Streit um Miete für "letzte Meile"

Neuigkeiten zum Thema Telekommunikation und Breitband

Streit um Miete für "letzte Meile"

Beitragvon bru62 » 13.02.2016 12:32

Wieder einmal ist der Streit um die durch die Regulierungsbehörde festzulegende Miete für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) entflammt, wie golem.de am 11.02.2016 berichtet. Die alten Preise gelten noch bis Juni diesen Jahres. Während die Telekom eine Erhöhung verlangt (11,20, bisher 10,19 Euro für die Hauptverteiler-TAL und 7,51, bisher 6,79 Euro für die Kabelverzweiger-TAL), fordern die Mitbewerber eine Absenkung.

Ein wiederkehrendes Ritual, welches durch die Lobby in den nächsten Wochen ausgefochten und durch die BNetzA mit einem Kompromiss beendet werden wird.

Gruß
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bru62
ehemals 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Diskriminierungsfreies "Breitband für alle" wird es nur geben, wenn Menschen sich dafür engagieren.
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Re: Streit um Miete für "letzte Meile"

Beitragvon News » 13.02.2016 12:35

Dazu die Pressemitteilung des BREKO vom 10.02.2016:

Neue TAL-Entgelte 2016: BREKO setzt auf intelligente Berechnungsmethode gemäß EU-Empfehlung

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) setzt bei der anstehenden Neufestlegung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL – die „letzte Meile“) auf einen konstruktiven Dialog mit der Bundesnetzagentur. Der führende deutsche Glasfaserverband wird sich hierzu in Kürze mit einem eigenen Vorschlag an die deutsche Regulierungsbehörde wenden. Dieser basiert auf einer von der EU empfohlenen Berechnungsmethode[1], die von den EU-Mitgliedsstaaten ab dem 01.01.2017 verbindlich beachtet werden muss, aber bereits heute angewendet werden kann. Ziel ist es, den flächendeckenden Glasfaserausbau mittels eines effizienten Modells zu beschleunigen und damit die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranzubringen.

Derzeit – seit 1. Juli 2013 – liegen die Entgelte für den Zugang zur letzten Meile bei 10,19 Euro pro Monat für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt) und 6,79 Euro monatlich bei Anmietung am Kabelverzweiger (KVz – der „graue Kasten“ an der Straße). Dieser Betrag muss von alternativen Netzbetreibern an die Deutsche Telekom als Infrastrukturinhaber gezahlt werden. Die aktuellen TAL-Entgelte gelten noch bis 30. Juni dieses Jahres. Für den Zeitraum danach hat die Deutsche Telekom bei der Bundesnetzagentur nun Entgelte von 11,20 Euro für die HVt-TAL und 7,51 Euro für die KVz-TAL beantragt.

„Wir wollen gemeinsam mit der Bundesnetzagentur ein intelligentes Szenario entwickeln, um die flächendeckende Verfügbarkeit ultraschneller Glasfaseranschlüsse – und damit den Weg in die Gigabit-Gesellschaft – möglichst schnell voranzutreiben“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers das Vorgehen des Verbands. „Durch die neue Berechnungsmethodik würde sich insbesondere das Entgelt für die KVz-TAL verringern, was weitere Anreize dafür schafft, zukunftssichere Glasfaserleitungen näher zum Kunden zu bringen. Gleichwohl würde sich auf diesem Wege auch der Mietpreis der nach wie vor meist genutzten HVt-TAL vergünstigen, was höhere Investitionen der alternativen Netzbetreiber in ihre eigene Infrastruktur erlauben würde.“

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berechnungsmethodik sieht einen möglichst reibungslosen Übergang von reinen Kupfernetzen hin zu auf Glasfaser basierenden Netzen der nächsten Generation (NGA-Netzen) vor. Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Berechnungsmodell, das die Wiederbeschaffungskosten des gesamten (historischen) Kupfernetzes zu heutigen Preisen zur Grundlage hat, berücksichtigt das EU-Modell diejenigen Infrastrukturkomponenten – so etwa Kabelkanäle und -schächte, Rohre, Gräben oder Masten –, die beim Übergang zu Glasfasernetzen weiterhin genutzt werden können. Die Kosten solcher (im Wesentlichen bereits abgeschriebener) Elemente werden bei der Berechnung der fiktiven Wiederbeschaffungskosten dementsprechend in Abzug gebracht. Durch die aus dieser Berechnungslogik resultierenden, günstigeren TAL-Entgelte bleibt es alternativen Netzbetreibern auch weiterhin möglich, zunächst die notwendigen Investitionsmittel zu erwirtschaften, um im Anschluss direkte Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude oder die Wohnung (FTTB / FTTH) auszurollen.

