Triumph für die Telekom: Sie muss ihr Glasfasernetz für schnelles Internet vorerst nicht Konkurrenten zur Verfügung stellen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied gegen die Wettbewerber - die müssen nun eigene Leitungen in den Kabelschächten der Telekom legen
Leipzig - Im Streit um das Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsnetz VDSL hat die Deutsche Telekom einen Teilerfolg errungen. Sie muss Wettbewerbern keinen Zugang zu den Glasfaserleitungen zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab einer Klage des Bonner Konzerns gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise statt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.......
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