Diplom-Ökonom und Master of Science (Management).
Er forscht und lehrt an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg.
Eine der Thesen:
Von Landesverteidigung oder öffentlich bereitgestellter Sicherheit kann niemand ausgeschlossen werden. Eine Nichtausschließbarkeit ist bei Breitbandnetzen offensichtlich nicht gegeben. Es liegt somit kein Marktversagenstatbestand aufgrund eines Öffentlichen Guts vor.
Der ganze Artikel findet sich unter
http://blog.insm.de/3222-sollte-der-breitbandausbau-in-deutschland-subventioniert-werden/
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