Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schnitt

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schnitt

Beitragvon Haupti76 » 16.12.2013 21:44

Teltarif berichtet heute, dass in Deutschlande der BB-Ausbau gut voranschreite.

Zitat Teltarif: Als Breitbandzugang definiert die Netzagentur dabei allerdings bereits Anschlüsse mit einem Downstream von mindestens 1 MBit/s.
Soll ich lachen oder weinen?

Die Bundesnetzagentur sprach sich dagegen aus, den Universaldienstumfangs um den Breitbandanschluss zu erweitert.
...
Wo ein wettbewerblicher Ausbau dauerhaft nicht zu erwarten ist, ist eine zielgerichtete Förderung wesentlich sinnvoller als ein Universaldienst", so Breko-Chef Stephan Albers.

Investition sozialisieren und Gewinne privatisieren.
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon Dino75195 » 17.12.2013 07:10

Guten Morgen,

auch der Bericht bei heise.de trifft es recht gut
Breitband-Internet in Deutschland: Dahinzuckeln mit 1 MBit/s?

1 Mbit/s ist in meinen Augen kein Breitband mehr,
Breitband Internet fängt seit einigen Jahren bei 6 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload an.


Hier noch ein Bericht auf Onlinekosten.de
Bundesnetzagentur: 28,4 Millionen Breitbandanschlüsse - Breitbandausbau kommt voran

Die Bundesnetzagentur setzt weiterhin auf ""Mix an Technologien und Strategien".
Damit wird weiterhin ein großer Teil der Bevölkerung zu Internetnutzer zweiter Klasse, gerade weil die Bundesnetzagentur bei LTE (Festnetzersatz) da es über Mobilfunk realisiert wird nicht eingreift.
Der Mobilfunkmarkt wird laut Bundesnetzagentur nicht reguliert.

Ich bin der Meinung wir sollten mal wieder eine Emailaktion starten und weiterhin bei der Bundesnetzagentur den Universaldienst fordern! Außerdem sollte man die Bundesnetzagentur auf die vorhandenen Probleme hinweisen.

Gruß Robert
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon lieschen » 17.01.2014 00:10

Ich versteh das nicht ganz ...
lieschen
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon Dino75195 » 17.01.2014 00:15

Was verstehst du nicht? Ich versuchs dir zu erklären

Gruß Robert
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon Rudi Rock » 12.03.2014 15:20

Anspruch auf Universaldienst gleich Anspruch auf Breitband?

Zuerst wollte ich ein neues Thema aufmachen. Ãœber die Suchfunktion habe ich dann diesen Thread gefunden und so verkehrt bin ich hier wohl nicht.

Als Verfechter der totalen Abschaffung der Drosselung der Internetgeschwindigkeit habe ich ein Problem mit den §§ 78 bis 80 TKG. Genauer gesagt geht es um den § 78 http://dejure.org/gesetze/TKG/78.html . Hierin heißt es
„(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.
(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, …“


Der Bürger hat also einen Anspruch auf Telefon und ein funktionierendes Internet. Weiter heißt es in §80 TKG:
„Wird eine Universaldienstleistung nach § 78 durch den Markt nicht ausreichend und angemessen erbracht ... ist jeder Anbieter, der auf dem jeweiligen sachlich relevanten Markt tätig ist und einen Anteil von mindestens 4 Prozent des Gesamtumsatzes dieses Marktes im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf sich vereint ... verpflichtet, dazu beizutragen, dass der Universaldienst erbracht werden kann. Die Verpflichtung nach Satz 1 ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.“

Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist genau das bei dem an Festnetzgebundenen LTE via Funk geschehen. DSL- Light erfüllte nicht mehr die Anforderungen der Zeit und an dessen Stelle kam LTE. Mit all seinen Rechten und Pflichten. Das auch andere, z. B. DSL Kunden mit 6 Mbit, LTE buchen können, sollte zweitrannig sein, denn ich gehe mal von aus, das mind. 95% der LTE via Funk Kunden auch darauf angewiesen sind.

Der Universaldienst soll den Grundanspruch auf die entsprechende Dienstleistung regeln. Ist die Erfüllung diesen Grundanspruchs nicht möglich haben die Anbieter dafür zu sorgen, das die Dienstleistung angeboten werde kann.

