VATM begrüßt Beschluss zum Telekompaket

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VATM begrüßt Beschluss zum Telekompaket

Beitragvon News » 23.04.2009 16:09

PM Nr. 13 vom 22.04.2009

VATM begrüßt Beschluss des EU-Industrieausschusses zum Telekompaket
"Wichtiger Schritt für den Erhalt des Wettbewerbs und die Zukunftsfähigkeit des TK-Sektors"


„Es ist erfreulich, dass der EU-Industrieausschuss gestern Abend die Weichen für die Verabschiedung des Telekompakets noch in dieser Legislaturperiode gestellt hat“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den mehrheitlichen Beschluss des Gremiums für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) in Straßburg. „Wir brauchen diesen ausgewogenen Kompromiss jetzt. Er passt die rechtlichen Rahmenbedingungen den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen an und stärkt den Erhalt des Wettbewerbs im TK-Sektor. Dieses Signal ist in Zeiten, in denen die marktbeherrschenden Unternehmen immer stärkeren Druck auf Politik und Regulierer ausüben, von größter Bedeutung“, betont Grützner.

Der Abstimmung im Ausschuss waren langwierige aber erfolgreiche Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat vorausgegangen. Das Telekompaket – auch als EU-Review bezeichnet – beinhaltet die Überprüfung des Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung in Europa und der dazugehörigen Einzelrichtlinien. Der Industrieausschuss hat dem Paket gestern unter Vorbehalt zugestimmt, da beim Thema Urheberrechtsverletzung noch keine Einigung erzielt werden konnte.
„Das Telekompaket, wie es jetzt geschnürt ist, stellt klar, dass es auch beim glasfaserbasierten Netz der Zukunft eine Regulierung geben wird, die fairen Wettbewerb ermöglicht. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Denn das bedeutet, dass sie auch in Zukunft vom Wettbewerb in Form von unterschiedlichen Angeboten, höheren Geschwindigkeiten und Innovationen profitieren werden“, sagt der VATM-Geschäftsführer.
Der jetzige Kompromiss berücksichtigt neben Investitionsrisiken auch Kooperationen beim Ausbau des neuen Netzes, gleichzeitig wird jedoch ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Marktteilnehmer gewährleistet. „Dieser offene Zugang ist von existenzieller Wichtigkeit für den Wettbewerb auf dem TK-Markt“, so Grützner. Es stehe völlig außer Frage, dass Investitionen gefördert werden müssten und sich diese für den Investor rentieren müssten. „Die Investitionen müssen jedoch nicht zum Aufbau neuer Monopole, sondern in einem stabilen Wettbewerb nach Deutschland geholt werden. Und genau hierfür brauchen die Investoren Planungssicherheit und einen verlässlichen Regulierungsrahmen“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer.

Daher begrüßt der Verband auch die vorgesehene Zugangsgewährung beim neuen Netz NGN zu Gebäuden, Hausverkabelungen, Leerrohren, Antennen, Masten, Kabelverzweigern etc. Außerdem sieht der Kompromiss vor, dass durch die Mitgliedsstaaten transparente Angaben über die Zugangsmöglichkeiten gewährleistet werden.

Vernünftig sei zudem, dass im Zuge des Telekompakets auf den Aufbau einer neuen Regulierungsbehörde auf EU-Ebene (European Electronic Communications Market Authority/EECMA) verzichtet wurde. Stattdessen soll eine ausgeglichene sowie transparente Kompetenz- und Machtverteilung erfolgen. Im Rahmen eines Coregulierungssystems ist eine deutlich kleinere bloße Regulierungsaufsicht (Body of European Regulators for Electronic Communications/BEREC) vorgesehen. Dieses Gremium besteht aus Vertretern der 27 nationalen EU-Telekom-Aufsichtsbehörden und soll zusammen mit der EU-Kommission gegenüber Regulierungsentscheidungen ein Veto einlegen können. „Das letzte Entscheidungsrecht verbleibt jedoch beim nationalen Regulierer. Das ist aus Sicht des VATM ein guter Weg, den wir von Beginn an vorgeschlagen haben“, freut sich Grützner.

„Eine weitere gute Entscheidung ist aus unserer Sicht, nicht – wie zunächst vorgesehen – ein Datum festzuschreiben, ab dem es keine ex-ante-Regulierung mehr geben soll. Eine solche starre Regelung würde die Gefahr bergen, an den realen Marktbedingungen völlig vorbeizugehen“, so der VATM-Geschäftsführer: „Wir begrüßen daher, dass die EU-Kommission nun prüfen soll, wann der richtige Zeitpunkt für eine Beendigung der Regulierung gekommen ist.“

Eine positive Nachricht sowohl für die Verbraucher als auch den Wettbewerb aus Straßburg sei, dass die Vorschriften zur Gewährung von Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl wieder aufgenommen worden seien. Bei mehr als einem Drittel der Gesprächsminuten entscheiden sich die Kunden in Deutschland für Call-by-Call oder Preselection. „Diese Optionen bieten den Verbrauchern enorme Einsparpotenziale. Sie sind äußerst wichtig für einen funktionierenden Wettbewerb und tragen mit dazu bei, dass die Bürger in Deutschland heute so preiswert telefonieren können“, erläutert Grützner die Bedeutung.

„Wir hoffen sehr, dass nun nach den erfolgreichen Trilog-Verhandlungen und dem positiven Votum des Industrieausschusses die EU-Parlamentarier am 4. Mai 2009 und die zuständigen Minister des EU-Rates am 12. Juni 2009 endgültig ihre Zustimmung geben werden“, sagt der VATM-Geschäftsführer. „Das gesamte Telekompaket darf nicht am Thema Urheberrechtsverletzung scheitern. Im Zweifelsfall muss dieser Punkt tatsächlich herausgenommen und separat diskutiert werden“, betont Grützner: „Wir unterstützen beim Thema Urheberrechtsverletzung die ausgewogene Position des EU-Parlaments, nach der zur Sperrung ein richterlicher Beschluss unbedingt erforderlich sein soll. Erst das schafft die erforderliche Rechtssicherheit und sichert die Verhältnismäßigkeit bei einem derart starken Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit“, so der VATM-Geschäftsführer.
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