das
Kurzfristziel der Breitbandstrategie faktisch erreicht...
BMWi hat geschrieben:...Nach Ansicht der Bundesregierung ist bei Nutzung aller Marktmöglichkeiten
und unter Zuhilfenahme der im Zuge der Breitbandstrategie aufgelegten Maßnahmen
eine Zielerreichung nach wie vor möglich, zumal sich im letzten Jahr
die Versorgungslage im Wesentlichen marktgetrieben erheblich verbessert hat...
stanleys hat geschrieben:Klar, allein 800 Dörfer in Thüringen :
https://www.encoline.de/www/encoline/ne ... 255893DCF9
Regierung hat geschrieben:Anfang 2009 waren rd. 94 Prozent der Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen (Downloadrate (> 1Mbit/s) versorgbar; Mitte 2009 waren es bereits rd. 97 Prozent der Haushalte, d.h. die Zahl der nicht versorgbaren Haushalte hat sich innerhalb weniger Monate halbiert.
Regierung hat geschrieben:Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass es zu einem Anbieter- und Technologiemix keine Alternative gibt.
Regierung hat geschrieben:Mit Blick auf die außerordentlich gute Marktentwicklung und die vielfältigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen ist eine Ausweitung des Universaldienstes auf Breitbandanbindungen derzeit allerdings nicht zweckmäßig, da hierdurch positive Ansätze gerade in der Fläche konterkariert würden.
Regierung hat geschrieben:Das in der VATM-Studie genannte Übertragungsvolumen basiert auf einer Durchschnittsbetrachtung, die auch Poweruser mit umfasst, deren monatliches Downloadvolumen erheblich über den genannten 11,5 Gigabyte liegen dürfte. Für die meisten Internetnutzungen reicht ein Volumen von 5 Gigabyte völlig aus. Volumenbeschränkungen sind zudem oft preisabhängig und können von dem jeweiligen Kunden nach seinem Bedarf bestimmt werden.
Regierung hat geschrieben:Eine funktionale Trennung von Netz und Betrieb ist kein Mittel zur Generierung bestimmter privatwirtschaftlicher Investitionen. Dieses Instrument, welches im neuen EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation den nationalen Regulierungsbehörden als mögliches „letztes Mittel“ an die Hand gegeben wird, dient dazu, dauerhaft bestehende und nicht durch andere existierende Regulierungsinstrumente zu beseitigende Wettbewerbsprobleme zu beheben. Ein positiver Effekt auf den Breitbandausbau in Deutschland ist durch eine funktionale Trennung von Netz und Betrieb nicht zu erwarten.
Regierung hat geschrieben:Von 2005 bis Ende 2009 sind Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Höhe von rd. 480 TEuro in den Breitbandatlas geflossen. Weitere rd. 530 TEuro wurden seitens BMWi im Zeitraum 2005 bis Ende 2009 für Studien zum Thema Breitband ausgegeben.
Regierung hat geschrieben:
Volumenbeschränkungen sind zudem oft preisabhängig und können von dem jeweiligen Kunden nach seinem Bedarf bestimmt werden.
essig hat geschrieben:von 2005 bis ende 2009 waren es dann nur noch 480.000 euro.
doppelhertz1 hat geschrieben:hat jemand noch weitere Interpretationen
doppelhertz1 hat geschrieben:ich will auch 'mal rechnen
2005-2008) für Breitbandatlas und Breitbandportal 750.000
2005-2009) für Breitbandatlas                              480.000 ./.
macht entweder 270.000 für das Breitbandportal
oder eine Rückzahlung von 'Schmerzensgeld' in die Bundeskasse
weil die Zahlen im Atlas so grausam falsch sind
hat jemand noch weitere Interpretationen
Bundesregierung hat geschrieben:
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/695 –
Aktuelle Entwicklungen bei der Breitband-Versorgung
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach wie vor haben Millionen von Menschen in Deutschland keine Möglich- keit einen schnellen Internetanschluss mit Übertragungsraten ab einem Megabit pro Sekunde zu bekommen. Die Fraktion DIE LINKE. hat im Deutschen Bundestag bereits vor Jahren gefordert, Breitbandanschlüsse als Universal- dienst zu definieren. Dann wäre jedem ein zeitgemäßer Internetanschluss garantiert. Die Fraktion DIE LINKE. fordert dabei eine Mindestbandbreite von zwei Megabit pro Sekunde und eine laufende Anpassung.