Der BREKO setzt darauf, auch über diesen Weg die Quote der alternativen Netzbetreiber an der Verfügbarkeit ultraschneller Glasfaseranschlüsse (FTTB / FTTH) stetig sowie deren Gesamtzahl deutlich nach oben zu treiben. Schon heute (Stand: Mitte 2015) erfolgen mehr als 80 Prozent des Glasfaserausbaus (FTTB / FTTH) in Deutschland durch die alternativen Netzbetreiber.

„Ein günstiges Monatsentgelt für die KVz-TAL ist sicher nur ein Baustein auf dem Weg zur Glasfaser für alle“, sagt Dr. Stephan Albers. „Wir müssen nun aber alle Weichen richtig stellen, damit Wirtschaft und Gesellschaft nicht abgehängt werden und es uns gelingt, zukunftssichere und nachhaltige Glasfaser-Infrastrukturen zum Standard zu machen.“
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Re: Streit um Miete für "letzte Meile"

Beitragvon News » 27.04.2016 14:51

Am 20.04.2016 hat die BNetzA mit folgender Pressemitteilung ihre Position veröffentlicht:

Bundesnetzagentur schlägt neue TAL-Entgelte vor
Start der nationalen Konsultation des Entscheidungsentwurfs zu den Überlassungsentgelten für die Teilnehmeranschlussleitung


Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. „letzte Meile“, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ab dem 1. Juli 2016 monatlich 10,02 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,19 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, bleibt nahezu gleich und beträgt künftig 6,77 Euro - bisher 6,79 Euro - monatlich. Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der „letzten Meile“ abgedeckt.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2016 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,04 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen - statt bislang 0,09 Euro. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 46,76 Euro im Monat kosten statt bisher 66,75 Euro. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 90,14 Euro betragen statt bisher 107,23 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Die heute veröffentlichten Entgeltvorschläge sind das Ergebnis jeweils sehr intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren während der vergangenen Wochen. Die moderate Absenkung der Entgelte für den Zugang zur „letzten Meile“ resultiert aus einem geringeren kalkulatorischen Zinssatz und niedrigeren Kupferpreisen. Darüber hinaus hat die für die Regulierung der TAL zuständige Beschlusskammer 3 eine Empfehlung der Europäischen Kommission zur Kalkulation der Entgelte für die „letzte Meile“ berücksichtigt. Danach wurden bei der Ermittlung des Investitionswertes die Kabelkanalanlagen und die Kabelschächte des Kupfernetzes nicht mehr wie bisher durchweg zu Bruttowiederbeschaffungswerten angesetzt.

Denn diese Infrastrukturen können auch für ein modernes Glasfasernetz weiterverwendet werden. Mit der Empfehlung geht die Beschlusskammer jetzt davon aus, dass keine Duplizierung solcher baulichen Anlagen durch Wettbewerber erfolgt und daher kein Investitionsanreiz durch umfassende Bruttowiederbeschaffungswerte erforderlich ist. Den Kostensenkungen stehen allerdings auch steigernde Effekte aufgrund einer Erhöhung der Tiefbaupreise und eines weiteren Rückgangs der Anzahl beschalteter Kupferdoppeladern gegenüber. Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich weitgehend, so dass sich im Ergebnis die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung der TAL-Entgelte ergibt.

Die reduzierenden Effekte fallen bei der KVz-TAL etwas geringer aus. Dies ist vor allem damit zu erklären, dass die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte sich im Verzweigerkabelbereich weniger auswirkt, weil der Anteil dieser Anlagen dort kleiner ist. Bei den Entgelten für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur wirkt sich die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte dagegen deutlicher aus, weil die betreffenden Investitionswerte hier den entscheidenden Teil der Kalkulation ausmachen.

Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL und für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur erfolgte anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen. Dabei konnten die Tiefbaupreise erstmals seit 2007 anhand von nachgewiesenen aktuellen Angaben der Telekom in das Kostenmodell eingestellt werden.

Die vorgeschlagenen Entgelte bieten zusammen mit der vorgesehenen Laufzeit von drei Jahren die Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt und ermöglichen auch in Zukunft Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur.

Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab heute auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 4. Mai 2016 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli 2016 endgültig in Kraft treten.
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Re: Streit um Miete für "letzte Meile"

Beitragvon News » 27.04.2016 14:54

Und stellvertretend für die Telekom-Mitbewerber zitieren wir die BREKO-Pressemitteilung vom 20.04.2016:

Leichte Absenkung der TAL-Entgelte: Jeder gesparte Euro bringt den zukunftssicheren Glasfaserausbau voran

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt das von der Bundesnetzagentur heute gesetzte Signal zur Absenkung der TAL-Entgelte. Die nun vorgestellten Entgelte sollen am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten und bis 30. Juni 2019 gelten. Die vorgeschlagenen Beträge von 10,02 Euro pro Monat für die Anmietung der „letzten Meile“ am Hauptverteiler (HVt) und 6,77 Euro pro Monat bei Anmietung am Kabelverzweiger (dem „grauen Kasten“ am Straßenrand“) liegen um 1,7 beziehungsweise 0,3 Prozent niedriger als die bislang zu zahlenden Monatsentgelte.

