BNetzA: Entgeltgenehmigung IP-Bitstrom-Zugang

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BNetzA: Entgeltgenehmigung IP-Bitstrom-Zugang

Beitragvon News » 14.05.2008 06:17

Pressemeldung vom 13.05.08
Bundesnetzagentur genehmigt Preise für den IP-Bitstrom-Zugang

Kurth: "Entgelte stellen einen fairen Kompromiss dar und erhalten Anreize zum weiteren Infrastrukturausbau"

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DT AG) heute die Entgeltgenehmigung für das neue Vorleistungsprodukt "IP-Bitstrom-Zugang" bekannt gegeben. Beim IP-Bitstrom-Zugang überlässt die DT AG dem Wettbewerber DSL-Anschlüsse und transportiert den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die DT AG war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten "IP-Bitstrom" zu gewähren.

Für die besonders wichtige Stand alone-Variante, bei der ein Endkunde neben dem DSL-Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt, wurde ein Grundpreis in Höhe von 19,05 Euro genehmigt. Dieser Grundpreis beinhaltet eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kbit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde. Soweit Endkunden über einen IP-Bitstrom künftig, wie von der DT AG selbst prognostiziert, höhere Verkehrsmengen, nämlich durchschnittlich 75 kbit/s in Anspruch nehmen, beläuft sich das Entgelt für die monatliche Überlassung auf insgesamt 20,05 Euro.

Anlässlich der Bekanntgabe der Entgelte erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die genehmigten Entgelte für den IP-Bitstrom-Zugang fügen sich in konsistenter Weise in das Preisniveau der bisher schon verfügbaren Vorleistungen, insbesondere für die Teilnehmeranschlussleitung, ein. Wie die sehr umfangreichen, unter Einbezug einer aufwändigen Marktabfrage durchgeführten Prüfungen der Bundesnetzagentur gezeigt haben, sind die Kosten eines Wettbewerbers, der die breitbandige Leistung auf Basis eigener Infrastruktur realisiert und dafür in erster Linie auf die "letzte Meile" der Deutschen Telekom zurückgreift, niedriger als diejenigen eines Konkurrenten, dessen Geschäftsmodell künftig auf IP-Bitstrom in der Stand alone-Variante aufbaut. Insofern wird der bereits erfreulich vorangekommene Infrastrukturausbau einzelner Wettbewerber nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig liegen die Kosten eines Resellers, der bisher über gar keine eigene Infrastruktur verfügte, über den Aufwendungen eines IP-Bitstrom-Nutzers. Damit setzen die genehmigten Preise Anreize für Investitionen in die jeweils nächst höhere Stufe der Investitionsleiter und tragen somit zu regulierungspolitisch gewollten Investitionen in Infrastruktur bei. Insofern stellen die genehmigten Bitstrom-Entgelte einen fairen Kompromiss bei einer schwierigen und höchst kontroversen Ausgangslage dar."

Sofern der Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen Telefonanschluss behalten will, müssen Wettbewerber künftig 8,55 Euro für den IP-Bitstrom an die DT AG zahlen. In solchen Fällen wird dann aber zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig. Für die Einrichtung des IP-Bitstrom-Zugangs wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro für die Stand alone-Variante bzw. 56,47 Euro für die Variante mit Beibehaltung des Telefonanschlusses genehmigt. Aufgrund fehlender Kosteninformationen nicht genehmigt werden konnten die Entgelte, die bei einem Providerwechsel des Endkunden von den Wettbewerbern an die DT AG zu zahlen sind, und die Preise für eine Erhöhung bzw. Absenkung der Bandbreitengeschwindigkeit sowie einige andere Nebenleistungen. Diese werden in einem gesonderten Verfahren noch einmal überprüft und festgelegt.

"Mit der heutigen Entscheidung stehen jetzt die wesentlichen Bedingungen für den IP-Bitstrom-Zugang fest. Diese hatte die EU-Kommision in der Vergangenheit wiederholt gefordert. Ich gehe davon aus, dass die Wettbewerber, die in der Vergangenheit immer wieder ein Interesse an einem solchen Vorleistungsprodukt bekundet haben, hierauf aufbauend jetzt zu einer weiteren Breitbandversorgung vor allem auch in den bisher weniger erschlossenen Gegenden und damit insgesamt zu einer höheren Breitbandpenetration beitragen werden. Die Entscheidung schafft für eine absehbare Zeit Planungssicherheit. Es liegt in der Natur der Sache, dass man es nicht allen Recht machen kann. Wir erfüllen unseren gesetzlichen Auftrag, den Wettbewerb in einer dynamischen Marktlage zu fördern", erklärte Präsident Kurth abschließend.

Die Entgeltgenehmigung ist befristet bis zum 30. Juni 2009.

Eine von der DT AG kurz vor Ablauf der Verfahrensfrist überraschend erklärte Rücknahme ihres am 3. März 2008 eingereichten Entgeltantrags, mit der sie eine Genehmigung der IP-Bitstrom-Entgelte verhindern wollte, war aus rechtlichen Gründen unbeachtlich.
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