Verschiedene europäische Länder haben Breitbandanschlüsse mittlerweile in den Universaldienst-Katalog aufgenommen. Der aktuelle spanische, belgische und ungarische EU-Ratsvorsitz hat im Entwurf seines Achtzehnmonatsprogramms angekündigt, sich mit der Ausweitung des Universaldienstes auf Breitbandanschlüsse zu befassen (Ratsdokument 16771/09).
Außerdem hat die Europäische Kommission noch 2009 die Breitbandbeihilferegelung Nr. 115/2008 geändert. Als eine Voraussetzung für staatliche Zuwendungen für den Breitbandausbau ist dort nun festgeschrieben, dass die jeweils angestrebte Breitbandversorgung eine Übertragungsrate von zwei Megabit pro Sekunde haben muss. Wörtlich heißt es dort: „Zwecks Anpassung der angemeldeten Beihilferegelung an die deutsche Beihilferegelung ‚Förderung der Breitbandinfrastruktur in Deutschland‘ legt Deutschland fest, dass eine unzureichende Breitbandversorgung vorliegt, wenn eine (Downstream-)Übertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist“ (Kon(2009) 10669).
Bis jetzt bezieht sich die Bundesregierung bei Angaben zur Unterversorgung auf Übertragungsraten von nur einem Megabit pro Sekunde. Diese Zahlen liegen beispielsweise dem Breitbandatlas zugrunde. Außerdem beziehen sich die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung auf ein Megabit pro Sekunde.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Umsetzung der Breitbandstrategie ist auf einem guten Weg. Die Breitbandentwicklung ist nach wie vor hoch dynamisch und die Schließung weißer Flecken kommt sehr gut voran.
Anfang 2009 waren rd. 94 Prozent der Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen (Downloadrate (> 1Mbit/s) versorgbar; Mitte 2009 waren es bereits rd. 97 Prozent der Haushalte, d. h. die Zahl der nicht versorgbaren Haus- halte hat sich innerhalb weniger Monate halbiert. Für die Stadtstaaten ist das Kurzfristziel der Breitbandstrategie faktisch erreicht.
Bezüglich des Aufbaus von Hochleistungsnetzen zeigt sich ebenfalls eine erfreuliche Entwicklung. Für etwa zehn Millionen Haushalte ist ein VDSL- Anschluss verfügbar. Mehr als zwei Millionen Haushalte sind bereits an auf- gerüstete Kabelnetze angeschlossen, die Geschwindigkeiten bis zu 100 MBit/s und mehr erlauben. Regional wurde mit dem Ausbau von Glasfasernetzen begonnen.
Haupttreiber dieser positiven Entwicklung ist ein intensiver intra- und intermodaler Wettbewerb, der durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung und entsprechende Maßnahmen der Länder nachhaltig unterstützt wird.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass es zu einem Anbieter- und Technologiemix keine Alternative gibt. Die Ziele der Breitbandstrategie sind dann erreichbar, wenn von den vorhandenen Marktmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird und unterstützende staatliche Maßnahmen (Breitbandportale, Breitbandinitiativen, Kompetenzzentren, Breitbandatlas, Best-Practice-Beispiele, Regionalveranstaltungen, Infrastrukturatlas, Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen, Fördermaß- nahmen, einschließlich optimierter Beihilfenregelungen etc.) genutzt werden.
