Hallo, ich geb mal meine unmaßgebliche Meinung zum Thema Klage Universaldienst kund. Die Formulierung mit dem funktionalen Internetzugang ist Inhalt seit der letzten Überarbeitung des TKG 2012.
Der BDI hat damals folgende Stellungnahme abgegeben:
"Die Neufassung in § 78 Abs. 2 TKG-E sieht die Verpflichtung von Unternehmen
zum flächendeckenden Angebot von Anschlüssen an ein Telekommunikationsnetz
mit Übertragungsraten vor, die für einen funktionalen Internetzugang
ausreichen. Es sollte klargestellt werden, dass sich der Begriff
des funktionalen Internetzugangs nicht auf bestimmte, noch festzulegende
Mindestübertragungsraten bezieht, sondern nur auf die grundlegende Funktionsfähigkeit
des Internetzugangs. Anderenfalls würde die aktuelle Fassung
des § 78 TKG-E eine Breitband-Universaldienst beinhalten, der nicht durch
die entsprechende EU-Richtlinie gedeckt wäre."
Hieraus ist ersichtlich, dass funktional eben nur "funktionierend" bedeutet, ohne einen Anspruch auf Geschwindigkeit, Dienste, Qualität. Weder 1 noch 2 oder irgend wie viel Mbps lassen sich da als Rechtsanspruch ableiten. Und dass Breitband nicht Bestandteil der Universaldienstleistung ist ist ja an vielen Stellen hinreichend diskutiert.
Zum Thema Geschwindigkeit habe ich mal bei der ITU angefragt, nachdem überall Aussagen kursierten dass die inzwischen 2 Mbps als Mindestgeschwindigkeit definiert haben, was ich auf den ITU-Seiten aber nicht finden konnte. Folgende Antwort habe ich erhalten:
"We have discussed the definition of broadband in the ITU Expert Group on Telecommunication/ICT Indicators (EGTI) in the past. Most recently, the baseline definition of broadband was subject to discussion at an OECD meeting on broadband measurement, hosted by Ofcom in London, in June 2012. (Note: OECD and ITU are applying the same baseline definition (256 kbit/s) for statistical purposes). At the OECD meeting, it was proposed to increase the baseline definition to 2 Mbit/s. There were many interventions on this subject. As a result of the discussions, it was decided not to change the current baseline definition, at least not for now. There are several aspects to consider, some of which are:
· It is a moving target - a baseline speed defined today will quickly be outdated tomorrow.
· It is not possible to adapt the same speed definition to wireless broadband (for a number of reasons). Hence, the two (fixed and wireless broadband subscriptions) would be difficult to compare if we changed only the speed definition of fixed BB. The same is true for measuring (both fixed and wireless) broadband access in households.
· If the baseline speed for fixed BB were increased (to 2 Mbit/s), most developing countries would have a significantly smaller number of broadband subscriptions given that the large majority of subscriptions in developing countries are (currently) below 2 Mbit/s.
· Many countries have included baseline speeds that are lower than 2 Mbit/s in national broadband plans and UAS definitions. Therefore, it is difficult for them to change the definition. This includes BTW not only developing countries, but also some European countries.
· Finally there could be some legal implications (with service providers) if the definition was changed.
Most experts agree that rather than worrying about the definition in terms of minimum speed, it is more important - and meaningful - to compile (and publish) broadband data by speed tiers. Many countries do this already and ITU has also started to collect fixed-broadband subscriptions by speed tiers in 2010, following a decision in the ITU EGTI. Each year, more countries provide their data on fixed-broadband subscriptions disaggregated by speed tiers."
Also keine Geschwindigkeitsdefinition, die ist Ländersache. Allgemein bleibt es bei der Trennung 256 kbps zwischen Breit- und Schmalband. Und 1 Mbps von unserer Mutti sind legitim...
Was ich damit sagen will? Wenn es kein Gesetz gibt auf das man sich berufen kann bleibt nur, Druck auf die Politik auszuüben, damit eine Regelung geschaffen wird, oder verfassungsrechtliche oder Verbraucherschutz - Bedenken einzuwenden. Natürlich fände ich es gut, wenn über den Klageeg festgestellt würde, was unsere Rechte sind. Aber was wollen wir erreichen? Dass 2 Mbps als Grundrecht festgestellt werden? In Kürze werden alle, die weniger als 2 Mbps haben, LTE Nutzen können. (Und - wie mir das BMVI mitteilte - kann jeder skyDSL nutzen
Und wenn es das flächendeckend gibt ist es eh wieder zu wenig.
Ich persönlich glaube nicht, dass die Geschwindigkeit derzeit das größte Problem ist. Es ist eher das Volumen, d.h. die Drosseln. Wenn LTE ungedrosselt wäre (oder bei 200 oder 400 GB) und die Infrastruktur stabil, wäre vielen geholfen. Und ich glaube nicht, dass es in Chemnitz, wo flächendeckend FTTH ausgebaut wird, einen Run auf 200Mbps-Tarife geben wird.
Mir wäre viel mehr daran gelegen wenn wir die VZ in Ihrer Klage gegen Vodafone unterstützen würden, und wenn LTE-zu-hause mehr Solidarität von den Millionen DSL-Nutzern erfahren würde.
Gerechtigkeit für LTE - Schafft die Drossel ab
http://www.LTE-Drossel.de