"Den Ausbau hochleistungsfähiger Internetverbindungen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 87f Absatz 1 des Grundgesetzes." So antwortet die Bundesregierung auf eine der in einer kleinen Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag gestellten Fragen. Demnach sei es weiterhin Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen, den Breitbandausbau voran zu treiben. Man sei zuversichtlich, dass die Ziele der Regierung (50 Mbit/s für alle bis 2018) zu erreichen sei.
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