Der BREKO hatte sich im Vorfeld der diesjährigen TAL-Entgelt-Entscheidung mit einem eigenen Vorschlag an die Bundesnetzagentur gewandt. Dieser basiert auf einer von der EU empfohlenen Berechnungsmethode, die von den EU-Mitgliedsstaaten ab dem 01.01.2017 verbindlich beachtet werden muss, aber bereits heute angewendet werden kann. Ziel ist es, den flächendeckenden Glasfaserausbau mittels eines effizienten Modells zu beschleunigen und damit die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranzubringen.

Die deutsche Regulierungsbehörde legt die vorgeschlagenen Entgelte nun der EU-Kommission zur Konsultation vor. Dabei wird die Kommission sicherlich auf die korrekte Umsetzung des von ihr empfohlenen Berechnungsmodells achten und möglicherweise Bedenken äußern, ein Veto-Recht hat sie allerdings nicht. Bei ihrem Beschluss hat die Bundesnetzagentur die EU-Empfehlung zwar dem Grundsatz nach berücksichtigt, aber noch nicht vollständig umgesetzt.

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Absenkung der TAL-Entgelte begrüßen wir ausdrücklich“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers den heutigen Beschluss der Bundesnetzagentur. „Auch wenn wir uns eine konsequentere Umsetzung der EU-Empfehlung – und damit eine deutlichere Reduzierung der TAL-Entgelte – gewünscht hätten: Jeder Euro, den die alternativen Netzbetreiber für den Zugang zu einer weitgehend abgeschriebenen Kupferinfrastruktur einsparen können, kommt dem Ausbau mit zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaser-Infrastrukturen zu Gute. Es kommt nun mehr denn je darauf an, alle notwendigen Stellschrauben darauf auszurichten, dass Bürger und Unternehmen nicht abgehängt werden.“

Derzeit – seit 1. Juli 2013 – liegen die Entgelte für den Zugang zur letzten Meile noch bei 10,19 Euro pro Monat für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt) und 6,79 Euro monatlich bei Anmietung am Kabelverzweiger (KVz – der „graue Kasten“ am Straßenrand). Dieser Betrag muss von alternativen Netzbetreibern an die Deutsche Telekom als Infrastrukturinhaber gezahlt werden. Die aktuellen TAL-Entgelte gelten noch bis 30. Juni dieses Jahres. Für den Zeitraum danach hatte die Deutsche Telekom Entgelte von 11,20 Euro für die HVt-TAL und 7,51 Euro für die KVz-TAL beantragt.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berechnungsmethodik sieht einen möglichst reibungslosen Übergang von reinen Kupfernetzen hin zu auf Glasfaser basierenden Netzen der nächsten Generation (NGA-Netzen) vor. Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Berechnungsmodell, das die Wiederbeschaffungskosten des gesamten (historischen) Kupfernetzes zu heutigen Preisen zur Grundlage hat, berücksichtigt das EU-Modell diejenigen Infrastrukturkomponenten – so etwa Kabelkanäle und -schächte, Rohre, Gräben oder Masten –, die beim Übergang zu Glasfasernetzen weiterhin genutzt werden können. Die Kosten solcher (im Wesentlichen bereits abgeschriebener) Elemente werden bei der Berechnung der fiktiven Wiederbeschaffungskosten dementsprechend in Abzug gebracht. Durch die aus dieser Berechnungslogik resultierenden, günstigeren TAL-Entgelte bleibt es alternativen Netzbetreibern auch weiterhin möglich, zunächst die notwendigen Investitionsmittel zu erwirtschaften, um im Anschluss direkte Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude oder die Wohnung (FTTB / FTTH) auszurollen.

Der BREKO setzt auch auf diesen Weg, um die Quote der alternativen Netzbetreiber an der Verfügbarkeit ultraschneller Glasfaseranschlüsse (FTTB / FTTH) stetig sowie deren Gesamtzahl deutlich nach oben zu treiben. Schon heute (Stand: Mitte 2015) erfolgen mehr als 80 Prozent des Glasfaserausbaus (FTTB / FTTH) in Deutschland durch die alternativen Netzbetreiber. Von den aktuell rund 2,65 Millionen FTTB-/FTTH-Anschlüssen werden mit 1,28 Millionen knapp die Hälfte aller direkten Glasfaseranschlüsse von Netzbetreibern des BREKO zur Verfügung gestellt. Bis 2018 soll die Zahl der von den BREKO-Netzbetreibern bereitgestellten, ultraschnellen Glasfaseranschlüsse (FTTB / FTTH) noch einmal erheblich auf dann 4,2 Millionen Anschlüsse ansteigen.
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