Neue Einmalentgelte für die Überlassung einer TAL

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Neue Einmalentgelte für die Überlassung einer TAL

Beitragvon Fehler20 » 30.06.2012 08:42

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Re: Neue Einmalentgelte für die Überlassung einer TAL

Beitragvon News » 02.07.2012 18:57

Die BNetzA hat dazu am 29.06.2012 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Entgelte Teilnehmeranschlussleitung
Bundesnetzagentur legt neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung fest


Die Bundesnetzagentur hat heute zwei Entgeltentscheidungen im Telekommunikationsbereich bekannt gegeben. Beide Genehmigungen betreffen Vorleistungsprodukte, welche die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Verpflichtungen anbietet.

Zum 1. Juli 2012 wurden zunächst die Entgelte neu genehmigt, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. letzten Meile, für deren Schaltung bzw. Rückgabe jeweils einmalig an die Telekom Deutschland GmbH entrichten müssen.

Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom Deutschland GmbH künftig ein Entgelt von 31,01 Euro verlangen. Für die derzeit häufigste Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig ohne Arbeiten am Kabelverzweiger (KVz) und mit Arbeiten beim Endkunden, beläuft sich der neue Tarif auf 54,17 Euro.

Ebenfalls zum 1. Juli 2012 genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. Line Sharing. Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Telekom Deutschland GmbH weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,68 Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 44,80 Euro

Die Entgelte können nicht sofort verbindlich in Kraft treten. Deshalb werden die Entgelte ab dem 1. Juli 2012 zunächst vorläufig genehmigt.

Die Entscheidungsentwürfe werden demnächst im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen können. Erst im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden. Die Entgelte sollen für zwei Jahre gelten.
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Re: Neue Einmalentgelte für die Überlassung einer TAL

Beitragvon News » 03.07.2012 15:00

Zu den Entscheidungen der BNetzA gibt es eine Meinungsäußerung des Bundesverbandes Glasfaseranschluss gegeben, die in der folgenden Pressemitteilung vom 29.06.2012 veröffentlicht wurde:

Kündigungsentgelte für letzte Meile sind Anachronismus
Glasfaserverband kritisiert Regulierungsentscheidung zu TAL-Einmalentgelten


Köln, 29. Juni 2012. Als nicht-investitionsfördernd und in der Sache falsch wertet der Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Entgelte für die Kündigung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zwar abzusenken, diese aber nicht in Gänze zu versagen. Die Kündigungsentgelte werden den Wettbewerbern von der Deutschen Telekom auch dann abverlangt, wenn deren Kunden auf einen Glasfaseranschluss wechseln und die TAL somit gar nicht mehr benötigt wird. Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer heutigen Entscheidung die Kündigungs- und weitere sogenannte Einmalentgelte wie beispielsweise die Neuschaltung oder Übernahme der TAL für die nächsten zwei Jahre festgelegt.

„Die erneute Genehmigung von Kündigungsentgelten konterkariert das in das neue Telekommunikationsgesetz aufgenommene Regulierungsziel, den Ausbau von hochleistungsfähigen TK-Netzen der nächsten Generation zu beschleunigen“, erklärt BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Es ist anachronistisch, dass die Kündigungsentgelte weiterhin auch dann zu entrichten sind, wenn Endkunden auf moderne Glasfaseranschlüsse wechseln und dementsprechend die TAL überhaupt nicht mehr benötigt wird.“

Im Fall einer Migration auf einen Glasfaseranschluss ein Kündigungsentgelt für die TAL zu erheben ist nach Ansicht des Verbandes aber auch grundsätzlich nicht gerechtfertigt und in der Sache falsch. In der Vergangenheit, so der BUGLAS-Geschäftsführer weiter, sei immer argumentiert worden, die Kündigungsentgelte sollten der Telekom den Aufwand ersetzen, der dabei entsteht, eine gekündigte TAL für sich oder andere Wettbewerber wieder verfügbar zu machen. Gerade dies sei aber bei der Migration eines Kunden auf einen Glasfaseranschluss nicht der Fall.

Nicht nachvollziehbar ist für den Verband, warum zwar die Kündigungsentgelte ohne gleichzeitige Umschaltung des Kunden um rund ein Viertel gekürzt worden sind, die Kündigungsentgelte mit gleichzeitiger Umschaltung des Kunden jedoch um fast die Hälfte. „Hier wird die Schere zwischen den beiden Entgelten mit der neuen Regulierungsentscheidung sogar noch größer“, so Heer. „Damit wird die Weiternutzung der Telekom-Infrastruktur sozusagen belohnt und die Bereitstellung moderner Glasfaseranschlüsse quasi bestraft. Aus ordnungspolitischer Perspektive setzt dies den falschen Anreiz, bestehende Netzinfrastrukturen weiter zu nutzen und nicht in neue, hochleistungsfähige Netze zu investieren.“

Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Einmalentgelte treten vorläufig zum 1. Juli 2012 für zwei Jahre in Kraft. Das endgültige Inkrafttreten erfolgt erst nach einer nationalen Konsultation und nach Stellungnahmen durch EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten.
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