einklagen wohl eher nicht aber in der tat ist den blockieren ein argument gegen den universaldienst abhanden gekommen. wobei man auch einfach nur die breitbanddefinition so setzen kann, dass immer nur 49 % der haushalte als breitbandig (je nach dem größter als 1, 2, 6 mbit) gelten. mich würde nichts mehr überraschen

man muss auch bedenken, dass es nie darum ging ob 50 % der internetanschlüsse breitbandig sind sondern immer nur darum ob 50 % der haushalte breitbandig sind. das wirkte argumentativ natürlich auch immer gegen uns, da die ohne internetanschluss quasi zu den schmalbandanschlüssen zählten. richtig peinlich war viele jahre (oder bis heute?), dass man die breitbandverbreitung nicht nach haushalten sondern pro kopf rechnete und da liegt man auch heute erst bei 27,5% also noch lange nicht die mehrheit.