VATM: Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern

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VATM: Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern

Beitragvon News » 04.05.2008 10:09

PM des VATM Nr. 15 vom 25.04.2008

Urteil: Telekom muss Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren
VATM fordert zur Fortsetzung der konstruktiv begonnenen Gespräche mit Wettbewerbern auf


Die Deutsche Telekom AG muss den Wettbewerbern auf Verlangen Zugang zu den in ihrem Netz befindlichen Leerrohren und – wo dies nicht möglich ist – zu noch freien unbeschalteten Glasfasern auf der so genannten letzten Meile zum Kunden gewähren. Das bestätigte jetzt das Verwaltungsgericht Köln, indem es im Wesentlichen eine Klage der Telekom gegen eine entsprechende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur abgelehnt hat.

„Die Bundesnetzagentur besteht völlig zu Recht darauf, dass die Teilnehmeranschlussleitungen auch in den modernisierten Netzabschnitten grundsätzlich allen Wettbewerbern geöffnet werden müssen“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Entscheidung: „Diese Zugangsmöglichkeit ist für den Markt wichtig, damit die Milliarden-Investitionen der Wettbewerber nicht technisch ausgebremst und zunichte gemacht werden. Zudem müssen alle Bürger die gleiche Chance auf einen schnellen Internetanschluss erhalten.“ Die Bundesnetzagentur müsse konsequent darauf achten, dass es bei der telekommunikationstechnischen Versorgung nicht Bürger der 1. und 2. Klasse gibt.

„Die Telekom darf als Ex-Monopolist die Netzmodernisierung nicht dazu nutzen können, sich ein neues Monopol im Breitbandmarkt zu verschaffen“, betont der VATM-Geschäftsführer. Daher sei es unverständlich, dass das Verwaltungsgericht Köln im Gegensatz zur Regulierungsbehörde keine Verpflichtung der Telekom sieht, die Pläne für den technischen Netzumbau offen zu legen. „Wenn wir heute die Netze der Zukunft für die Breitbandkommunikation sinnvoll planen wollen, geht das nur gemeinsam mit dem ehemaligen Monopolisten, der heute immer noch technisch 98 Prozent der Endkundenanschlüsse realisiert und kontrolliert“, so Grützner. Zwar habe Deutschland im EU-Vergleich die mit Abstand am besten ausgebaute TK-Infrastruktur mit dem höchsten Wettbewerberanteil, dennoch bräuchten die Unternehmen Planungssicherheit für die letzte Meile, die noch fast überall von der Telekom angemietet werden muss.

„Wir appellieren an die Telekom, die konstruktiv begonnenen Gespräche mit den Wettbewerbern über den Umbau der Netze auf NGN fortzusetzen. Andernfalls droht eine Vielzahl von einzelnen Regulierungsverfahren, um einen Netzzugang zu erzwingen.“ Der VATM-Geschäftsführer ergänzt und warnt: „Die schnelle Schließung der weißen Flecken in der Breitbandversorgung wird nur möglich sein, wenn die Telekom die Anschlussmöglichkeiten schon bei der Planung offen legt und den Wettbewerbern, die einen Breitband-Ausbau vor Ort zum Beispiel per Funk wagen, den Zugang zum Netz nicht erschwert oder gar verhindert. Die Vorstellung des Gerichts, erst über bereits bestehende Anschlüsse zu informieren, wird für Deutschland schon in der Planungsphase in vielen Fällen Verzögerungen von Jahren zur Folge haben.
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