Vielfach ist ein gestuftes Vorgehen sinnvoll und ausreichend. Mittels Funklösungen können weiße Flecken oft rasch versorgt werden. Dadurch entsteht die erforderliche Nachfrage für eine Aufrüstung der Netze. Mitunter wird auch bei einer Funkerschließung bereits Infrastruktur ausgebaut, die bei einer späteren Glasfaserversorgung genutzt werden kann (z. B. Glasfaseranbindung von Funkmasten)
1. Liegt nach Definition der Bundesregierung eine unzureichende Breitbandversorgung vor, wenn eine (Downstream-)Übertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist?
Im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung wird derzeit von einer unzureichenden Breitbandversorgung ausgegangen, wenn eine (Downstream-)Übertragungsrate von mindestens 1 Mbit/s nicht verfügbar ist.
2. Wenn Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie verträgt sich das mit der o. g. Änderung der Beihilferegelung?
Im Rahmen der Förderung (GAK und GRW) wird festgelegt, dass die zu schaffende Versorgung mindestens 2 Mbit/s leisten soll. Hiermit wird unter Berücksichtigung notwendiger Umsetzungszeiten sichergestellt, dass nicht nur die der- zeit als ausreichend erachtete Geschwindigkeit nach dem Ausbau erreicht wer- den kann.
3. Wird die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie und dabei insbesondere das Ziel der flächendeckenden Versorgung bis Ende 2010 dahin gehend ändern, dass künftig eine flächendeckende Versorgung mit 2 Mbit/s anstatt wie bisher mit 1 Mbit/s erreicht werden soll, und wenn ja, wann wird sie diese Änderung vornehmen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?
Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause ein Monitoring zur Umsetzung der Breitbandstrategie einleiten. Im Lichte der Erkenntnisse dieses Monitorings wird die Bundesregierung prüfen, ob Änderungen an der Breitbandstrategie erforderlich sind.
4. Wird die Bundesregierung ihre Breitbanddefinition im Breitbandatlas von bisher „1 Mbit/s“ in „2 Mbit/s“ abändern, und wenn ja, wann wird sie diese Änderung vornehmen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?
In der neuen Version des Breitbandatlasses, die voraussichtlich ab Mitte 2010 verfügbar sein wird, soll u. a. auch die Versorgungssituation bezogen auf verfügbare Bandbreiten von mindestens 2 Mbit/s dargestellt werden.
5. Wie viele Haushalte in Deutschland sind im Moment mit Anschlüssen, die mindestens zwei Megabit pro Sekunde im Download ermöglichen versorgt, und wie viele nicht (bitte auf Länder aufschlüsseln)?
Eine Darstellung der heutigen Versorgungslage bezogen auf verfügbare Mindestbandbreiten von 2 Mbit/s wird erst ab Mitte 2010 verfügbar sein (siehe auch Antwort zu Frage 4).
6. Hält die Bundesregierung am Ziel ihrer Breitbandstrategie hinsichtlich der angestrebten Flächendeckung bis Ende 2010 fest, obwohl verschiedene Länder (u. a. Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) öffentlich erklärt haben, die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen erst nach 2011 abschließen zu können, wie beurteilt sie o. g. Aussagen der Länder und wie gedenkt sie auf diese Aussagen zu reagieren?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist bei Nutzung aller Marktmöglichkeiten und unter Zuhilfenahme der im Zuge der Breitbandstrategie aufgelegten Maß- nahmen eine Zielerreichung nach wie vor möglich, zumal sich im letzten Jahr die Versorgungslage im Wesentlichen marktgetrieben erheblich verbessert hat.
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung in der von der aktuellen EU- Ratspräsidentschaft angeregten Debatte um eine Ausweitung des Universaldienstes?
Die Debatte um die Ausweitung des Universaldienstes wurde bereits während der Verhandlungen zur Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation (dem sog. Telekom-Paket) angestoßen und hat u. a. dazu geführt, dass in die Universaldienstrichtlinie ein neuer Erwägungsgrund 5 eingefügt wurde, der den Mitgliedstaaten die Flexibilität einräumt, die konkrete Übertragungsrate beim funktionellen Internetzugang national festzulegen und damit grundsätzlich breitbandige Internetdienste in die Universaldienstverpflichtung einzubeziehen.
