BNetzA: Bitstromzugang auf dem Prüfstand

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

BNetzA: Bitstromzugang auf dem Prüfstand

Beitragvon News » 21.10.2009 14:57

PM vom 21.10.2009

Marktanalyse und Regulierungsverfügung für den Bitstromzugang zur Kommentierung gestellt
Kurth: "Deutsche Telekom und Wettbewerber sollen Beitrag zu Netzumbau und Angebotsvielfalt leisten"
"Voraussetzung für Regionalisierung derzeit noch nicht gegeben"

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Danach wird die Deutsche Telekom AG (DT AG) als marktbeherrschend eingestuft und verpflichtet, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang zu gewähren.

Der Bitstromzugang ermöglicht Wettbewerbern den Zugang zum Transportund Konzentratornetz der DT AG und erlaubt ihnen die Vermarktung der von der DT AG erzeugten DSL-Anschlüsse im eigenen Namen. Bitstromnachfrager werden so in die Lage versetzt, ihren Endkunden auf Basis variabler Qualitäten DSL-Anschlüsse und Breitbanddienste, wie z. B. Internetzugang, bereitzustellen.

Anlässlich der Bekanntgabe der beiden Entwürfe sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Mit den geplanten Entscheidungen wird auch im Hinblick auf den zukünftigen Netzumbau sichergestellt, dass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten verfügen. Sowohl die Deutsche Telekom als auch die Wettbewerber sollen hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten. In diesem Sinne wollen wir auch weiterhin sowohl die Voraussetzungen für Investitionen in innovative Technologien als auch die notwendigen wettbewerblichen Rahmenbedingungen schaffen."

Die von der Bundesnetzagentur abgegrenzten Märkte umfassen sämtliche DSL-Infrastrukturen, d. h. auch die VDSL-Infrastruktur. Grund hierfür ist die Feststellung, dass Zugangsprodukte auf Basis herkömmlicher xDSL-Infrastrukturen und jene auf Basis der VDSL-Infrastruktur miteinander grundsätzlich austauschbar sind. Bitstromprodukte auf Basis reiner Glasfaserinfrastrukturen wurden allerdings nicht in den Markt einbezogen.

Im Rahmen der Marktanalyse setzt sich die Bundesnetzagentur auch eingehend mit der Frage der Regionalisierung, d. h. mit einer räumlichen Differenzierung der Märkte, auseinander. Diese Thematik ist bereits seit geraumer Zeit Gegenstand umfassender Diskussionen. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte kommt die Netzagentur zu dem Ergebnis, dass die hier relevanten Märkte zunächst noch national abzugrenzen sind. Hierzu erläuterte Kurth: "Wir haben diese Thematik nach allen Seiten hin analysiert. Auf der Basis unserer Bewertung kommen wir zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für regionale Märkte zumindest derzeit noch nicht gegeben sind."

Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, dass die DT AG den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren muss. Im Bereich der Entgeltregulierung wird jedoch ein Einstieg in eine Lockerung der Kontrolle vorgeschlagen. Danach soll es ausreichen, dass die DT AG die Bitstromentgelte der Bundesnetzagentur vor Inkrafttreten anzeigt und ggf. eine nachträgliche Entgeltüberprüfung stattfindet. Die Vorabgenehmigungspflicht könnte danach künftig entfallen.

"Wir wollen der Deutschen Telekom hier die Chance eröffnen, in ihrer Preisgestaltung flexibler zu sein. Mehr Freiheit bedeutet aber auch mehr Verantwortung. Auch eine nachträgliche Kontrolle ist keine Kontrolle zweiter Klasse. Wir werden sorgfältig darauf achten, dass keine Diskriminierung der Wettbewerber erfolgt", sagte Kurth.

Alle interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, innerhalb eines Monats zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur wird danach entscheiden, ob und inwieweit die Entscheidungen im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen ggf. anzupassen sind. Anschließend werden die Entwürfe entsprechend der üblichen Praxis der EU-Kommission vorgelegt.
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Re: BNetzA: Bitstromzugang auf dem Prüfstand

Beitragvon News » 21.10.2009 20:46

Natürlich fühlte sich da der VATM sofort auf den Plan gerufen, mit einer PM dagegen zu halten:

Verzicht auf bisherige Preisregulierung bei Bitstrom birgt große Risiken
„Regulierungsbehörde unterschätzt Missbrauchspotenzial des Marktbeherrschers Deutsche Telekom AG“