Die Frage ist hier, was ist ein funktionaler Internetzugang (siehe oben 2.1.)?
Die Verbraucherzentrale NRW erteilte der Telekom im letzten Jahr eine Abmahnung und begründete dies u. a. damit, das mit 384 kbit/s kein Internet der Zeit entsprechend mehr möglich ist. Förderprogramme richten sich an 2 Mbit/s (warum sollen Förder- Steuergelder für mehr ausgegeben werden, wenn 256 oder 384 Kbit/s doch völlig ausreichen für Internet?).
Die Programme zum Breitbandausbau der großen Parteien sprechen von 1 bis 2 Mbit/s als ausreichend um „übliche Internetanwendungen“ durchführen zu können.
Die Breitbandstrategie von 2009, sprach zum damaligen Zeitpunkt von einer „mittlerweile angemessene Breitbanddefinition von 1 Mbit/s“.

Kann man eine Mindestbreitbandgeschwindigkeit mit der Geschwindigkeit gleichsetzen, die für übliche Internetanwendungen notwendig ist? Eigentlich ist doch genau das damit auch gemeint oder?
Gibt es somit einen Anspruch auf mind. 1 oder gar 2 Mbit/s?
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon Dino75195 » 12.03.2014 16:25

Hallo Rudi,

Gibt es somit einen Anspruch auf mind. 1 oder gar 2 Mbit/s?


Meiner Meinung nach gibt es diesen Anspruch auf 2 Mbit/s. Es hat nur noch keine eingeklagt.
Ob man eine Klage gewinnen würde kann ich dir nicht sagen.
Außerdem dürfen wir keine Rechtsberatung geben.

Die Frage: Was ist ein funktionaler Internetzugang muss halt endlich mal geklärt werden.
Sind das 64 kbit/s? oder 2 Mbit/s?

Ich würde eine Aktion unerstützen, die Geld für eine Klage einsammeln würde.

Es gab eine Sammelaktionen wo 10.000 Euro gesammelt wurden für die
Operation Störerhaftung

Bleibt die Frage: Glaubst du das sich genug beteiligen würden, dass 10.000 Euro zusammen kommen?

Gruß Robert
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon bru62 » 13.03.2014 08:56

Dino75195 hat geschrieben:Die Frage: Was ist ein funktionaler Internetzugang muss halt endlich mal geklärt werden.

Das könnte ein Ziel unseres Vereins für das laufende Jahr werden. Wenn es denn genügend interessierte Mitstreiter gäbe. @rudi rock, wie sieht es denn aus? Was wärst du denn bereit, an Mitarbeit zu investieren? Wir haben schon mal angefangen, die Verfassungsmäßigkeit des TKG in Bezug auf Art. 87 f zu prüfen. Leider ist das mangels Initiative eingeschlafen.

Dino75195 hat geschrieben:Ich würde eine Aktion unerstützen, die Geld für eine Klage einsammeln würde.
Ich würde erstmal schauen, ob wir Partner finden. Einigkeit macht stark

Rudi Rock hat geschrieben:Der Universaldienst soll den Grundanspruch auf die entsprechende Dienstleistung regeln. Ist die Erfüllung diesen Grundanspruchs nicht möglich haben die Anbieter dafür zu sorgen, das die Dienstleistung angeboten werde kann.
Genauso ist das. Du triffst den Nagel auf den Kopf.

Wie gesagt, Gesprächsstoff für unsere Mitgliederversammlung. @rudi rock, du kommst?

Gruß
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon spokesman » 13.03.2014 18:32

ich habe letzte Woche genau dieses Thema auf die ML der AG Recht der Piraten gekippt, leider gab es bisher keine Rückmeldung. Wir können und müssen das Thema meiner Meinung nach zur Jahreshauptversammlung kommendes Wochenende diskutieren, ich wollte mit den Ergebnisse aus der ML-Diskussion (die es bis heute leider noch nicht gibt) event. einen Antrag formulieren, bzw. ihn mit euch formulieren.
Dieser Antrag sollte uns für das nächste Jahr dazu bemächtigen unsere finanziellen Mittel des Vereins für eine Klärung des Art. 87f (und somit auch des funktionalen Internetzugangs) zu verwenden.

Gepaart mit einer zusätzlichen Spendenaktion und eventueller Unterstützung/Kooperation mit Verbraucherschutzzentralen etc. sollte da etwas machbar sein.

