Kooperationen zwischen Unternehmen, mit denen ausschließlich Regionen erschlossen werden, die bisher keine Breitbandversorgung aufweisen, (sog. „weiße Flecken“) sind kartellrechtlich grundsätzlich nicht problematisch. Einer genaueren kartellrechtlichen Prüfung bedürfen jedoch Kooperationen, die in erster Linie zur Aufrüstung bereits vorhandener Breitbandanschlüsse für das Angebot von Bandbreiten bis 50 MBit/s oder mehr (sog. FTTx-Ausbau) geschlossen werden.
Welches Unternehmen will aber Kooperationen, nur um weiße Flecken zu schließen?
Gruß