Der Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA), im Bereich der Entgeltregulierung bei IP-Bitstrom aus der bisherigen Vorab-Regulierung auszusteigen und in eine ex-post-Kontrolle überzugehen, löst beim Wettbewerberverband VATM große Besorgnis aus. „Das ist ein gefährliches Spiel. Woher nimmt BNetzA-Präsident Kurth den Optimismus, dass das funktionieren kann? Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Deutsche Telekom AG bis heute keine konsistenten Marktpreise anbieten will. Vier Jahre lang hat es keine Einigung mit dem Markt gegeben“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: „Wir brauchen eine stimmige Einbettung von IP-Bitstrom in die Produktkette TAL, Line-Sharing, ATM-Bitstrom, Resale und T-DSL. Ob eine bloße Anmeldung von Preisen, wie von der BNetzA vorgesehen, konsistente Entgelte sicherstellen kann, ist daher mehr als fraglich.“

Ein solches Verfahren sei nur akzeptabel, wenn innerhalb kürzester Zeit geprüft werde, ob die Preise vom Konsistenzgebot abweichen. Es sei nicht deutlich, ob nur bei offenkundigem Preismissbrauch eingegriffen werden solle. „Wenn die Spielregeln nicht klar sind, kann dies zu erheblichen Verzögerungen und Gefahren beim Ausbau der neuen Netze führen“, warnt der VATM-Geschäftsführer.

Der VATM unterstützt die im Entwurf einer Regulierungsverfügung für IP-Bitstrom vorgesehene Verpflichtung der DTAG, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang zu gewähren. Grützner: „Das war längst überfällig und ist auch von der EU schon mehrfach angemahnt worden. Durch die Verzögerung hat die Telekom bereits einen deutlichen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt.“

Außerdem sei richtig, dass sich die Bundesnetzagentur gegen eine Regionalisierung der Märkte ausgesprochen hat. „Eine Regionalisierung hätte zu einer völligen Zersplitterung des Marktes und einer kaum noch händelbaren Erhöhung der Regulierungskomplexität geführt. Die Ablehnung gewährleistet, dass auch künftig Menschen in weniger dicht besiedelten Gebieten nicht mehr für ihren Breitbandanschluss zahlen müssen“, so Grützner. „Kritisch ist hingegen zu sehen, dass die Marktanalyse keine Aussagen zur bedeutsamen Frage enthält, wie Bitstromprodukte im Glasfasernetz der Zukunft behandelt werden sollen.“
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Re: BNetzA: Bitstromzugang auf dem Prüfstand

Beitragvon News » 22.10.2009 16:47

Und auch der Breko meldet sich mit einer PM zu Wort:

Gleiche Spielregeln für alle
Bundesnetzagentur gegen regionalisierten Regulierungsansatz
Regulatorische Kontrolle auch für VDSL – Infrastruktur


Bonn, 21.10.2009 – Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) veröffentlicht. Danach ist weiter von einem einheitlichen bundesweiten Markt für Breitbandanschlüsse auszugehen. Außerdem stellte die Behörde klar, dass die von ihr betrachteten Märkte auch die VDSL-Infrastruktur umfassen. Damit werden jetzt auch Hochgeschwindigkeitszugänge vollständig dem Massenmarkt für Breitband- anschlüsse zugeordnet und unterliegen grundsätzlich der Regulierung. Der Bundesver- band Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Sicherung der Vielfalt im deutschen Telekommunikationsmarkt.

„Die Definition von regionalen Märkten mit unterschiedlichen regulatorischen Standards hätte der Telekom erhebliche Spielräume für Quersubventionierungen und strategische Preissetzung ermöglicht“, führt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus. „Die Bundesnetzagentur sorgt mit ihrer heutigen Ankündigung für Transparenz und Fairness im Wettbewerb der Breitbandanbieter.“

In einer bereits im Herbst 2008 durchgeführten Anhörung hatten sich die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG geschlossen gegen einen regionalisierten Regulierungsan- satz ausgesprochen. Dabei waren erhebliche Bedenken bezüglich der Auswirkungen einer Regionalisierung auf den Breitbandwettbewerb laut geworden. Besonders auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung, etwa bei der Abgrenzung regionaler Märkte.

Die Bundesnetzagentur hat sich ferner dafür ausgesprochen, die Entgelte für den Bitstromzugang künftig nicht mehr vorab zu genehmigen, sondern lediglich einer nachträglichen Kontrolle zu unterziehen. „Unabhängig vom Verfahren ist entschei- dend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgel- tes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achtet, um Investitionen in eine moderne Breitbandzugangsinfrastruktur nicht zu gefährden“,sagt Albers.
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Re: BNetzA: Bitstromzugang auf dem Prüfstand

Beitragvon stanleys » 22.10.2009 19:45

Da kann man nur hoffen das Firmen, welche Mitglied in beiden Verbänden sind, wie z.B.

Hansenet
EWE Tel
Telefonica
Versatel

mit den teilweise gegenteiligen Standpunkten klarkommen.
Frei nach Horst Schlämmer " ... liberal, konservativ und links ..."
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