Die BNetzA hat nun ein Konsultationsverfahren eröffnet und dazu folgende Erklärung veröffentlicht:
Schnittstellen an Netzabschlusspunkten
Die Anhörung thematisiert vier Modelle für mögliche Netzabschlusspunkte bei sog. All-IP-Zugängen sowie damit verbundene Handlungsoptionen.
Mit der Einführung digitaler Telekommunikationsnetze ist auf der Teilnehmerseite der Anschlussleitung als Leitungsabschluss ein aktives Element erforderlich (Box). Es passt die zu übertragenden digitalen Signale an die auf der Anschlussleitung des Netzes verwendete Übertragungstechnologie an und ermöglicht so einen Zugang des Teilnehmers zum Netzknoten über die Anschlussleitung (z.B. bei Verwendung einer xDSL-Technologie durch die Synchronisierung von Modems zwischen Teilnehmer und dem DSLAM auf der Netzseite). Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 FTEG teilen die Netzbetreiber der Bundesnetzagentur ihre Netzzugangsschnittstellen mit. In Abhängigkeit von der jeweiligen Netzarchitektur und der Übertragungstechnologie wird die Netzzugangsschnittstelle entweder vor oder nach der Box auf der Teilnehmerseite definiert.
In den letzten Jahren wurden neben der reinen Leitungsabschlussfunktion viele zusätzliche Funktionalitäten in die Boxen integriert. Dies können je nach Ausführung Dienstezugangs-, oder Endnutzerfunktionalitäten sein (z.B. Router- und Switch-Funktion, Firewall, Telefonanlagenfunktionen, DECT-Basisstation, WLAN etc.). Die Funktionsvielfalt dieser Boxen wird von vielen Endnutzern angenommen.
Einige Netzbetreiber definieren die teilnehmerseitigen Schnittstellen (für Telefon, LAN, WLAN usw.) der Boxen als Netzzugangsschnittstellen und überlassen dem Teilnehmer keine oder nur eine beschränkte Auswahl an Boxen. Dieses Vorgehen wird von Netzbetreibern, Endgeräteherstellern und Verbrauchern – aber auch von Anbietern von Inhaltediensten - unterschiedlich bewertet.
Im Rahmen eines Workshops zu dem Themenkomplex am 25. Juni 2013 hat die Bundesnetzagentur angekündigt, dieses Thema mit Herstellern, Netzbetreibern, Verbänden und der Öffentlichkeit mittels einer Anhörung weiter zu vertiefen. Hierzu werden vier Modelle für mögliche Netzabschlusspunkte bei sogenannten All-IP-Zugängen sowie damit verbundene Handlungsoptionen vorgestellt und deren jeweilige Konsequenzen zur Diskussion gestellt. Angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen ist es Ziel dieser Anhörung, die verschiedene Konsequenzen und Herausforderungen der Umsetzungsmodelle näher zu klären.
Stellungnahmen werden unter Kennzeichnung etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse per E-Mail an folgende Adresse erbeten:
Bundesnetzagentur
Referat 416
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
E-Mail: 416-postfach@bnetza.de
Frist für die Stellungnahme ist der 06. November 2103
Ich wäre dafür, zum Thema eine Stellungnahme zu fertigen. Wer wäre denn bereit, daran mitzuwirken?
Gruß