Mit Blick auf die außerordentlich gute Marktentwicklung und die vielfältigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen ist eine Ausweitung des Universaldienstes auf Breitbandanbindungen derzeit allerdings nicht zweckmäßig, da hier- durch positive Ansätze gerade in der Fläche konterkariert würden.
8. Sind der Bundesregierung Diskussionen auf europäischer Ebene darum bekannt, ob in Artikel 32 der Universaldienstrichtlinie der Halbsatz „ohne dass in einem solchen Fall jedoch ein Entschädigungsverfahren mit Beteiligung bestimmter Unternehmen vorgeschrieben werden darf“, gestrichen werden sollte, wird sich die Bundesregierung für eine Streichung dieses Halbsatzes einsetzen, und wie begründet sie ihre Position?
Eine Diskussion um eine etwaige Streichung des genannten Halbsatzes in Artikel 32 der Universaldienstrichtlinie wird aktuell auf Gemeinschaftsebene nicht geführt.
9. In welcher Höhe haben die Länder im gesamten Jahr 2009 Fördermittel in Anspruch genommen (bitte nach Fördertöpfen – GAK, GRW etc. – und Ländern aufschlüsseln), und wie verlief der Mittelabruf durch die Kommunen in den einzelnen Ländern (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
Im Jahr 2009 wurden von den Ländern GAK-Bundesmittel für die Breitbandförderung ländlicher Räume in Höhe von 5.021.119 Euro abgerufen. Wie der Mittelabruf durch die Kommunen in den einzelnen Ländern verlief, ist dem Bund nicht bekannt. Der Mittelabfluss nach Ländern ist aus der Tabelle ersichtlich:
GAK-Bundesmittelabfluss im HH-Jahr 2009 lt. Meldung in Euro
BW: 80.000
BY: 298.147
BB:
HE: 201.240
MV: 352.510
NI: 2.449.276
NW: 727.028
RP: 360.669
SL
SN: 60.100
ST: 60.972
SH: 321.186
TH: 109.991
Insgesamt: 5.021.119
In 2009 wurden nach aktuellem Kenntnisstand nur in geringem Umfang GRW- Mittel für Breitband von den Ländern abgerufen. Diese wurden für Planungs- und Beratungsleistungen verwendet. Der geringe Mittelabfluss ist darauf zurückzuführen, dass der Fördertatbestand Breitband erst 2009 in den GRW-Förderkatalog aufgenommen wurde.
10. Erkennt die Bundesregierung, dass von den Kommunen nach wie vor nur zögernd von der Förderung des Breitbandausbaus Gebrauch gemacht wird, und welche Gründe sieht sie dafür?
Seitens der Bundesregierung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich Breitbandlücken in vielen Fällen ohne Förderung beseitigen lassen, wenn lokale Entscheidungsträger und die Nachfrager vor Ort alle Optionen in Betracht ziehen (siehe z. B. die Best-Practice-Beispiele unter http://www.zukunft-breitband.de).
Unabhängig hiervon deuten aktuelle Informationen aus den Ländern darauf hin, dass von den Fördermöglichkeiten zuletzt verstärkt Gebrauch gemacht worden ist.
Im Rahmen des anstehenden Monitoring der Breitbandstrategie (vgl. Antwort zu Frage 3) werden Optimierungspotenziale im Bereich der Förderpraxis zu prüfen sein.
11. Wie würde sich nach Ansicht der Bundesregierung eine Aufweichung oder Streichung des „Zusätzlichkeits-Kriteriums“ bei Investitionsvorhaben, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden, auf den Breitbandausbau auswirken, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Knapp 84 Prozent des verfügbaren Gesamtvolumens des Zukunftsinvestitionsgesetzes sind bereits bewilligt bzw. in Auftrag gegeben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Länder und Kommunen, die die Regelungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes in eigener Verantwortung umsetzten, sich ihrer Verantwortung auch beim Einsatz noch nicht belegter Bundesmittel bewusst sind. Eigens auf den Breitbandausbau gerichtete Aussagen sind nicht möglich.