Zudem bin ich derzeit der Meinung, dass ein funktionaler Internetzugang besteht, wenn man sich vor Augen führt, dass das Internet für die Kanzlerin Neuland ist. Natürlich sollten wir diesen Punkt ebenfalls in unsere Klärung einfließen lassen, dies muss jedoch von jemand vorgenommen werden der einen juristischen Background hat. Zudem ist uns bis heute ja nicht mal klar wo wir wie rechtliche Schritte zur Prüfung dieses Sachverhaltes einlegen müssten, wir benötigen hier in jedem Fall juristische Beratung oder zumindest mal einen Austausch mit Organisationen, welche in diese Richtung (Netzneutralität und Co.) bereits etwas gemacht haben.
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon Rudi Rock » 14.03.2014 14:39

Hallo
Danke für die zustimmenden Antworten
Ich fange am besten mit der Miesepeter Meinung an.
Wenn ich mir die Unterstützung der 3 letzten Petitionen gegen Ungleichbehandlung und Drosselung an sehe, die „gerade mal“ 1000 Unterschriften zusammen vereinen konnten (geschätzte Mehrfachunterschriften in der einen und dann auch in der anderen Petition ca. max. 5%), dann sehe ich die vorgeschlagene Sammlung (Dino75195) schon als gescheitert an (da werden sich nicht viele beteiligen). Mit so wenig Unterstützung hätte ich nie und nimmer gerechnet.
Die Realität die ich feststellen musste, sieht leider so aus, das sich zwar Leute über zu wenig Datenvolumen beschweren und sich dahingehend äußern, das die Drosselung weg müsse, unterschreiben tun sie aber nicht. Die nächste Feststellung die ich schon seit Monaten machen musste, vielen fehlt leider der Blick über den Tellerrand. Seit dem 01.03. ist dies besonders stark spürbar. Der Tenor von mehreren Wortmeldungen die mich erreichten ist: „toll ich habe 40 GB bzw. 60 GB, das reicht mir, fertig“. Sie haben leider weder verstanden wie es zu der Aufstockung kam, noch den Sinn und Zweck gegen die Drosselung vorzugehen.
Grundlegend musste ich auch wieder die Erfahrung machen, das viele noch immer nicht wissen, was LTE ist. Es gibt zwar nur ein LTE- Netz, der Nutzung nach gibt es aber zwei Arten von LTE.
Als „LTE-M“ bezeichne ich mal das, was sehr sehr sehr viele mit LTE verbinden, die reine Mobilfunknutzung für Handy und Smartphone.
Mit „LTE-F“ bezeichne ich mal das Netz, welches eigentlich explizit, u. a. mit Steuergelder unterstützt in den letzten Jahren aufgebaut wurde (wovon das LTE-M auch profitiert), um die weißen Flecken in Deutschland mit Breitband zu versorgen, das ans Festnetzgebundene LTE via Funk.
Diese Unterscheidung ist in meinen Augen wichtig. Denn nur die Korrektur der Festnetzzuordnung gewährleistet eine Kontrolle über die Bestandteile der Tarife. Selbst die Verbraucherzentrale Sachsen äußert sich in „Landung der Drossel“ vom 17.01. sinngemäß, das LTE via Funk zum Festnetz gehört.
Die Überzeugung, das LTE via Funk ein Festnetzprodukt ist, zusammen mit dem Anspruch auf einen funktionierenden Internetanschluss, sollte die Verhandlungsposition der Verbraucherzentrale oder einer Sammelklage deutlich stärken. Evtl. sollten alle Internetinitiativen dafür zusammen ein Konzept ausarbeiten und dafür zusammen eintreten (habe ich das so richtig aufgefasst? Spokesman). Dann könnte die Sammlung durchaus lohnenswert sein. Ich glaube nicht, das die Initiatoren der Breitbandstrategie von 2009 davon ausgingen, das wir uns heute, 5 Jahre später, über 384 kbit unterhalten / streiten.
In die nicht allzu weite Zukunft gesehen, frage ich mich, worüber reden wir hier? Was sollen da 384 Kbit, das ist doch Steinzeitdenken. Aber vielleicht ist das der Grund, das die CEBIT dieses Jahr nicht öffentlich war.
Rudi Rock
An „Bru62“, ich weiß Du würdest mich mal gerne persönlich kennen lernen, aber diesmal wird es damit nichts werden.
https://www.facebook.com/pages/Stoppt-d ... 6593019789
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon spokesman » 14.03.2014 16:57

