governet hat geschrieben:Nichtsdestotrotz wurde in der europäischen Universaldienstrichtlinie festgeschrieben, dass den Nationalstaaten zwar eine Ausweitung des Universaldienstes auf neue Bereiche (z. B. Breitbandanschlüsse) freisteht, zu deren Finanzierung aber nicht die Unternehmen herangezogen werden dürfen.
Im Grunde ist es ja kein neuer Bereich, sondern eine neuspezifizierung des funktionalen Internetzugangs. Ich denken, dass es sich hier um eine Fehlinformation handeln könnte.
Es gilt der auch im Appell der TK-Unternehmen zitierten EU-Rahmen, dass ein UD nur festschreiben darf, was die Mehrheit der Nutzer bereits zur Verfügung hat.
Nur wenn man als Staat noch darüber hinaus gehen will (z.B. 100MBit/s symmetrisch für alle), dann darf man es nicht mehr im Umlageverfahren finanzieren, sondern muss es staatlich subventionieren.