12. Hält die Bundesregierung mobile Internetanschlüsse, die einer Volumenbeschränkung in Höhe von 5 Gigabyte unterliegen für vollwertige Breitbandanschlüsse, obwohl das durchschnittliche monatliche Datenvolumen laut VATM-Marktstudie mittlerweile bei 11,5 Gigabyte liegt, und wie be- gründet die Bundesregierung ihre Position?
Das in der VATM-Studie genannte Übertragungsvolumen basiert auf einer Durchschnittsbetrachtung, die auch Poweruser mit umfasst, deren monatliches Downloadvolumen erheblich über den genannten 11,5 Gigabyte liegen dürfte. Für die meisten Internetnutzungen reicht ein Volumen von 5 Gigabyte völlig aus. Volumenbeschränkungen sind zudem oft preisabhängig und können von dem jeweiligen Kunden nach seinem Bedarf bestimmt werden.
13. Was plant die Bundesregierung angesichts der Tatsche, dass der Trend international zunehmend hin zu einer Glasfaserversorgung der Häuser (FTTB und FTTH) geht, um auch in Deutschland eine solche Versorgung möglichst flächendeckend zu erreichen, wäre die funktionale Trennung von Netz und Betrieb aus der Sicht der Bundesregierung ein gangbarer Weg, und wie sollte dieser ausgestaltet sein?
Die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist grundsätzlich technologieneutral ausgestaltet, d. h. die Ziele definieren angestrebte Bandbreiten, enthalten jedoch keine technologischen Vorfestlegungen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Erschließung mit FttB-/FttH-Technologien marktgetrieben weiter voranschreitet, insbesondere unterstützt durch die Maßnahmen der Breitbandstrategie zur Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau (u. a. durch den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur) und zu einer wachstums- und investitionsfreundlichen Regulierung.
Eine funktionale Trennung von Netz und Betrieb ist kein Mittel zur Generierung bestimmter privatwirtschaftlicher Investitionen. Dieses Instrument, welches im neuen EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation den nationalen Regulierungsbehörden als mögliches „letztes Mittel“ an die Hand gegeben wird, dient dazu, dauerhaft bestehende und nicht durch andere existierende Regulierungsinstrumente zu beseitigende Wettbewerbsprobleme zu beheben. Ein positiver Effekt auf den Breitbandausbau in Deutschland ist durch eine funktionale Trennung von Netz und Betrieb nicht zu erwarten.
14. Wie beurteilt es die Bundesregierung vor dem Hintergrund des bestehen- den Atlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, dass verschiedene Bundesländer mittlerweile eigene Breitbandatlanten veröffentlicht haben oder dies planen, und worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung der Wert von solchen zusätzlichen Atlanten?
Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen der Länder, die den Breitbandausbau im Wettbewerb vorantreiben. Wenn in einigen Länder eigene Atlanten erstellt werden, so liegt dies im Verantwortungsbereich der Länder. Grundsätzlich können diese Atlanten eine gute Ergänzung zum Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sein, da sie teilweise andere Aufgabenstellungen erfüllen.
15. In welcher Höhe und aus welchen Quellen sind seit 2005 Mittel in den Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und in die bereits veröffentlichten entsprechenden Projekte der Länder (einschließlich begleitender Studien) geflossen?
Von 2005 bis Ende 2009 sind Mittel des BMWi in Höhe von rd. 480 000 Euro in den Breitbandatlas geflossen. Weitere rd. 530 000 Euro wurden seitens BMWi im Zeitraum 2005 bis Ende 2009 für Studien zum Thema Breitband ausgegeben.