Rudi Rock hat geschrieben:Evtl. sollten alle Internetinitiativen dafür zusammen ein Konzept ausarbeiten und dafür zusammen eintreten (habe ich das so richtig aufgefasst? Spokesman). Dann könnte die Sammlung durchaus lohnenswert sein.
das Thema schwelt schon lange in unseren Köpfen und erste Gedanken hierzu hatten wir auf unseren Mitgliederversammlungen bereits ausgetauscht. Kontakte zur einen oder anderen Initiative bzw. Verbraucherschutzzentrale hatten wir vor einiger Zeit auch. Die Idee sind bei uns da, in den letzten Jahren hat uns leider die Man-Power gefehlt. Viele Leute die bei uns aktiv sind sind zudem Gemeinderäte, Feuerwehr, THW, Vereinsvorsitzende oder haben privat bzw. beruflich viel um die Ohren. Die meisten kämpfen zudem auf Gemeinde bzw. Kreisebene für eine Verbesserung der Breitbandsituation in ihrer Region. Ich bzw. wir können uns hier derzeit keinen Vorwurf machen, aktuell versuchen wir das Tagesgeschäft am Laufen zu halten.

Was will ich hiermit sagen? Wir sind ein offener Verein, wir nehmen Hilfe und geben Hilfe und dies nicht nur an Vereinsmitglieder obwohl dies natürlich die Königslösung ist - aus unserer Sicht ;)
Wenn du dich einbringen möchtest stehen dir alle Türen offen, manchmal braucht es einfach jemand der relativ neu ist und sich in ein Thema einbringen möchte, wie klingt das für dich?

Rudi Rock hat geschrieben:Dann könnte die Sammlung durchaus lohnenswert sein. Ich glaube nicht, das die Initiatoren der Breitbandstrategie von 2009 davon ausgingen, das wir uns heute, 5 Jahre später, über 384 kbit unterhalten / streiten.
du meinst mit Breitbandstrategie die Bundesregierung, naja ihr Scheitern war mir schon klar, schon als sie eine flächendeckende Versorgung bis 2010 mit 1Mbit/s versprochen hatten. 2019 werden wir uns über das Scheitern der Bundesregierung wiederholt unterhalten, flächendeckend 50Mbit/s in 4 Jahren ist ausgeschlossen. 2009 hatte man es in einem bzw. zwei Jahren nicht geschafft von angeblich 96% Versorgung mit 1Mbit/s auf 100% Versorgung mit 1 Mbit/s aufzurüsten. Gut jetzt gibt es Millionen-Förderprogramme und wohl auch mehr regionale Provider als 2009, doch Vectoring und Co. geben dieser Entwicklung wieder einen Dämpfer, daher ist das Ziel für 2018 unrealistisch.

Eingangs hast du die LTE Problematik angesprochen, diese wirkt sich nach deiner (richtigen) Betrachtung natürlich nicht auf eine Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit aus. Zieht man LTE-Versorgung aus dem Breitbandatalas hab sieht es in vielen Regionen aus wie 2009, einzig die Masse an Leute die sich über ihren Anschluss beschweren ist geringer geworden. LTE ist für viele gut genug, andere finden sich damit ab, investieren in 2 Anschlüsse oder fluchen doch davon wird auch nichts besser.

Rudi Rock hat geschrieben:Ich glaube nicht, das die Initiatoren der Breitbandstrategie von 2009 davon ausgingen, das wir uns heute, 5 Jahre später, über 384 kbit unterhalten / streiten.
ich denke da glaubt überhaupt niemand irgendwas. 2009 war das Thema von den Persönlichkeiten, sprich Netzpolitikern so unterbesetzt und unterbeleuchtet, dass die Ziele der Breitbandstrategie nur eine Lüge werden konnten, zu mehr hat es nicht gereicht. Du hast ja selbst von diesen Leuten geschieben die heute noch nicht wissen was LTE ist und meinen es reicht alles und sie werden nicht gedrosselt oder abgehört oder sonst was, einfach weil sie es nicht vorstellen können. Viele Leute wissen auch nicht was mit dem Zeug passiert wenn sie die WC-Spülung betätigen, ähnlich kann man das bei der Informationsinfrastruktur unseres Landes sehen. Für solche Fälle hat der Staat ja Institutionen wie die BNetzA vorgesehen, welche bei Marktversagen und somit schlechter Versorgungslage aktiv werden müsste. Bei denen ist es aber wie z.B. beim TÜV, welcher einem Politiker das Wort verbietet wenn es um die Sicherheit von AKW-Meilern geht. In den meisten Fällen findet man in derartigen Institutionen Karriereleiter bzw. Jobsicherheit vs. Wahrheit, wer hier verliert ist wohl kein Geheimnis - wenn man entsprechende Quellen hat hört man da einiges aus Ministerien und Co.

