"Was tun, damit die Menschen und Unternehmen im ländlichen Raum nicht systematisch benachteiligt werden und die Schere immer weiter auseinanderklafft?" Mit dieser Frage beschäftigen sich Wissenschaftler der Uni Münster, die von einigen Landkreisen um Rat gefragt wurden. Vor allem möchten sie wissen, "ob und wie sie selbst in die Netze investieren oder Telekommunikationsunternehmen fördern dürfen.". Diese Frage ist naturgemäß nicht leicht zu beantworten. So setzt das kommunale Recht der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden enge Grenzen. Das europäische Recht wiederum muss beachtet werden, wenn Subventionen angedacht werden. Nicht zuletzt soll sich die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe neutral verhalten sowie das Kartell- und das Lauterkeitsrecht beachten. Schon allein daraus wird die Problematik sichtbar, vor der viele Gemeinden stehen. Und "ausgerechnet die kleinen, nicht so leistungsfähigen Kommunen sind betroffen, also jene, die auch keine potente Rechtsabteilung haben." Allgemeingültige Antworten haben die Wissenschaftler nicht gefunden. Allerdings kommt eine ziemlich klare Aussage: "Es ist auf jeden Fall ein Problem, dem man nicht entgehen kann: 'Das Glasfaserzugangsnetz muss irgendwann aufgebaut werden und das wird, so schätzt man, 40 bis 60 Milliarden Euro kosten. Soll das der Staat zahlen, weil Infrastruktur eine klassische Aufgabe des Staates ist, oder soll das der Markt regeln? In dieser Frage ist die Politik gefordert, möglichst schnell Antworten zu liefern.' (Sebastian Deckers, Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht (ITM) der Universität Münster)".
Quelle: Pressemitteilung der Uni Münster vom 04.01.2009
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