eco: Europaparlament für Änderungen am Kommissionsentwurf

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

eco: Europaparlament für Änderungen am Kommissionsentwurf

Beitragvon News » 26.09.2008 16:45

eco-Update 09/2008 (Auszug)

TK-Review: Europaparlament für Änderungen am Kommissionsentwurf
Das Europaparlament hat am 24. September über das von der EU-Kommission vorgelegte TKRichtlinienpaket abgestimmt. Damit sollen der Rechtsrahmen für Mobilfunk, Festnetze und Internet modernisiert und die Verbraucherrechte gestärkt werden. Leichterer Zugang zu TK-Dienstleistungen, mehr Transparenz durch verbesserte Verbraucherinformation und ein stärkerer Schutz persönlicher Daten sind die zentralen Ziele des Pakets.
Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf hat das Parlament mehrere Änderungen vorgenommen. Anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen zentralen EU-Regulierungsbehörde mit Letztentscheidungsbefugnis soll nach den Vorstellungen des Parlaments eine neue Agentur geschaffen werden, deren Aufgabe die Beratung und Koordinierung der nationalen Regulierungsbehörden ist.
Bestehen zwischen dieser Agentur und der nationalen Regulierungsbehörde Differenzen, so sollen sich beide Seiten einigen. Die nationalen Regulierer sollen künftig die Möglichkeit bekommen, marktbeherrschende Unternehmen, die ihre Marktmacht missbrauchen mit einer "funktionalen Trennung" in getrennte Anbieter von Netzen und Inhalten zu sanktionieren. Beim Ausbau von neuen Hochgeschwindigkeitsnetzen hat das Europaparlament einen Kompromiss gefunden, der zwar keine völlige Freistellung von der Regulierung ( Regulierungsferien ) vorsieht, den investierenden Unternehmen aber in begrenztem Ausmaß Wettbewerbsvorteile als Investitionsanreize belassen soll. Zahlreiche Änderungsanträge, die zum Ziel hatten die Provider zu einer Überwachung und Sanktionierung ihrer Kunden in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen zu zwingen, fanden keine Mehrheit. Stattdessen wurde ein mündlicher Antrag der Berichterstatterin Catherine Trautmann angenommen, dass die Rechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen . Provider sollen ihre Kunden aber über die Strafbarkeit der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials und über Gefahren für die Sicherheit persönlicher Daten im Internet informieren. Außerdem sollen sie verpflichtet werden, die Regulierungsbehörden über Fälle des Verlusts persönlicher Daten von Kunden zu informieren. Zusätzlich müssen die Nutzer gewarnt werden, sofern die Sicherheit ihrer Daten in Gefahr war oder ist. Bei der Verteilung der durch die Umstellung von analogem auf digitales Fernsehen frei werdenden Frequenzen soll im Einklang mit nationalen und internationalen Plänen für die Frequenzvergabe künftig jede Anwendung in jedem Frequenzband angeboten werden können. Die Europa-Abgeordneten betonen, dass die traditionellen Sender einen Teil der neuen Frequenzen bekommen sollten, sofern sie im allgemeinen öffentlichen Interesse sind. Grundsätzlich soll zudem gelten, dass der Teil der für diese öffentlichen Dienste nicht benötigt wird, durch andere Zuteilungswege vergeben werden soll.
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