Zum Thema Drosselung und Bündnis mit anderen Organisationen möchte ich dir noch diesen Link hier da lassen, sicher hast du das bereits mitbekommen, dann beachte ihn einfach nicht ;)
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon Jobo » 14.03.2014 22:44

Hallo, ich geb mal meine unmaßgebliche Meinung zum Thema Klage Universaldienst kund. Die Formulierung mit dem funktionalen Internetzugang ist Inhalt seit der letzten Überarbeitung des TKG 2012.
Der BDI hat damals folgende Stellungnahme abgegeben:

"Die Neufassung in § 78 Abs. 2 TKG-E sieht die Verpflichtung von Unternehmen
zum flächendeckenden Angebot von Anschlüssen an ein Telekommunikationsnetz
mit Übertragungsraten vor, die für einen funktionalen Internetzugang
ausreichen. Es sollte klargestellt werden, dass sich der Begriff
des funktionalen Internetzugangs nicht auf bestimmte, noch festzulegende
Mindestübertragungsraten bezieht, sondern nur auf die grundlegende Funktionsfähigkeit
des Internetzugangs. Anderenfalls würde die aktuelle Fassung
des § 78 TKG-E eine Breitband-Universaldienst beinhalten, der nicht durch
die entsprechende EU-Richtlinie gedeckt wäre."

Hieraus ist ersichtlich, dass funktional eben nur "funktionierend" bedeutet, ohne einen Anspruch auf Geschwindigkeit, Dienste, Qualität. Weder 1 noch 2 oder irgend wie viel Mbps lassen sich da als Rechtsanspruch ableiten. Und dass Breitband nicht Bestandteil der Universaldienstleistung ist ist ja an vielen Stellen hinreichend diskutiert.
Zum Thema Geschwindigkeit habe ich mal bei der ITU angefragt, nachdem überall Aussagen kursierten dass die inzwischen 2 Mbps als Mindestgeschwindigkeit definiert haben, was ich auf den ITU-Seiten aber nicht finden konnte. Folgende Antwort habe ich erhalten:

"We have discussed the definition of broadband in the ITU Expert Group on Telecommunication/ICT Indicators (EGTI) in the past. Most recently, the baseline definition of broadband was subject to discussion at an OECD meeting on broadband measurement, hosted by Ofcom in London, in June 2012. (Note: OECD and ITU are applying the same baseline definition (256 kbit/s) for statistical purposes). At the OECD meeting, it was proposed to increase the baseline definition to 2 Mbit/s. There were many interventions on this subject. As a result of the discussions, it was decided not to change the current baseline definition, at least not for now. There are several aspects to consider, some of which are:

· It is a moving target - a baseline speed defined today will quickly be outdated tomorrow.
· It is not possible to adapt the same speed definition to wireless broadband (for a number of reasons). Hence, the two (fixed and wireless broadband subscriptions) would be difficult to compare if we changed only the speed definition of fixed BB. The same is true for measuring (both fixed and wireless) broadband access in households.
· If the baseline speed for fixed BB were increased (to 2 Mbit/s), most developing countries would have a significantly smaller number of broadband subscriptions given that the large majority of subscriptions in developing countries are (currently) below 2 Mbit/s.
· Many countries have included baseline speeds that are lower than 2 Mbit/s in national broadband plans and UAS definitions. Therefore, it is difficult for them to change the definition. This includes BTW not only developing countries, but also some European countries.
· Finally there could be some legal implications (with service providers) if the definition was changed.

Most experts agree that rather than worrying about the definition in terms of minimum speed, it is more important - and meaningful - to compile (and publish) broadband data by speed tiers. Many countries do this already and ITU has also started to collect fixed-broadband subscriptions by speed tiers in 2010, following a decision in the ITU EGTI. Each year, more countries provide their data on fixed-broadband subscriptions disaggregated by speed tiers."

