Wieder einmal greift die Bundesregierung eine Forderung von geteilt.de und vielen anderen netzpolitischen Initiativen auf. Mit einer Änderung des Telemediengesetzes soll geregelt werden, "dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt. Das bedeutet, dass jemand, der sein WLAN für Andere zur Nutzung frei gibt, den gleichen Haftungsprivilegien unterliegt wie z. B. die Deutsche Telekom. Zudem gilt die Regelung für alle gleichermaßen, d. h. es gibt keine Unterscheidung zwischen großen oder kleinen, gewerblichen oder privaten Anbietern." (Themenseite des BMWi)
Wir sehen darin einen Weg, die alte Idee der Freifunk-Mesh-Netze wiederzubeleben und somit die Breitbandverbreitung zu verbessern. Dies geht nur, wenn Menschen, die ihren Zugang für andere öffnen wollen, dies ohne Angst vor Verfolgung tun können.
Gruß