Angaben zu den Aufwendungen der Länder bei vergleichbaren Projekten liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Wie bewertet die Bundesregierung das zivilgesellschaftliche Engagement der verschiedenen Bürgerinitiativen (z. B. Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- u. v. m.), die sich für eine Verbesserung der Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen einsetzen, und wie bezieht die Bundesregierung solche Initiativen in ihre Arbeit zum Thema Breitband ein, gibt es diesbezüglich Multi-Stakeholder-Initiativen, einen „Runden Tisch“ oder ähnliche Kooperationsformen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der Breitbandstrategie grundsätzlich mit allen interessierten Kreisen zusammen. Bereits seit Oktober 2007 besteht unter der Leitung des BMWi eine Arbeitsgruppe zur flächendeckenden Breitbandversorgung, in der u. a. Vertreter der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der einschlägigen Branchenverbände (u. a. BITKOM, VATM, BREKO, eco, Anga) der Bundesnetzagentur und des Bundeslandwirtschaftsministeriums mitwirken.
Als Ausfluss dieser konstruktiven Zusammenarbeit veranstaltet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag regelmäßig Breitband-Regionalkonferenzen, die auch den Austausch mit lokalen oder regionalen Initiativen befördern. Auch mit der Initiative „geteilt.de“ besteht Kontakt. So wird am 27. Februar 2010 ein Vertreter des BMWi an einer Konferenz der Initiative in Dittrichshütte (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) teilnehmen.
17. Welche Unternehmen bzw. Organisationen haben aus welchen Gründen Klage gegen die Bundesnetzagentur im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Digitalen Dividende erhoben?
Neben den bereits anhängigen Klagen der Quam GmbH (in Sachen Widerruf der UMTS-Lizenz für den Bereich 2 GHz) und der Airdata AG (in Sachen Verlängerung von befristeten Zuteilungen im Bereich 2,6 GHz sowie Aufhebung der Präsidentenkammerentscheidungen Verfügungen 34/2007, 34/2008 und 59/2009 in Bezug auf den 2,6-GHz-Bereich) sind nunmehr die Klagen der Mobilfunkunternehmen E-Plus und O2 sowie Klagen aus dem Bereich Rundfunk und Kabel gegen die gesamte Entscheidung hinzugetreten.
18. Wie bewertet die Bundesregierung vorliegende Studien, nach denen das Ausschöpfen der Digitalen Dividende für die mobile Breitbandübertragung massive Störeinstrahlungen sowohl in TV-Kabelanlagen als auch in TV-Endgeräte verursachen wird?
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Digitalen Dividende sind die Interferenzaspekte auf europäischer Ebene allgemein untersucht worden. Die Bundesregierung bewertet die Studien als hilfreich zur Beurteilung lokaler Störsituationen zwischen den neuen Frequenznutzern und dem Rundfunk. In Ergänzung zu den bei der Bundesnetzagentur durchgeführten Untersuchungen leisten sie einen wichtigen Beitrag, Lösungen der Störproblematik aufzuzeigen.
19. Welche Folgekosten erwartet die Bundesregierung durch die Verlagerung der Frequenzen des Produktions- und Veranstaltungsfunks (Drahtlosmikrophone), und in welcher Höhe werden diese Kosten auf die künfti- gen Nutzer der Frequenzen umgelegt?
Zur Klärung der mit der Frequenzumstellung verbundenen Kostenerstattungsfragen wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe des BMWi und des Bundesministeriums der Finanzen eingerichtet, die sich zunächst mit der Erarbeitung und Festlegung einer Definition der anrechenbaren Kosten entsprechend der Erklärung des Bundes vom 12. Juni 2009 widmete. Die anrechenbaren Kosten dienen lediglich als Bemessungsgrundlage. Die Höhe der Kostenerstattung unterliegt dem Finanzierungsvorbehalt des Haushalts und wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
20. Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Bundesnetzagentur und der EU-Kommission im beigelegten Streit um die geplante Auktion von Mobilfunkfrequenzen getroffen?
Die Bundesnetzagentur hat der EU-Kommission schriftlich zugesichert, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Versteigerungsverfahrens auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verteilung der Frequenznutzungsrechte die Wettbewerbsverhältnisse zu untersuchen.
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