Also keine Geschwindigkeitsdefinition, die ist Ländersache. Allgemein bleibt es bei der Trennung 256 kbps zwischen Breit- und Schmalband. Und 1 Mbps von unserer Mutti sind legitim...

Was ich damit sagen will? Wenn es kein Gesetz gibt auf das man sich berufen kann bleibt nur, Druck auf die Politik auszuüben, damit eine Regelung geschaffen wird, oder verfassungsrechtliche oder Verbraucherschutz - Bedenken einzuwenden. Natürlich fände ich es gut, wenn über den Klageeg festgestellt würde, was unsere Rechte sind. Aber was wollen wir erreichen? Dass 2 Mbps als Grundrecht festgestellt werden? In Kürze werden alle, die weniger als 2 Mbps haben, LTE Nutzen können. (Und - wie mir das BMVI mitteilte - kann jeder skyDSL nutzen :) Und wenn es das flächendeckend gibt ist es eh wieder zu wenig.
Ich persönlich glaube nicht, dass die Geschwindigkeit derzeit das größte Problem ist. Es ist eher das Volumen, d.h. die Drosseln. Wenn LTE ungedrosselt wäre (oder bei 200 oder 400 GB) und die Infrastruktur stabil, wäre vielen geholfen. Und ich glaube nicht, dass es in Chemnitz, wo flächendeckend FTTH ausgebaut wird, einen Run auf 200Mbps-Tarife geben wird.

Mir wäre viel mehr daran gelegen wenn wir die VZ in Ihrer Klage gegen Vodafone unterstützen würden, und wenn LTE-zu-hause mehr Solidarität von den Millionen DSL-Nutzern erfahren würde.

Gerechtigkeit für LTE - Schafft die Drossel ab
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon spokesman » 14.03.2014 23:08

Danke für diesen ausführliche Beitrag, diese Diskussion verfolgen wir ebenfalls schon seit einigen Jahren.

Jobo hat geschrieben:Ich persönlich glaube nicht, dass die Geschwindigkeit derzeit das größte Problem ist. Es ist eher das Volumen, d.h. die Drosseln.
Das kommt auf die Gruppe der Betroffenen an. Habe ich jemand mit ISDN wird dieser nie an die Volumengrenze pro Monat kommen, aus dieser Sicht ist die Geschwindigkeit das Problem. Natürlich hört hier unsere Argumentation nicht auf - wir sprechen uns für Leistungsparameter aus und haben 2012 zur Novellierung des TKG entsprechend Vorschläge eingebracht, in einer schriftlichen Stellungnahme und durch unseren 2. Vorsitzenden auch in einer "Öffentlichen Anhörung" des BMWi.

Jobo hat geschrieben:Mir wäre viel mehr daran gelegen wenn wir die VZ in Ihrer Klage gegen Vodafone unterstützen würden
wir haben morgen Jahreshauptversammlung, das könnte ein Thema sein, die Versammlung ist öffentlich.

Jobo hat geschrieben:Wenn es kein Gesetz gibt auf das man sich berufen kann bleibt nur, Druck auf die Politik auszuüben
es gibt ja ein Bundnesgesetz, das TKG. Heute ist ein funktionaler Internetzugang nicht mehr nach der ITU Maßgabe, welche rein von der technischen Seite geprägt ist funktional. Aus einem Bundesgesetz sollte für Jedermann verständlich hervorgehen was er zu erwarten hat, dies ist derzeit nicht der Fall. Verfassungsrichterin Susanne Baer hat in einem Vortrag, welcher als Video vorliegt bereits gesagt, dass gar das Grundgesetz hier ein Update nötig hätte.

Ich würde mich über eine Fortsetzung der Diskussion hier sehr freuen.

Jobo hat geschrieben:Mir wäre viel mehr daran gelegen wenn wir die VZ in Ihrer Klage gegen Vodafone unterstützen würden, und wenn LTE-zu-hause mehr Solidarität von den Millionen DSL-Nutzern erfahren würde.
Wir sehen LTE als eine wichtige Technologie an, eine wichtige Technologie besonders in der mobilen Nutzung. Wir sehen sie jedoch nicht als vollwertigen Ersatz für eine kabelgebundene Infrastruktur. LTE-zu-hause kann man als temporäre Lösung unterstützen, dies jedoch nur mit erhobenen Zeigefinger - es gibt einfach schon zu viele Erfahrungsberichte über ausgelastete Zellen und Co. und sind wir ehrlich ab welchen Auslastungsgrad wird ein Mobilfunkkonzern aktiv? ich versuche gerade das Thema "BNetzA: Mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen" durchzuarbeiten, Transparenz kann man hier keinem Konzern unterstellen von daher kann LTE nur eine Übergangslösung sein - oft haben wir das Problem, dass LTE da ist und nichts weiter passiert -,-

Beste Grüße
Alex
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon Rudi Rock » 16.03.2014 21:18

Hallo Jobo
Was ich von dem Antwortschreiben halte, das habe ich Dir bereits mitgeteilt. Damit andere hier auch wissen wovon wir reden, erlaube ich mir den Link hier einzufügen. http://www.bonitz-pleissa.de/LTE/Pet_Antwort_140226.pdf
Die Antwort ist schlicht und einfach inkompetent. Wenn ich hier Sat mit hinzuziehe, dann hätte es in Deutschland nie eine Breitbandförderung geben dürfen, denn mit "skydsl" ist Deutschland bereits seit Jahren zu 100 % mit Breitband erschlossen! 2 Mbit/s liegen dann ja bei jedem der es will mindestens an.
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon spokesman » 17.03.2014 19:30

sorry aber kannst du mir schnell sagen an wen du das Schreiben geschickt hast bzw. wer geantwortet hat.

Zudem möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir eine Kategorie SCHREIBEN bei uns im Forum haben. Hier gibt es Hinweise und eine Fülle von Beispielen. Gern kannst du auch deine Schreiben an dieser Stelle einstellen und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Die Antworten auf solche Schreiben sollten jedoch nur eingestellt werden wenn der Empfänger damit keine Probleme hat. Nach diesem Mott:

"Sollten Sie mir keine schriftlichen Einwände mitteilen, so werde ich Ihr Antwortschreiben auf der Onlineplattform geteilt.de veröffentlichen und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen."
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Re: Schnelles Internet in Deutschland besser als im EU-Schni

Beitragvon governet » 18.03.2014 20:20

Jobo hat geschrieben:Hallo, ich geb mal meine unmaßgebliche Meinung zum Thema Klage Universaldienst kund. Die Formulierung mit dem funktionalen Internetzugang ist Inhalt seit der letzten Überarbeitung des TKG 2012.
Der BDI hat damals folgende Stellungnahme abgegeben:

"Die Neufassung in § 78 Abs. 2 TKG-E sieht die Verpflichtung von Unternehmen
zum flächendeckenden Angebot von Anschlüssen an ein Telekommunikationsnetz
mit Übertragungsraten vor, die für einen funktionalen Internetzugang
ausreichen. Es sollte klargestellt werden, dass sich der Begriff
des funktionalen Internetzugangs nicht auf bestimmte, noch festzulegende
Mindestübertragungsraten bezieht, sondern nur auf die grundlegende Funktionsfähigkeit
des Internetzugangs. Anderenfalls würde die aktuelle Fassung
des § 78 TKG-E eine Breitband-Universaldienst beinhalten, der nicht durch
die entsprechende EU-Richtlinie gedeckt wäre."

Man sollte nicht alles glauben was Lobbyverbände der Wirtschaft von sich geben. Ein Breitbanduniversaldienst wäre von der Richtlinie abgedeckt.

Artikel 4

Bereitstellung des Zugangs an einem festen Standort

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass allen zumutbaren Anträgen auf Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort und auf Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort von mindestens einem Unternehmen entsprochen wird.

(2) Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen, Orts-, Inlands- und Auslandsgespräche zu führen sowie Telefax- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.


Und da sie es dementieren: "Anderenfalls würde die aktuelle Fassung des § 78 TKG-E eine Breitband-Universaldienst beinhalten" kann man davon ausgehen, dass §78 TKG einen Breitbanduniversaldienst abdeckt.

spokesman hat geschrieben:Klärung des Art. 87f

Den kann man nicht prüfen lassen. Nur ob Gesetzte gegen die Artikel 1-20 des GG verstoßen.
Prüfen lassen kann man den funtkionalen Internetzugang, z. B. über eine Anfrage im Bundestag.
Gruß Governet
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